5879/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6218/3 betreffend Änderung

der Mauttarife bei den Straßensondergesellschaften, welche die Abgeordneten

Ing. Nußbaumer und Kollegen am 10. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 13 der Anfrage:

 

Da die Änderung der Kategorien und Tarife auf den bestehenden Mautstrecken und die in

parlamentarischer Behandlung befindliche Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

nicht unabhängig voneinander betrachtet werden sollten - beide bewirken verursachergerechte

Beiträge des Verkehrs an den Infrastrukturkosten - wurde die für 1.6.1999 vorgesehene

Neustrukturierung der Maut vorläufig ausgesetzt.

 

Ich habe zudem veranlaßt, daß eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen

dieser Mautstrukturänderung auf die betroffenen Unternehmen durchgeführt wird.