5873/AB XX.GP

 

zur Zahl 6175/J - NR/1999

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald Ofner, Dr. Alois

Pumberger und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend

„Blutskandal in Österreich“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu1:

 

Der Gendarmerieposten Gallneukirchen hat am 20. Dezember 1996 eine Anzeige

des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gegen Verantwortliche

der Firma ALBOVINA GesmbH der Staatsanwaltschaft Linz im Fax - Wege zugeleitet.

Über entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Antrag vom gleichen Tage hat die

Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz die Beschlagnahme von Blutpro -

dukten in Kühllagern, insbesondere von Blutplasma, angeordnet. In der Folge wur -

den auf Grund von Zwischenerhebungsergebnissen des Gendarmeriepostens

Gallneukirchen und des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

wiederholt Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen beantragt, beschlossen und

durchgeführt.

 

Die Staatsanwaltschaft Linz hat beim Gendarmerieposten Gallneukirchen mehrmals

die Erstattung der Vollanzeige betrieben; wegen des großen Umfanges des ange -

zeigten Sachverhaltes - er umfasst 118 Fakten - langte die Vollanzeige erst am 27.

März 1998 bei der Staatsanwaltschaft Linz ein.

Zu 2;

 

Die Staatsanwaltschaft Linz führt gegen sieben Beschuldigte, darunter ein

US - amerikanischer Staatsbürger und zwei Schweizer Staatsangehörige, im Wege

der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz gerichtliche Vorerhebungen

wegen des Verdachtes der Verbrechen der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach

§ 176 Abs. 1 StGB und des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146 ff

StGB.

 

Zu 3:

 

Der zuständige Referent der Staatsanwaltschaft Linz wurde zum Studium der Vol -

lanzeige freigestellt. Er hat am 25. Juni 1998 umfangreiche Vorerhebungsanträge

an die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz gestellt. Insbesondere wur -

den 12 Rechtshilfeersuchen beantragt (und zwar zwei an die Schweiz mit dem An -

trag auf die Einvernahme von zwei Beschuldigten und drei Zeugen; je ein Ersuchen

an israel, an Frankreich, an Ungarn, an die Slowakei, an kroatien, an Italien und an

Großbritannien zur Einvernahme von Zeugen; drei Rechtshilfeersuchen an die Bun -

desrepublik Deutschland zur Einvernahme von sechs Zeugen). Weiters wurde die

Einvernahme von sieben Zeugen und vier Beschuldigten in Österreich unter

Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiet des Plasmahandels sowie die

Einholung von drei medizinischen Sachverständigengutachten (aus dem Gebiet der

Blutgruppenserologie und Hämatologie, aus dem Gebiet des Plasmahandels und

zur Überprüfung des beschlagnahmten Plasmas unter Bedachtnahme auf das Gut -

achten des Bundesserologischen Prüfinstitutes Wien) beantragt.

 

Mit Ausnahme des Rechtshilfeersuchens nach Italien sind alle Ersuchen an die Ju -

stizbehörden der genannten Staaten abgegangen; Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die erforderlichen Zeugeneinvernahmen in Österreich sind bereits erfolgt. Ergebnis -

se der Rechtshilfeersuchen sind noch nicht eingelangt.

 

Zu 4:

 

Die zur umfassenden Beurteilung des Sachverhaltes erforderlichen Sachverständi -

gengutachten liegen noch nicht vor; die ursprünglich bestellten vier Sachverständi -

gen, darunter drei aus der Bundesrepublik Deutschland, haben im Hinblick auf den

äußerst großen Aktenumfang und die zeitliche Belastung mitgeteilt, dass ihnen die

Erstellung von Gutachten nicht möglich sei.

 

Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Linz gab und gibt es lau -

fend intensive Kontakte mit verschiedenen Behörden und Institutionen, um geeigne -

te Sachverständige in Vorschlag zu bringen. Der für das Gebiet der Blutgruppense -

rologie benötigte Sachverständige konnte mittlerweile bestellt werden. Für die bean -

tragten Gutachten auf dem Gebiet des Plasmahandeis und zur Überprüfung des be -

schlagnahmten Plasmas konnten noch keine geeigneten Sachverständigen gefun -

den werden. Aufgrund der intensiven Bemühungen seitens des Gerichtes und der

Anklagebehörde ist zu rechnen, dass in allernächster Zeit geeignete Personen zu

Sachverständigen bestellt und ihnen die Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens

übermittelt werden können.

 

Zu 5:

 

Im Hinblick auf das umfangreiche Aktenmaterial (derzeit 19 Bände), wovon ein Band

ausschließlich englischsprachige Korrespondenz enthält, sowie die im Hinblick auf

die verzweigten internationalen Kontakte gestalten sich die Vorerhebungen zeitauf -

wendig; die Staatsanwaltschaft Linz ist jedoch um eine rasche Behandlung und eine

verzägerungsfreie Fortsetzung dieser Strafsache bemüht.

 

Zu 6:

 

Die Blutprodukte, hinsichtlich der der Verdacht der Kontamination besteht, wurden

nach bisherigem Erhebungsstand in den asiatischen Raum, und zwar nach Indien

und China, exportiert.

 

Zu 7:

 

Laut Bericht der Staatsanwaltschaft Linz gab es eine Geschäftsverbindung der

Firma ALBOVINA GesmbH mit einem Schweizer Unternehmen, über die

Blutprodukte nach Indien geliefert wurden. Bei der zweiten Geschäftsverbindung

wurden Blutprodukte von der Firma ALBOVINA GesmbH an ein Unternehmen in der

Schweiz und von diesem über ein französisches Unternehmen an Endabnehmer in

China geliefert.

 

Das nach Österreich gelieferte Blut wurde vorher großteils von einem israelischen

Unternehmen aufgearbeitet, dann zurück nach Österreich übermittelt und von hier

über die oben bezeichneten Wege exportiert.

 

Weitere Fakten betreffen den Import von Rohblutprodukten wie Plasma in Kenntnis

der afrikanischen Herkunft, die Aufarbeitung in der Slowakei sowie den Vertrieb an

ein Schweizer Unternehmen und nach Indien.