5879/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6218/3 betreffend Änderung
der Mauttarife bei den Straßensondergesellschaften, welche die Abgeordneten
Ing. Nußbaumer und Kollegen am 10. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 13 der Anfrage:
Da die Änderung der Kategorien und Tarife auf den bestehenden Mautstrecken und die in
parlamentarischer Behandlung befindliche Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
nicht unabhängig voneinander betrachtet werden sollten - beide bewirken verursachergerechte
Beiträge des Verkehrs an den Infrastrukturkosten - wurde die für 1.6.1999 vorgesehene
Neustrukturierung der Maut vorläufig ausgesetzt.
Ich habe zudem veranlaßt, daß eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen
dieser Mautstrukturänderung auf die betroffenen Unternehmen durchgeführt wird.