5878/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6209/J betreffend Neubau
des Gendarmerieposten Weiz, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
am 5. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Die Planung der Eingangssituation beim Neubau des Gendarmeriepostens und
Bezirksgendarmeriekommandos in Weiz ermöglicht seit Anbeginn - in Erfüllung der
Planungsgrundsätze der ÖNORM B 1600 - behinderten und älteren Menschen einen
barrierefreien Zugang zu den dem Parteienverkehr zugeordneten Räumlichkeiten.
Grund für das höher liegende Erdgeschossniveau war die Forderung des Nutzerressorts
(Bundesministerium für Inneres), aus Sicherheitsüberlegungen und zwecks Vermeidung von
Fenstervergitterungen bei Neubauten von Gendarmeriedienststellen die Höhe der Fenster -
Unterkante
im Erdgeschoss mindestens zwei Meter über Außenterrain festzulegen.
Schon in der Vorentwurfsplanung waren behindertengerechte Aufstiegshilfen in Form von
Treppenaufzügen beim Haupt - und Hintereingang vorgesehen. Die Einreichplanung sieht einen
Aufzug in Form einer Hebebühne im Bereich des Haupteinganges und damit in allernächster
Nähe zum Behindertenparkplatz vor. Dadurch wird die Gleichbehandlung von behinderten und
nicht behinderten Menschen gemäß Artikel 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes
gewährleistet und die Planungsgrundsätze des barrierefreien Bauens im Bundeshochbau
erfüllt.