5850/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-lng. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert

Haupt und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Be -

handlung der vom ehemaligen SPÖ - Abgeordneten Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan

Tull erstatteten Anzeige gegen den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ wegen Verlet -

zung des § 3 Verbotsgesetzes“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Wie ich bereits in meiner Antwort zu Punkt 2 der schriftlichen Anfrage der Abgeord -

neten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen vom 22. April

1999 zur Zahl 5873/J - NR/1999 mitgeteilt habe, hat die Staatsanwaltschaft Wels auf

Grund der Strafanzeige von Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull gegen den Verein

„Dichterstein Offenhausen“ sicherheitsbehördliche Erhebungen veranlasst. Diese

sind noch nicht abgeschlossen.

 

Weisungen sind im Zusammenhang mit dieser Strafsache nicht ergangen.

 

Zu 2:

Ja, wenn eine entsprechende Aufforderung an mich ergeht.