5862/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. SPINDELEGGER und Kollegen haben am 10.

Mai 1999 unter Nummer 6238/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Besetzung des zweiten Stellvertreters des Kommandanten des

Gendarmeriepostens Perchtoldsdorf gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

zu Fragen 1 - 3:

GrInsp Peter D. verrichtete vom Juli 1985 bis Ende Juni 1992 auf dem

Gendarmerieposten Brunn am Gebirge und bei der Verkehrsabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als eingeteilter Beamter Dienst.

Seit Juli 1992 war er Sachbearbeiter bei der Verkehrsabteilung und verrichtete im

Jahre 1997 sechs Monate lang auf dem Grenzüberwachungsposten Laa an der

Thaya Dienst. Seit 01. März 1998 war er dem Gendarmerieposten Brunn am Gebirge

als dienstführender Beamter zugeteilt.

Der Kommandant dieser Zuteilungsdienststelle bezeichnet GrInsp Peter D. als

eigeninitiativen und strebsamen Beamten, der sich während seiner Zuteilung bestens

bewährt hat, und bestätigt ihm sehr gute Fähigkeiten im Umgang mit anderen

Behörden und den Mitarbeitern sowie ausgezeichnete Managementfähigkeiten und

Vorschriftenkenntnisse.

Im Bewertungsverfahren bei Besetzung der gegenständlichen Planstelle wurden von

den insgesamt 5 Bewerbern 2, nämlich GrInsp Peter D. und ein weiterer Beamter

vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich mit einem Punkteschnitt

von 2,9 wesentlich besser bewertet als die übrigen Bewerber. Das

Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich gab dann dem um ca 3 Jahre

dienstälteren und somit erfahreneren GrInsp Peter D., der ausserdem eine besser

bewertete Funktion innehatte, den Vorzug.

Vor Einteilung des GrInsp Peter D. wurde der Besetzungsvorschlag des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich vom Bundesministerium für

Inneres geprüft und als korrekt beurteilt, weshalb dagegen auch kein Einwand

erhoben wurde.

 

zu Frage 4:

Durch die Bewerbung des GrInsp Peter D. um die ausgeschriebene Funktion des

Hauptsachbearbeiters und 2. Stellvertreters des Kommandanten des

Gendarmeriepostens Perchtoldsdorf war primär dessen Eignung für den Dienst auf

einem Gendarmerieposten festzustellen, was nicht von der Verkehrsabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich sondern vom zuständigen

Bezirksgendarmeriekommandanten von Mödling vorgenommen wurde, da der

Beamte bereits seit 01. März 1998 auf dem Gendarmerieposten Brunn am Gebirge

Dienst verrichtete.

 

zu Frage 5:

Es ist richtig, dass sich der Dienststellenausschuss der Personalvertretung beim

Bezirksgendarmeriekommando Mödling gegen die Einteilung des GrInsp Peter D. mit

der Begründung ausgesprochen hat, der Beamte könne keine Erfahrung als

dienstführender Beamter auf einem Gendarmerieposten aufweisen.

Der Fachausschuss der Personalvertretung beim Landesgendarmeriekommando für

Niederösterreich, der in dieser Planstellenbesetzungsangelegenheit zuständiges

Organ im Sinne des Personalvertretungsgesetzes ist, hat jedoch der Einteilung des

GrInsp Peter D. am 19. Februar 1999 zugestimmt.

 

zu Frage 6:

Der Bezirksgendarmeriekommandant von Mödling bestätigte GrInsp Peter D. sehr

gute Managementfähigkeiten im Umgang mit anderen Behörden. Der Beamte hatte

bisher als rangältester im Dienst befindlicher Beamter die ihm übertragenen Arbeiten

souverän bewältigt, wofür ihm auch ein hohes Maß an beruflicher Eigenmotivation

und Lebenserfahrung zugute kommt.

Diese äußerst positive Beurteilung zeigt, dass sich der Beamte in relativ kurzer Zeit

auch jene postenspezifische Fähigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat, die ihn zur

Ausübung der angestrebten Stellvertreterfunktion bestens qualifizieren.

In der ziffernmäßigen Beurteilung bewertete der Bezirksgendarmeriekommandant

von Mödling GrInsp Peter D. gleich gut wie den bei Beantwortung der Fragen 1 bis 3

genannten Mitbewerber.

 

zu Frage 7:

Es ist richtig, dass GrInsp Peter D. der Sohn von Oberst Karl D. ist, der beim

Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich Dienst versieht und als Leiter der

Abteilung 31 und des Referates 311 unter anderem auch für Bau - und

Liegenschaftsangelegenheiten sowie Planung und Koordinierung der Bauvorhaben

einschließlich der Einrichtungserfordernisse zuständig ist. Diese Tatsache spielte bei

der Bestellung von GrInsp Peter D. keine Rolle, da Oberst Karl D. für die Besetzung

von Planstellen (Funktionen) nicht zuständig ist.

 

zu Frage 8:

Der Vorschlag zur Verleihung der Planstelle an GrInsp Peter D. kam nicht vom

Landesgendarmeriekommandanten Brigadier SCHMID sondern von Mjr Ernst

SCHUCH, dem für Personalangelegenheiten zuständigen Leiter der Gruppe 2 im

Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich und 2. Stellvertreter des

Landesgendarmeriekommandanten. Im gegenständlichen Besetzungsverfahren

wurden keine Befangenheitsgründe geltend gemacht bzw sind solche auch nicht

erkennbar, weshalb sich die Frage einer Untersuchung hinsichtlich einer

Befangenheit nicht stellt.