5868/AB XX.GP
Die unter Zl 6198/J - NR/1999 (XX. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom 5. Mai 1999 betreffend die Einstellung von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich des Rech -
nungshofes beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:
Zu 1)
"Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich des Rechnungshofes für 1998?"
Die Pflichtzahl für den Bereich des Rechnungshofes wurde für das Jahr 1998 mit 9 er -
mittelt.
Zu 2)
"Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich im Kalenderjahr 1998?“
Im Jahr 1998 wurden
begünstigte Behinderte 15
hievon doppelt anrechenbar 7
das
sind 22
beschäftigt.
Zu 3)
„Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in ihrem Bereich für 1998?“
Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Jahr 1998 + 13
Zu 4)
„Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Rechnungshofes im
Jahr 1998 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?"
Eine Ausgleichsabgabe an den Ausgleichstaxfonds war wegen der Übererfüllung der Be -
schäftigungspflicht im Jahre 1998 nicht zu leisten.
Zu 5) bis7)
„Sind Sie, als der für den Rechnungshof politisch Verantwortliche grundsätzlich bereit,
sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bereich ein -
zusetzen?
Wenn nein, warum nicht?“
„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?“
„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen und wann werden Sie
dies tun?“
Ich werde mich weiterhin bemühen, meiner gesetzlichen Verpflichtung zum Einsatz be -
hinderter Menschen im vollen Umfang und im Rahmen meiner Möglichkeiten nachzu -
kommen.