5878/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6209/J betreffend Neubau

des Gendarmerieposten Weiz, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

am 5. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Die Planung der Eingangssituation beim Neubau des Gendarmeriepostens und

Bezirksgendarmeriekommandos in Weiz ermöglicht seit Anbeginn - in Erfüllung der

Planungsgrundsätze der ÖNORM B 1600 - behinderten und älteren Menschen einen

barrierefreien Zugang zu den dem Parteienverkehr zugeordneten Räumlichkeiten.

 

Grund für das höher liegende Erdgeschossniveau war die Forderung des Nutzerressorts

(Bundesministerium für Inneres), aus Sicherheitsüberlegungen und zwecks Vermeidung von

Fenstervergitterungen bei Neubauten von Gendarmeriedienststellen die Höhe der Fenster -

Unterkante im Erdgeschoss mindestens zwei Meter über Außenterrain festzulegen.

Schon in der Vorentwurfsplanung waren behindertengerechte Aufstiegshilfen in Form von

Treppenaufzügen beim Haupt -  und Hintereingang vorgesehen. Die Einreichplanung sieht einen

Aufzug in Form einer Hebebühne im Bereich des Haupteinganges und damit in allernächster

Nähe zum Behindertenparkplatz vor. Dadurch wird die Gleichbehandlung von behinderten und

nicht behinderten Menschen gemäß Artikel 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes

gewährleistet und die Planungsgrundsätze des barrierefreien Bauens im Bundeshochbau

erfüllt.