5889/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6258/J - NR/1999 betreffend unterschiedliche
,,Belohnungen" im Rahmen der Bundesverwaltung, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Freundinnen und Freunde am 12 Mai 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Belohnungen werden dem Gesetz entsprechend - für besondere Leistungen unter weiterer
Bedachtnahme sozialer Erwägung gewährt; so werden Belohnungen grundsätzlich nicht an
Bedienstete der Dienstklassen VIII und IX ausbezahlt.
Ad 2.:
Die durchschnittliche Belohnung pro Bediensteten ergibt sich aus dem Jahreserfolg dividiert durch
den Ist - Personalstand jeweils zum 31. Dezember und beträgt
für das Jahr 1997 S 3.470,--
für das Jahr 1998 S 3.537,--
Ad 3.:
Im Jahre 1997 waren 9 Bedienstete (davon 3 mit Arbeitsleihvertrag) und
im Jahre 1998 waren 9 Bedienstete (davon 3 mit Arbeitsleihvertrag) beschäftigt.
Belohnungen
erhielten grundsätzlich alle Bediensteten, mit Ausnahme der
Arbeitsleihverträge.
Ad 4. u. 5.:
In den Jahren 1997 und 1998 wurde an alle Bedienstete - mit Ausnahme jener mit
Arbeitsleihverträgen - eine Belohnung von exakt S 1.500,-- ausbezahlt.
Die Berechnung der höchsten, niedrigsten und durchschnittlichen Belohnung ist daher irrelevant.
Ad 6.:
Das Präsidium umfasste im Jahre 1997 15 Bedienstete (davon 1 Bedienstete als Abge -
ordnete zum Nationalrat außer
Dienst gestellt),
im Jahre 1998 14 Bedienstete (davon 1 Bedienstete als Abge -
ordnete zum Nationalrat außer
Dienst gestellt)
In den Jahren 1997 und 1998 erhielten grundsätzlich alle Bediensteten Belohnungen mit Ausnahme
der vom Dienst abwesenden Personen.
Ad 7., 8., 10. u. 11.:
Zu diesen Fragen muss festgehalten werden, dass die Beantwortung einen zu großen Verwal -
tungsaufwand darstellen würde, da alle Personalakte zu den Einzelanlassfällen durchgesehen
werden müssten.
Ad 9.:
1997 1998
Büro der Frau Bundesministerin 9(6) 9(6)
Zentralsektion inkl. Kultusamt
MKD, Buchhaltung 360 334
Präsidialsektion 50 48
Sektion 1
inkl.
Zentrum für Schulentwicklung 45 45
1997 1998
Sektion II 70 69
Sektion III 90 87
Sektion IV 28 28
Sektion V 122 121
Die jeweils ausbezahlten Belohnungen können wie bereits in den beiden vorher erwähnten Fragen
nicht beantwortet werden, da dies einen zu großen Verwaltungsaufwand darstellen würde.