5837/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am
21.4.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6109/J betreffend
„demokratiepolitisch unangemessene Rahmenbedingungen bei den Sitzungen der
Kommission für Siedlungswasserwirtschaft (KSWW)“ gerichtet. Ich beehre mich,
diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 bis 3
Ich erlaube mir festzuhalten, dass die gegenständlichen Fragen keinen Gegenstand
meines Vollziehungsbereiches im Sinne des Art. 52 B - VG betreffen.
Wie ich schon in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 5935/J ausgeführt
habe, sind die Beratungen und Beschlussfassungen der Kommission in Angelegen -
heiten der Siedlungswasserwirtschaft - in der weder ich noch Mitarbeiter meines
Ressorts nominiert sind - nach der auf Vorschlag der jeweiligen Kommission zu er -
lassenden Geschäftsordnung vorzunehmen (§ 9 Abs. 4 Umweltförderungsgesetz -
UFG, BGBl. Nr. 185/1993 idgF). Die derzeitige Geschäftsordnung wurde von der
Kommission beschlossen und ist nur durch diese abänderbar.