5864/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde,
betreffend Politische Konsequenzen aus der Entwicklung
der Einkommensverteilung in Österreich
(Darstellung des Sozialberichtes)
(Nr. 6210/J)
Zur vorliegenden Anfrage möchte ich einleitend bemerken:
Die Bruttolohnquote ist primär wegen des überproportionalen Anstiegs der Besitzein -
kommen und wegen des steigenden Drucks auf die Löhne aufgrund der verstärkten
Wettbewerbsintensität der österreichischen Wirtschaft gefallen. Die geringer gewor -
dene Bruttolohnquote stellt verteilungs - und finanzierungsmäßig zweifellos ein Pro -
blem dar, entzieht sich jedoch weitgehend der Einflußnahme der Bundesregierung.
Der noch stärkere Fall der Nettolohnquote hängt vor allem mit den gestiegenen Fi -
nanzierungserfordernissen bei der Weiterentwicklung des Wohlfahrtsstaates zu -
sammen. Es ist ein gesellschaftspolitisches Ziel, allen Bevölkerungsgruppen einen
fairen Anteil an der gesellschaftlichen Wertschöpfung zu ermöglichen. Dies gilt vor
allem für diejenigen, die es nicht schaffen, ohne fremde Hilfe ein ausreichendes
Einkommen zu erzielen.
Zu den einzelnen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage1:
Die sinkende Nettolohnquote ist vor allem auch Ausdruck der stärkeren steuerlichen
Belastung der Lohneinkommen gegenüber den Einkommen aus Besitz und Unter -
nehmungen (siehe Sozialbericht 1997:156). Daher wären vor allem steuerliche Maß -
nahmen zur Anhebung der Nettolohnquote zielführend. Diese Frage trifft demnach
den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Zu Frage 2:
Das Sinken der Bruttolohnquote ist vor allem auf den starken Zuwachs an Besitzein -
kommen und den geringen Anstieg der Brutto - Entgelte für unselbständige Arbeit zu -
rückzuführen. In Zusammenhang mit der Lohnpolitik ist allerdings festzuhalten, daß
diese in Österreich Angelegenheit der Sozialpartner ist.
Fehlende bzw. unzureichende Erwerbschancen sind wesentliche Ursachen für Armut
(bzw. Armutsgefährdung) und ungleiche Verteilung der Einkommen (vgl. auch So -
zialbericht 97). Mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP), der erst -
maIs im April 1998 nach eingehender Konsultation der Sozialpartner beschlossen
worden ist, setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung
bzw. zur Reduktion der Arbeitslosigkeit. Mit dem NAP werden die Beschäftigungs -
politischen Leitlinien der Europäischen Union umgesetzt, in Erfüllung der Verpflich -
tung, die alle Mitgliedstaaten der Union übernommen haben. Ausgehend von den
günstigen Konjunkturprognosen Anfang 98 wurde davon ausgegangen, daß die im
NAP angesprochenen Maßnahmen bis 2002 (also innerhalb des fünfjährigen
Zeitrahmens des NAP) zu einer Zunahme der Beschäftigung von etwa 100.000 so -
wie eine Reduktion der Arbeitslosigkeit auf etwa dreieinhalb Prozent führen.
Nach einem Jahr der Geltung des Nationalen Aktionsplans kann eine Zwischenbi -
lanz über erste Erfahrungen mit dem NAP gezogen werden:
. Im ersten Jahr der Geltung des NAP konnte die Zahl der unselbständig Be -
schäftigten um ca. 30.000, also um 1% des gesamten Arbeitskräftepotentials in
einem Jahr, gesteigert werden. Vier Fünftel dieser zusätzlichen Jobs entfielen auf
weibliche Arbeitskräfte.
. Die finanziellen Mittel, die Österreich für aktive und aktivierende Arbeits -
marktpolitik ausgibt, wurden im ersten Budgetjahr, das auf die NAP - Beschluß -
fassung folgte, um nicht weniger als 36% erhöht (von 8,2 auf 11,1 Mrd. Schilling).
• Durch ein Jugendbeschäftigungsprogramm, das aufgrund einer Sozialpartner -
vereinbarung in den NAP 1998 aufgenommen und sehr rasch umgesetzt wurde,
konnte erreicht werden, daß die Zahlen von Lehrstellensuchenden und offenen
Lehrplätzen vor Ende des derzeit laufenden Schuljahres in etwa gleich sind. Es ist
also gelungen, jeder Schulabgängerin und jedem Schulabgänger ein konkretes
Angebot auf Ausbildung oder Arbeit zu machen.
• Im Sommer 1998 und im Jänner 1999 sind Anpassungen der arbeitsmarktpoli -
tischen Programme gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice erfolgt, um die
Erreichung der Ziele des Aktionsplans trotz konjunktureller Schwankungen si -
cherstellen zu können. Dabei wurden im Sinne der Leitlinien auch innovative For -
men entwickelt - wie etwa das Programm ,,New Start“ zur Förderung von noch
nicht marktfähiger, aber in diese Richtung entwicklungsfähiger Arbeit.
• Eine Fülle beschäftigungsfördernder Gesetze und sonstiger Rechtsnormen
wurde beschlossen und umgesetzt - von der Reform der Behindertenbeschäfti -
gung über eine gründungsfreundliche neue Gewerbeordnung bis zu Schulvor -
schriften, die eine bessere Vernetzung der Integration der Schulabgängerinnen
und Schulabgänger mit der
Arbeitswelt ermöglichen.
• Es wurden mit den meisten Bundesländern territoriale Beschäftigungspakte
abgeschlossen oder zumindest weitgehend vorbereitet, womit die Kräfte der akti-
ven Beschäftigungspolitik in den Regionen besser gebündelt werden können.
Allgemein ist zu sagen, daß sich die positive Konjunkturentwicklung auch auf die
Entwicklung der Einkommen auswirkt: die Lohn - und Gehaltssumme nahm 1998 um
3 1/4% zu. Die Pro - Kopf - Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
um 2,5% gestiegen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Da es sich um steuerpolitische Fragen handelt, ist primär das Bundesministerium für
Finanzen zuständig. In diesem Zusammenhang wird auf die kürzlich beschlossene
Steuerreform 2000 verwiesen, deren Ziel es war, einen Beitrag zur Förderung des
Wirtschaftswachstum zu leisten und eine sozial gerechte Entlastung herbeizuführen.
Anfügen möchte ich, daß aufgrund des in den letzten Jahrzehnten gestiegenen so -
zialpolitischen Verständnisses und aufgrund sozialer und demographischer Verän -
derungen die Sozialquote deutlich angestiegen ist und dies wird wahrscheinlich we -
gen alterungsbedingter Entwicklungen auch in Zukunft der Fall sein. Dementspre -
chend haben sich die Abgaben und Beiträge in der Vergangenheit erhöht. Außerdem
ist in Erwägung zu ziehen, daß lt. Studien den Sozialleistungen eine hohe Zielgenau -
igkeit und eine deutliche Umverteilung von den besser verdienenden zu den
schlechter verdienenden Haushalten zukommt.
Staaten mit einer überdurchschnittlichen Nettolohnquote sind in der Regel solche mit
unterdurchschnittlichen wohlfahrtsstaatlichen Aufwendungen. Trotz höherer Netto -
lohnquote ist in diesen Staaten der Anteil der Nettomasseneinkommen - also Brutto -
lohneinkommen zuzüglich öffentlicher Transfers abzüglich Steuern - an allen Netto -
einkommen meist geringer als in den Staaten mit einer höheren Abgabenbelastung
und geringeren Nettolohnquote.
Steigende Probleme am Arbeitsmarkt, demographische Veränderungen und neue
soziale Risken sind entscheidende Argumente, warum von einer solidarischen Be -
trachtungsweise her einer Senkung der Abgaben und Lohnnebenkosten gegenüber
einer Absicherung der Finanzierungsbasis der Sozialleistungen kein Vorrang einge -
räumt werden sollte.