587/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben am 07. Mai 1996 unter der Nr. 584/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "sicherheitsbehördliche Maßnahmen gegen das Druckwerk 'Um-Verteilung" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Ist Ihnen bekannt, daß das Druckwerk "Um-Verteilung" in Österreich vertrieben wird?
Wenn ja, seit wann?
2. Ist Ihnen bekannt, von wem dieses Druckwerk herausgegeben wird bzw. wer dafür inhaltlich verantwortlich ist?
3. Ist Ihnen bekannt, welche Organisationen an der Postanschrift Potemkin, Elisabethstraße 11, 5020 Salzburg, ansässig sind?
Wenn nein, warum wurde in dieser Richtung noch nicht ermittelt?
4. Ist der Verdacht zutreffend, daß unter dieser Postadresse auch die KPÖ-Salzburg erreichbar ist?
5. Trifft es zu, daß ein Zusammenhang zwischen der KPÖ-Salzburg und dem Druckwerk besteht?
6. Wie beurteilen Sie den Inhalt der März-Ausgabe 1994 des Druckwerkes "Um-Verteilung", insbesondere die Themenbebereiche
a) Projekt Umverteilung RAF
b) Handbuch des Stadtguerillero "Feuer und Flamme"
in sicherheitsbehördlicher und strafrechtlicher Hinsicht?
7. Wie beurteilen Sie die Bombenbauanleitungen
a) Herstellung von Brandsätzen (unter dem Untertitel "Feuer und Flamme")
b) Herstellung von Rohrbomben
c) Herstellung von Zeitzündern für Bomben (RAF)
d) Herstellung von Brandsätzen gegen Autos, Molotowcocktails (mit genauer Beschreibung und Skizzen)
in sicherheitsbehördlicher und strafrechtlicher Hinsicht?
8. Wie beurteilen Sie den Inhalt das Blattes im Zusammenhang mit den noch immer unaufgeklärten Briefbombenserien?
9. Wie beurteilen Sie die Hinweise auf eine Verbindung mit dem internationalen linken Terrorismus?
10. Wie beurteilen Sie die Werbung für das "TATblatt".?
11. Wie beurteilen Sie das Bekennerschreiben zum Anschlag mit Brandbomben auf die Mexikanische Botschaft in Kopenhagen?
12. Wie beurteilen Sie die bisherige Inaktivität der Polizei, obwohl sich die "Um-Verteilung" damit rühmt, von der Polizei unbehelligt zu sein?
13. Haben Sie im Zusammenhang mit dem Druckwerk "Um-Verteilung" den Ihnen unterstehenden Sicherheitsbehörden Weisungen erteilt?
Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?
14. Wurden gegen die "Um-Verteilung" sicherheitsbehördliche Maßnahmen ergriffen?
a) Wenn ja, wann, welche und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Wurde im Rahmen der Ermittlungen ein Zusammenhang mit den Briefbombenserien und den Terroranschlägen von Klagenfurt, Oberwart, Stinatz und Ebergassing hergestellt?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Wurde in anderen Zusammenhängen ermittelt?
17. Wurde eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet?
a) Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Verbreitung des Druckwerkes ist den österreichischen Sicherheitsbehörden seit Herbst 1993 bekannt.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Die Postanschrift ist ident. Darüberhinausgehende Erkenntnisse besitzen die Österreichischen Sicherheitsbehörden in dieser Hinsicht nicht.
Zu den Fragen 6, 7, 9 und 11:
Die Inhalte des Druckwerkes bestehen hauptsächlich in der Wiedergabe von bereits - zum Teil schon vor Jahren - in einschlägigen Publikationen, v. a. in der BRD, verbreiteten Beiträgen. Dadurch ergibt sich eine entsprechend eingeschränkte sicherheitspolizeiliche bzw. strafrechtliche Relevanz. Eine direkte Verbindung zur internationalen Terrorszene kann daraus nicht abgeleitet werden.
Zu den Fragen 8, 15 und 16:
Anhaltspunkte für einen Zusammenhang mit den Briefbomben- und sonstigen Anschlägen in Österreich ergaben sich bisher nicht.
Zu Frage 10:
Werbung ist Ausdruck der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein Eingriff in dieses Grundrecht wäre nur unter den Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 2 MRK zulässig.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 17:
Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 9 und 11 sowie 8, 15 und 16. Im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung werden die den Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Bewertung und allfälligen Auftragserteilung übermittelt werden.