5837/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

21.4.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6109/J betreffend

„demokratiepolitisch unangemessene Rahmenbedingungen bei den Sitzungen der

Kommission für Siedlungswasserwirtschaft (KSWW)“ gerichtet. Ich beehre mich,

diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1 bis 3

 

Ich erlaube mir festzuhalten, dass die gegenständlichen Fragen keinen Gegenstand

meines Vollziehungsbereiches im Sinne des Art. 52 B - VG betreffen.

 

Wie ich schon in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 5935/J ausgeführt

habe, sind die Beratungen und Beschlussfassungen der Kommission in Angelegen -

heiten der Siedlungswasserwirtschaft - in der weder ich noch Mitarbeiter meines

Ressorts nominiert sind - nach der auf Vorschlag der jeweiligen Kommission zu er -

lassenden Geschäftsordnung vorzunehmen (§ 9 Abs. 4 Umweltförderungsgesetz -

UFG, BGBl. Nr. 185/1993 idgF). Die derzeitige Geschäftsordnung wurde von der

Kommission beschlossen und ist nur durch diese abänderbar.