5886/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 5. Mai 1999 unter der Nr. 6204/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Überfluggenehmigungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr (Nr. 6205/J - NR/1999).

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr (Nr, 6205/J - NR/1999) und auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister

für Landesverteidigung (Nr. 6206/J - NR/1999).

 

Zu den Fragen 5, 8 und 9:

Gem. § 1 Abs. 3 des Kriegsmaterialgesetzes (BGBl 540/1977) gelten für das Überfliegen

der Staatsgrenze durch (militärische) Staatsluftfahrzeuge die luftfahrtrechtlichen

Vorschriften. Soweit militärische Staatsluftfahrzeuge über die standardmäßige

Bewaffnung hinausgehend Kriegsmaterial mit sich führen, sind diesbezügliche Anträge

auf Ein - , Aus - , oder Durchfuhr von Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz zu

behandeln.

Zu Frage 6:

Die zuständigen österreichischen Behörden stehen mit den US - Behörden in Verhandlung.

 

Zu Frage 7:

Nach Einstellung der Luftangriffe der NATO und Vorliegen der Resolution des

Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Nr. 1244 vom 10. Juni 1999 erscheint die Frage

gegenstandslos.