5834/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

21. April 1999 unter der Nr. 6095/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Bereithaltung von Betten für Angehörige des Bundesheeres im Krankenhaus

Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Zwischen der Stadtgemeinde Allentsteig und der Republik Österreich (vertreten durch das

Bundesministerium für Landesverteidigung) besteht eine vertragliche Vereinbarung aus dem

Jahre 1963, wonach sich die Stadtgemeinde Allentsteig verpflichtet, im dortigen

Krankenhaus jederzeit 20 Betten für das Bundesheer zur Verfügung zu halten. Als

Gegenleistung verpflichtete sich das Bundesministerium für Landesverteidigung zu einer

unverzinslichen Vorauszahlung an Verpflegskosten für die in das Krankenhaus

eingewiesenen Wehrpflichtigen.

 

Zu 3 und 4:

 

Die auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig durchgeführten Übungs - und Schießvorhaben

orientieren sich ausschließlich am verfassungsgesetzlichen Auftrag des Bundesheeres in

Verbindung mit den ausbildungsmäßigen Bedürfnissen der Truppe. Ich verwahre mich

daher gegen die Unterstellung, das Bundesheer hätte durch „besonders laute Schieß -

übungen“ versucht, einer Spitalserweiterung entgegenzuwirken. Das Bundesministerium für

Landesverteidigung hat vielmehr seinerzeit die Stadtgemeinde Allentsteig und das Land

Niederösterreich bei der Verwirklichung des Projektes zur Umwandlung des Krankenhauses

Allentsteig in eine Sonderkrankenanstalt für Neurologie insofern unterstützt, als es aktiv an

den erforderlichen Lärmmessungen mitwirkte.

 

Zum Problem der Lärmbelastung ist zu erwähnen, daß permanente Lärmmessungen seitens

des Bundesheeres aus Kostengründen nicht durchgeführt werden können. Aus konkreten

Anlaßfällen angeordnete Messungen im Raum Zwettl haben aber gezeigt, daß der

Schalldruck durch Kirchenglocken erheblich größer ist als jener, der durch Schießen mit

schwerer Artillerie entsteht.

 

Zu 5:

 

Über die eingangs erwähnte Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Allentsteig und die

Unterstützungshandlungen hinaus steht das österreichische Bundesheer den erwähnten

Überlegungen in bezug auf das Krankenhaus Allentsteig positiv gegenüber.