5871/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Khol und

Kollegen vom 30. April 1999, Nr. 6174/J, betreffend Genehmigung der Zinssenkung bei den

österreichischen Bausparkassen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

 

In zahlreichen Gesprächen mit den Geschäftsleitern der österreichischen Bausparkassen

und Vertretern verschiedener Konsumentenschutzeinrichtungen konnte bezüglich der Sen -

kung der Einlagen- und Darlehenszinsen letztlich ein Maßnahmenpaket vereinbart werden,

das den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Institute Rechnung trägt und auch mit

den bestehenden Rechten der Bausparer aus laufenden Verträgen vereinbar ist.

 

Das Maßnahmenpaket sieht folgende Eckpunkte vor:

 

1. Das bestehende Volumen an Bauspareinlagen wird weiterhin mit dem bei Vertragsab-

     schluß vereinbarten Zinssatz verzinst; Neueinzahlungen ab Stichtag 17.118. Mai 1999

     können niedriger verzinst werden (Untergrenze 3% p.a.).

 

2. Im Gegenzug senken die Bausparkassen den Zinssatz für bestehende Bauspardarlehen

    auf unter 5% p.a.

3. Bei den neuen Tarifen, welche demnächst in Kraft treten sollen, ist eine generelle Re -

    duktion der Einlagen- und Darlehenszinsen vorgesehen. Durch diese Maßnahme sollen

    die von Ihnen angeführten negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und

    Ertragslage der Bausparkassen verhindert werden und Impulse zur Stärkung der Baukon -

    junktur und Wohnungswirtschaft gesetzt werden.

 

Die Anträge der Bausparkassen auf Erteilung der Bewilligung zur Änderung der Allgemeinen

Bedingungen für das Bauspargeschäft liegen dem Bundesministerium für Finanzen vor. Die

entsprechenden Genehmigungen wurden bzw. werden im Rahmen des akkordierten Maß-

nahmenpaketes erteilt werden.