5860/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen haben am
5. Mai 1999 unter der Nummer 6184/J an mich die schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit
durch Protestaktionen und Demonstrationen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten Monaten (bis etwa Mitte Mai 1999) fanden im gesamten Bundesgebiet
227 angemeldete und 4 unangemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit
Serben/Kurden/Albanern/Kosovo - Krise statt.
Zu Frage 2:
Es mussten drei, davon zwei unangemeldete Versammlungen aufgelöst werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Verlauf von acht Versammlungen kam es zu folgenden Zwischenfällen:
• in zwei Fällen Werfen von rohen Eiern und Leuchtraketen,
• in einem Fall Abschießen von Piraten und Leuchtkugeln,
• in einem Fall Werfen von Kieselsteinen,
• in einem Fall Durchbrechen der polizeilichen Absperrungen durch mehrere
Teilnehmer
• in einem Fall Körperverletzung zum Nachteil eines österreichischen
Staatsbürgers (dieser zeigte den gestreckten Mittelfinger in Richtung
Demonstranten),
• in einem Fall Körperverletzung zum Nachteil von zwei Sicherheitswachebeamten
durch Werfen von Münzen,
• in einem Fall Körperverletzungen zum Nachteil von zwei jugoslawischen
Staatsbürgern (Angehörige der jugoslawischen Botschaft) durch österreichische
Staatsbürger,
• in einem Fall Beschmutzung eines Hauses durch rohe Eier,
• in einem Fall Beschädigung eines Geschäftslokales,
• in zwei Fällen Beschädigung je eines Kfz,
• in einem Fall Beschmutzung von Kleidungsstücken durch Werfen von
,,Schwedenbomben".
Zu Frage 5:
Ja, zum Teil. In den meisten dieser Fälle kam es nur zu kurzfristigen, in 23 Fällen zu
nennenswerten Verkehrsbehinderungen.
Zu Frage 6:
Bei der überwiegenden Zahl der Versammlungen kam es zu Beschwerden wegen
Lärmbelästigung.
Zu Frage 7:
Bei den Versammlungen wurden in Wien je nach Größe des Demonstrationszuges
und Einschätzung der Lage ein bis zwei Beamte des rechtskundigen Dienstes als
Behördenvertreter sowie zwischen 30 und 300 Sicherheitswachebeamte und
insgesamt 282 Kriminalbeamte, in den übrigen Bundesländern insgesamt 1.436
Exekutivbeamte herangezogen.
Zu Frage 8:
Dadurch entstanden Kosten in der Höhe von ca. 7,3 Millionen Schilling.
Zu den Fragen 9 und 10:
Es wurden keine Versammlungen nach den Bestimmungen des § 6 VersammlungsG
in Verbindung mit Art 11 Abs 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention
untersagt, weil keine hinreichenden Untersagungsgründe im Sinne des Gesetzes
vorlagen.