5849/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert

Haupt und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „einige

rechtliche Ungereimtheiten, wie sie im Zusammenhang mit dem Auflösungsverfah -

ren des Bundesministers für Inneres hinsichtlich des Vereines „Dichterstein Offen -

hausen“ entstanden sind“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Das in der Einleitung der schriftlichen Anfrage wiedergegebene Vorbringen von

Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull über die Verbreitung des Druckwerkes „Histori -

kerstreit und Geschichtsrevision“ ist dem Bundesministerium für Justiz durch seine

Eingabe vom 2. April 1999 bekannt geworden.

 

Zu 2 und 3:

Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft Wels war wegen der zwei in der Anfrage

genannten Medienwerke bisher kein Beschlagnahmeverfahren nach dem Medien -

gesetz anhängig. Darauf abzielende Anträge sind deshalb nicht gestellt worden, weil

die angebliche Verbreitung des Buches „Historikerstreit und Geschichtsrevision“ im

Inland bislang nicht bekannt war und das Strafverfahren gegen Dr. Rolf

Kosiek wegen eines Vortrags, der im Druckwerk „Wir gedenken...“ abgedruckt war,

im Jahre 1994 mit Verfahrenseinstellung gemäß § 90 Abs. 1 StPO geendet hat.

Zu 4:

Aus Anlass der vorliegenden schriftlichen Anfrage wurde die Oberstaatsanwaltschaft

Linz auch ersucht zu prüfen, ob die allfällige Verbreitung der darin genannten Druck -

werke eine Antragstellung nach § 33 MedienG (Einziehung) indiziert. Insoweit hat die

Staatsanwaltschaft Wels am 12. Mai 1999 sicherheitsbehördliche Erhebungen veran -

lasst. Diese sind noch nicht abgeschlossen.