5864/AB XX.GP

 

B e a  n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde,

betreffend Politische Konsequenzen aus der Entwicklung

der Einkommensverteilung in Österreich

(Darstellung des Sozialberichtes)

(Nr. 6210/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage möchte ich einleitend bemerken:

 

Die Bruttolohnquote ist primär wegen des überproportionalen Anstiegs der Besitzein -

kommen und wegen des steigenden Drucks auf die Löhne aufgrund der verstärkten

Wettbewerbsintensität der österreichischen Wirtschaft gefallen. Die geringer gewor -

dene Bruttolohnquote stellt verteilungs - und finanzierungsmäßig zweifellos ein Pro -

blem dar, entzieht sich jedoch weitgehend der Einflußnahme der Bundesregierung.

Der noch stärkere Fall der Nettolohnquote hängt vor allem mit den gestiegenen Fi -

nanzierungserfordernissen bei der Weiterentwicklung des Wohlfahrtsstaates zu -

sammen. Es ist ein gesellschaftspolitisches Ziel, allen Bevölkerungsgruppen einen

fairen Anteil an der gesellschaftlichen Wertschöpfung zu ermöglichen. Dies gilt vor

allem für diejenigen, die es nicht schaffen, ohne fremde Hilfe ein ausreichendes

Einkommen zu erzielen.

 

Zu den einzelnen Fragen führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage1:

Die sinkende Nettolohnquote ist vor allem auch Ausdruck der stärkeren steuerlichen

Belastung der Lohneinkommen gegenüber den Einkommen aus Besitz und Unter -

nehmungen (siehe Sozialbericht 1997:156). Daher wären vor allem steuerliche Maß -

nahmen zur Anhebung der Nettolohnquote zielführend. Diese Frage trifft demnach

den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Zu Frage 2:

Das Sinken der Bruttolohnquote ist vor allem auf den starken Zuwachs an Besitzein -

kommen und den geringen Anstieg der Brutto - Entgelte für unselbständige Arbeit zu -

rückzuführen. In Zusammenhang mit der Lohnpolitik ist allerdings festzuhalten, daß

diese in Österreich Angelegenheit der Sozialpartner ist.

Fehlende bzw. unzureichende Erwerbschancen sind wesentliche Ursachen für Armut

(bzw. Armutsgefährdung) und ungleiche Verteilung der Einkommen (vgl. auch So -

zialbericht 97). Mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP), der erst -

maIs im April 1998 nach eingehender Konsultation der Sozialpartner beschlossen

worden ist, setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung

bzw. zur Reduktion der Arbeitslosigkeit. Mit dem NAP werden die Beschäftigungs -

politischen Leitlinien der Europäischen Union umgesetzt, in Erfüllung der Verpflich -

tung, die alle Mitgliedstaaten der Union übernommen haben. Ausgehend von den

günstigen Konjunkturprognosen Anfang 98 wurde davon ausgegangen, daß die im

NAP angesprochenen Maßnahmen bis 2002 (also innerhalb des fünfjährigen

Zeitrahmens des NAP) zu einer Zunahme der Beschäftigung von etwa 100.000 so -

wie eine Reduktion der Arbeitslosigkeit auf etwa dreieinhalb Prozent führen.

 

Nach einem Jahr der Geltung des Nationalen Aktionsplans kann eine Zwischenbi -

lanz über erste Erfahrungen mit dem NAP gezogen werden:

 

. Im ersten Jahr der Geltung des NAP konnte die Zahl der unselbständig Be -

  schäftigten um ca. 30.000, also um 1% des gesamten Arbeitskräftepotentials in

  einem Jahr, gesteigert werden. Vier Fünftel dieser zusätzlichen Jobs entfielen auf

  weibliche Arbeitskräfte.

 

. Die finanziellen Mittel, die Österreich für aktive und aktivierende Arbeits -

  marktpolitik ausgibt, wurden im ersten Budgetjahr, das auf die NAP - Beschluß -

  fassung folgte, um nicht weniger als 36% erhöht (von 8,2 auf 11,1 Mrd. Schilling).

 

• Durch ein Jugendbeschäftigungsprogramm, das aufgrund einer Sozialpartner -

   vereinbarung in den NAP 1998 aufgenommen und sehr rasch umgesetzt wurde,

   konnte erreicht werden, daß die Zahlen von Lehrstellensuchenden und offenen

   Lehrplätzen vor Ende des derzeit laufenden Schuljahres in etwa gleich sind. Es ist

   also gelungen, jeder Schulabgängerin und jedem Schulabgänger ein konkretes

   Angebot auf Ausbildung oder Arbeit zu machen.

 

• Im Sommer 1998 und im Jänner 1999 sind Anpassungen der arbeitsmarktpoli -

   tischen Programme gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice erfolgt, um die

   Erreichung der Ziele des Aktionsplans trotz konjunktureller Schwankungen si -

   cherstellen zu können. Dabei wurden im Sinne der Leitlinien auch innovative For -

   men entwickelt - wie etwa das Programm ,,New Start“ zur Förderung von noch

   nicht marktfähiger, aber in diese Richtung entwicklungsfähiger Arbeit.

 

• Eine Fülle beschäftigungsfördernder Gesetze und sonstiger Rechtsnormen

  wurde beschlossen und umgesetzt - von der Reform der Behindertenbeschäfti -

  gung über eine gründungsfreundliche neue Gewerbeordnung bis zu Schulvor -

  schriften, die eine bessere Vernetzung der Integration der Schulabgängerinnen

  und Schulabgänger mit der Arbeitswelt ermöglichen.

• Es wurden mit den meisten Bundesländern territoriale Beschäftigungspakte

   abgeschlossen oder zumindest weitgehend vorbereitet, womit die Kräfte der akti-

   ven Beschäftigungspolitik in den Regionen besser gebündelt werden können.

 

Allgemein ist zu sagen, daß sich die positive Konjunkturentwicklung auch auf die

Entwicklung der Einkommen auswirkt: die Lohn - und Gehaltssumme nahm 1998 um

3 1/4% zu. Die Pro - Kopf - Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind

um 2,5% gestiegen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Da es sich um steuerpolitische Fragen handelt, ist primär das Bundesministerium für

Finanzen zuständig. In diesem Zusammenhang wird auf die kürzlich beschlossene

Steuerreform 2000 verwiesen, deren Ziel es war, einen Beitrag zur Förderung des

Wirtschaftswachstum zu leisten und eine sozial gerechte Entlastung herbeizuführen.

Anfügen möchte ich, daß aufgrund des in den letzten Jahrzehnten gestiegenen so -

zialpolitischen Verständnisses und aufgrund sozialer und demographischer Verän -

derungen die Sozialquote deutlich angestiegen ist und dies wird wahrscheinlich we -

gen alterungsbedingter Entwicklungen auch in Zukunft der Fall sein. Dementspre -

chend haben sich die Abgaben und Beiträge in der Vergangenheit erhöht. Außerdem

ist in Erwägung zu ziehen, daß lt. Studien den Sozialleistungen eine hohe Zielgenau -

igkeit und eine deutliche Umverteilung von den besser verdienenden zu den

schlechter verdienenden Haushalten zukommt.

 

Staaten mit einer überdurchschnittlichen Nettolohnquote sind in der Regel solche mit

unterdurchschnittlichen wohlfahrtsstaatlichen Aufwendungen. Trotz höherer Netto -

lohnquote ist in diesen Staaten der Anteil der Nettomasseneinkommen - also Brutto -

lohneinkommen zuzüglich öffentlicher Transfers abzüglich Steuern - an allen Netto -

einkommen meist geringer als in den Staaten mit einer höheren Abgabenbelastung

und geringeren Nettolohnquote.

 

Steigende Probleme am Arbeitsmarkt, demographische Veränderungen und neue

soziale Risken sind entscheidende Argumente, warum von einer solidarischen Be -

trachtungsweise her einer Senkung der Abgaben und Lohnnebenkosten gegenüber

einer Absicherung der Finanzierungsbasis der Sozialleistungen kein Vorrang einge -

räumt werden sollte.