5892/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 5. Mai 1999, Nr. 6190/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3. und 5.:
Laut einer Auswertung aus dem Personalinformationssystem des Bundes über die Erfüllung
der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz beträgt für mein Ressort zum
1. Oktober 1998 die Pflichtzahl 534 und die anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstig -
ten Behinderten 1.079. Im Bundesministerium für Finanzen werden demnach weiterhin mehr
Behinderte beschäftigt, als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes
vorsehen.
Zu 4.:
Für den Bereich meines Ressorts war aufgrund der Übererfüllung keine Ausgleichstaxe zu
entrichten. Gesamt betrachtet hat der Bund im Finanzjahr 1998 eine Zahlung von
12,922.962,-- öS an den Ausgleichstaxfonds geleistet.
Zu 6. bis 8.:
Bezüglich der Gesamtsituation bei der Erfüllung der Einstellungsverpflichtung für behinderte
Mitmenschen möchte ich (unabhängig von meinem Ressort) darauf hinweisen, daß der
Bund als Dienstgeber in den letzten Jahren sein Augenmerk verstärkt auf die Beschäftigung
begünstigter
Behinderter gelegt hat. Dies wird besonders dadurch deutlich, daß trotz
Erhöhung der Anzahl an beschäftigten Personen die Nichterfüllung der Einstellungsver -
pflichtung von 1997 auf 1998 von 1.229 auf 985 gesunken ist. Derzeit liegt der Bund bei
einem Erfüllungsgrad von 82,89 %, den es nach Möglichkeit selbstverständlich weiter zu ver -
bessern gilt.