5873/AB XX.GP
zur Zahl 6175/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald Ofner, Dr. Alois
Pumberger und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend
„Blutskandal in Österreich“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Der Gendarmerieposten Gallneukirchen hat am 20. Dezember 1996 eine Anzeige
des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gegen Verantwortliche
der Firma ALBOVINA GesmbH der Staatsanwaltschaft Linz im Fax - Wege zugeleitet.
Über entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Antrag vom gleichen Tage hat die
Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz die Beschlagnahme von Blutpro -
dukten in Kühllagern, insbesondere von Blutplasma, angeordnet. In der Folge wur -
den auf Grund von Zwischenerhebungsergebnissen des Gendarmeriepostens
Gallneukirchen und des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
wiederholt Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen beantragt, beschlossen und
durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat beim Gendarmerieposten Gallneukirchen mehrmals
die Erstattung der Vollanzeige betrieben; wegen des großen Umfanges des ange -
zeigten Sachverhaltes - er umfasst 118 Fakten - langte die Vollanzeige erst am 27.
März 1998 bei der Staatsanwaltschaft Linz
ein.
Zu 2;
Die Staatsanwaltschaft Linz führt gegen sieben Beschuldigte, darunter ein
US - amerikanischer Staatsbürger und zwei Schweizer Staatsangehörige, im Wege
der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz gerichtliche Vorerhebungen
wegen des Verdachtes der Verbrechen der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach
§ 176 Abs. 1 StGB und des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146 ff
StGB.
Zu 3:
Der zuständige Referent der Staatsanwaltschaft Linz wurde zum Studium der Vol -
lanzeige freigestellt. Er hat am 25. Juni 1998 umfangreiche Vorerhebungsanträge
an die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Linz gestellt. Insbesondere wur -
den 12 Rechtshilfeersuchen beantragt (und zwar zwei an die Schweiz mit dem An -
trag auf die Einvernahme von zwei Beschuldigten und drei Zeugen; je ein Ersuchen
an israel, an Frankreich, an Ungarn, an die Slowakei, an kroatien, an Italien und an
Großbritannien zur Einvernahme von Zeugen; drei Rechtshilfeersuchen an die Bun -
desrepublik Deutschland zur Einvernahme von sechs Zeugen). Weiters wurde die
Einvernahme von sieben Zeugen und vier Beschuldigten in Österreich unter
Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiet des Plasmahandels sowie die
Einholung von drei medizinischen Sachverständigengutachten (aus dem Gebiet der
Blutgruppenserologie und Hämatologie, aus dem Gebiet des Plasmahandels und
zur Überprüfung des beschlagnahmten Plasmas unter Bedachtnahme auf das Gut -
achten des Bundesserologischen Prüfinstitutes Wien) beantragt.
Mit Ausnahme des Rechtshilfeersuchens nach Italien sind alle Ersuchen an die Ju -
stizbehörden der genannten Staaten abgegangen; Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die erforderlichen Zeugeneinvernahmen in Österreich sind bereits erfolgt. Ergebnis -
se der Rechtshilfeersuchen sind noch nicht eingelangt.
Zu 4:
Die zur umfassenden Beurteilung des Sachverhaltes erforderlichen Sachverständi -
gengutachten liegen noch nicht vor; die ursprünglich bestellten vier Sachverständi -
gen, darunter drei aus der Bundesrepublik Deutschland, haben im Hinblick auf den
äußerst großen Aktenumfang und die zeitliche Belastung mitgeteilt, dass ihnen die
Erstellung von Gutachten nicht möglich sei.
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Linz gab und gibt es lau -
fend intensive Kontakte mit verschiedenen
Behörden und Institutionen, um geeigne -
te Sachverständige in Vorschlag zu bringen. Der für das Gebiet der Blutgruppense -
rologie benötigte Sachverständige konnte mittlerweile bestellt werden. Für die bean -
tragten Gutachten auf dem Gebiet des Plasmahandeis und zur Überprüfung des be -
schlagnahmten Plasmas konnten noch keine geeigneten Sachverständigen gefun -
den werden. Aufgrund der intensiven Bemühungen seitens des Gerichtes und der
Anklagebehörde ist zu rechnen, dass in allernächster Zeit geeignete Personen zu
Sachverständigen bestellt und ihnen die Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens
übermittelt werden können.
Zu 5:
Im Hinblick auf das umfangreiche Aktenmaterial (derzeit 19 Bände), wovon ein Band
ausschließlich englischsprachige Korrespondenz enthält, sowie die im Hinblick auf
die verzweigten internationalen Kontakte gestalten sich die Vorerhebungen zeitauf -
wendig; die Staatsanwaltschaft Linz ist jedoch um eine rasche Behandlung und eine
verzägerungsfreie Fortsetzung dieser Strafsache bemüht.
Zu 6:
Die Blutprodukte, hinsichtlich der der Verdacht der Kontamination besteht, wurden
nach bisherigem Erhebungsstand in den asiatischen Raum, und zwar nach Indien
und China, exportiert.
Zu 7:
Laut Bericht der Staatsanwaltschaft Linz gab es eine Geschäftsverbindung der
Firma ALBOVINA GesmbH mit einem Schweizer Unternehmen, über die
Blutprodukte nach Indien geliefert wurden. Bei der zweiten Geschäftsverbindung
wurden Blutprodukte von der Firma ALBOVINA GesmbH an ein Unternehmen in der
Schweiz und von diesem über ein französisches Unternehmen an Endabnehmer in
China geliefert.
Das nach Österreich gelieferte Blut wurde vorher großteils von einem israelischen
Unternehmen aufgearbeitet, dann zurück nach Österreich übermittelt und von hier
über die oben bezeichneten Wege exportiert.
Weitere Fakten betreffen den Import von Rohblutprodukten wie Plasma in Kenntnis
der afrikanischen Herkunft, die Aufarbeitung in der Slowakei sowie den Vertrieb an
ein Schweizer Unternehmen und nach Indien.