5882/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Günther Leiner, Georg
Schwarzenberger und Kollegen haben, am 25.5.1999 unter der Nr. 6352/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betr. „Einsatz von Hubschraubern des Bundes -
ministeriums für Inneres“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1) Über wie viele Hubschrauber verfügt derzeit das Innnenministerium?
2) Wo sind diese ständig stationiert?
3) Wann ist die Anschaffung neuer Geräte geplant?
4) Wie viele neue Hubschrauber werden angeschafft?
5) Wie hoch sind die kosten für diese neuen Fluggeräte?
6) Wie viele haupt - und nebenberufliche Piloten stehen derzeit für Einsätze zur Verfügung?
7) Welche und wieviele Einsätze wurden in den Jahren 1996, 1997 und 1998 mit diesen Flug-
geräten geflogen (Aufschlüsselung nach Katastropheneinsätzen, Lawinenerkundungen,
Exekutiveinsätzen etc. sowie nach Bundesländern)?
8) Wie hoch sind die jährlichen Fixkosten dieser Flug geräte und wie hoch sind die
FIugstundenpreise?
9) Wie hoch waren 1996, 1997 und 1998 die finanziellen Mittel, die die einzelnen Bundesländer
für die Hubschraubereinsätze Ihres Ministeriums aufbringen mußten (Aufschlüsselung nach
Art des Einsatzes sowie nach Bundesländern)?
10) Wie erfolgt die Trennungsrechnung bei Hubschrauberflügen zwischen den Exekutiv - Einsätzen
des Bundes und Rettungs - bzw. Katastropheneinsätzen für die Bundesländer gemäß Verträ -
gen nach Art. 15a B - VG?
11) Wurden bisher von Ihrem Ministerium für Erkundungsflüge bzw. für Katastropheneinsätze
private Hubschrauberunternehmen herangezogen?
a) Wenn ja, wieviele Unternehmen bei wievielen Einsätzen (Aufschlüsselung nach
Bundesländern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
12) Werden Sie in Zukunft private Hubschrauberunternehmen für derartige Flugeinsätze
heranziehen?
a) Wenn ja, bis wann wird mit diesen privaten Einsätzen zu rechnen sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Diese Frage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzustellen, daß Angelegenheiten der Katastrophenhilfe gemäß Art. 15 B - VG in
den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen und daher die Fragestellung, ob mein Ressort kom -
merzielle Hubschrauberunternehmen in derartigen Angelegenheiten in Anspruch nimmt, eigentlich
verfehlt ist. Der Kompetenzlage zufolge bestimmen nämlich die Länder, wen sie in Angelegen -
heiten der Katastrophenhilfe heranziehen. Luftfahrzeuge meines Ressorts kommen dann zum
Einsatz, wenn eine solche Anforderung durch die Länder erfolgt. Es steht den Ländern allerdings
auch frei, hiefür kommerzielle Unternehmen heranzuziehen.
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für Inneres verfügt derzeit über 22
Hubschrauber.
Zu Frage 2:
Diese Hubschrauber sind auf den Flugeinsatzstellen des BMI stationiert, die sich in
Wien/Meidling, Linz, Salzburg, Innsbruck, Hohenems, Lienz, Klagenfurt und Graz befinden.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Gegenwärtig läuft eine Ausschreibung hinsichtlich des Austausches von 5 Exekutivhubschrau -
bern. Genaue Angaben über die Beschaffungskosten sind derzeit noch nicht möglich, da dies von
den erst einlangenden Angeboten abhängig ist. Erfahrungsgemäß liegt der Stückpreis bei etwa 40
bis 50 Mio. öS.
Weiters wird in der nächsten Zeit der Austausch der 10 in Verwendung stehenden Rettungshub -
schrauber erforderlich, da Richtlinien der EU neue Anforderungsstandards festsetzen werden.
Zu Frage 6:
Beim Bundesministerium für Inneres sind ausschließlich hauptberufliche Piloten im Einsatz.
Gegenwärtig stehen 49 Piloten zur Verfügung.
Zu Frage 7:
Das Einsatzspektrum und die entsprechende Verteilung der Einsätze in den Jahre 1996, 1997
und 1998 ist der beiliegenden Statistik zu entnehmen.
Zu Frage 8:
Eine Kostenrechnung im betriebswirtschaftlichen Sinn gibt es nur für die Rettungshubschrauber
des BMI. Diese hat für das Jahr 1998 einen Gesamtaufwand von ca. 102 Mio. öS ergeben. Die
Kosten der Exekutivhubschrauber werden nach kameralistischen Grundsätzen berechnet. Dem -
nach beläuft sich die Flugstunde für einen Exekutivhubschrauber auf 18.000,-- öS. Der Stunden -
satz für einen Rettungshubschrauber beträgt 35.895,60 öS.
Zu Frage 9:
Die Vereinbarungen nach Art. 15a B - VG zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern über
einen gemeinsamen Hubschrauber - Rettungsdienst legen eine Pflichtenteilung zwischen den Ver -
tragspartnern fest, die gleichzeitig auch die Kostentragung regelt. Demnach hat der Bund unter
anderem
die Verpflichtung, die Hubschrauber samt Piloten und Warten zu stellen, den
Flugbetrieb
durchzuführen und die Infrastruktur beizustehen, das jeweilige Land ist verpflichtet, eine Ret -
tungsleitstelle einzurichten, den Rettungsdienst zu koordinieren, die Stationierungsvoraus -
setzungen zu schaffen sowie Notärzte und Sanitäter zu stellen. Jede der Vertragsparteien trägt
somit den Aufwand, der sich aus dieser Pflichtenteilung ergibt. Es ist mir nicht möglich, den Auf -
wand der Länder zu beziffern.
Zu Frage 10:
Die Exekutiveinsätze des Bundes und auch die Rettungseinsätze nach den Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B - VG werden grundsätzlich aus dem Bundesbudget finanziert. Bei den Rettungs -
und Ambulanzflügen leisten die Sozialversicherungen allerdings im Nachhinein und nach Beur -
teilung der medizinischen Notwendigkeit einen Kostenbeitrag an den Bund.
Zu den Fragen 11 und 12:
Nein.
Wie bereits eingangs erwähnt würde die Heranziehung privater Unternehmen aufgrund der
Kompetenzlage den Länder obliegen.
Beilage "Statistik über Hubschrauber - Einsätze" konnte nicht gescannt werden !!!