5850/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-lng. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert
Haupt und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Be -
handlung der vom ehemaligen SPÖ - Abgeordneten Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan
Tull erstatteten Anzeige gegen den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ wegen Verlet -
zung des § 3 Verbotsgesetzes“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Wie ich bereits in meiner Antwort zu Punkt 2 der schriftlichen Anfrage der Abgeord -
neten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen vom 22. April
1999 zur Zahl 5873/J - NR/1999 mitgeteilt habe, hat die Staatsanwaltschaft Wels auf
Grund der Strafanzeige von Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull gegen den Verein
„Dichterstein Offenhausen“ sicherheitsbehördliche Erhebungen veranlasst. Diese
sind noch nicht abgeschlossen.
Weisungen sind im Zusammenhang mit dieser Strafsache nicht ergangen.
Zu 2:
Ja, wenn eine entsprechende Aufforderung an mich ergeht.