5876/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 12. Mai
1999 unter der Nummer 6261/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Anfrageserien der FPÖ betreffend des Verbotes des Vereines ‚Dichterstein Offenhausen“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Ich achte und schätze das in der Bundesverfassung verankerte parlamentarische
Anfragerecht als wesentliches Mittel zur Ausübung der demokratischen Kontrolle.
Im Übrigen zeigen die Beantwortungen von insgesamt 29 Anfragen, dass immer wieder nur
auf die geltende Rechtslage und/ oder auf laufende Verfahren verwiesen werden konnte,
wenn eine abschließende Beantwortung außerhalb bzw vor Abschluss behördlicher
Verfahren nicht möglich war.
Zu Frage 3:
Von den Sicherheitsbehörden werden keine Evidenzen geführt, welche Personen welcher
Partei angehören.