5874/AB XX.GP
zur Zahl 6192/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage! betreffend „die Einstellung von behinderten
Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Pflichtzahl betrug für das gesamte Justizressort zum Stichtag 1. Oktober 1998
379.
Zu 2 und 3:
Zum 1. Oktober 1998 waren im gesamten Justizressort 251 nach dem Behinderten -
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt Davon waren 74 Bedienstete
gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Oktober 1998 wa -
ren daher 54 Pflichtstellen nicht besetzt.
Zu 4:
Da die Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds für den gesamten Bundesbereich vom
Bund als Dienstgeber in einem Gesamtbetrag geleistet werden, verweise ich auf die
Antwort des Bundesministers für Finanzen auf die gleichlautend an ihn gerichtete
Anfrage.
Zu 5 bis 8:
Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen zur Einstellung von behinderten Men -
schen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
darauf hingewiesen, dass die Auf -
gabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Ju -
stizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe,
aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr eingeschränktem Umfang
die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den
letzten Jahren nichts geändert.
Dennoch ist es auch 1998 gelungen, die Zahl der nach dem Behinderteneinstel -
Iungsgesetz Beschäftigten nochmals deutlich zu erhöhen. Insbesondere k6nnte die
Zahl der offenen Pflichtstellen vom Stichtag der letzten Anfragebeantwortung (76 of -
fenen Pflichtstellen per 1. Oktober 1997) bis zum 1. Oktober 1998 auf 54, also um
28,9 % verringert werden. Diese Entwicklung ist auf die nachdrücklichen Bemühun -
gen im Justizressort zurückzuführen, begünstigten Behinderten Arbeitsmöglichkei -
ten zu verschaffen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines
Ressorts - insbesondere der Mitarbeiter in den personalführenden Stellen - hat sich
das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Ar -
beitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist.
Diesem Anliegen wird auch künftig im Justizressort besonderes Augenmerk zuge -
wendet werden.