5886/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 5. Mai 1999 unter der Nr. 6204/J - NR/1999 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Überfluggenehmigungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr (Nr. 6205/J - NR/1999).
Zu den Fragen 3 und 4:
Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr (Nr, 6205/J - NR/1999) und auf die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister
für Landesverteidigung (Nr. 6206/J - NR/1999).
Zu den Fragen 5, 8 und 9:
Gem. § 1 Abs. 3 des Kriegsmaterialgesetzes (BGBl 540/1977) gelten für das Überfliegen
der Staatsgrenze durch (militärische) Staatsluftfahrzeuge die luftfahrtrechtlichen
Vorschriften. Soweit militärische Staatsluftfahrzeuge über die standardmäßige
Bewaffnung hinausgehend Kriegsmaterial mit sich führen, sind diesbezügliche Anträge
auf Ein - , Aus - , oder Durchfuhr von Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz zu
behandeln.
Zu Frage 6:
Die zuständigen österreichischen Behörden stehen mit den US - Behörden in Verhandlung.
Zu Frage 7:
Nach Einstellung der Luftangriffe der NATO und Vorliegen der Resolution des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Nr. 1244 vom 10. Juni 1999 erscheint die Frage
gegenstandslos.