5892/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und

Genossen vom 5. Mai 1999, Nr. 6190/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 5.:

Laut einer Auswertung aus dem Personalinformationssystem des Bundes über die Erfüllung

der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz beträgt für mein Ressort zum

1. Oktober 1998 die Pflichtzahl 534 und die anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstig -

ten Behinderten 1.079. Im Bundesministerium für Finanzen werden demnach weiterhin mehr

Behinderte beschäftigt, als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes

vorsehen.

 

Zu 4.:

Für den Bereich meines Ressorts war aufgrund der Übererfüllung keine Ausgleichstaxe zu

entrichten. Gesamt betrachtet hat der Bund im Finanzjahr 1998 eine Zahlung von

12,922.962,-- öS an den Ausgleichstaxfonds geleistet.

 

Zu 6. bis 8.:

Bezüglich der Gesamtsituation bei der Erfüllung der Einstellungsverpflichtung für behinderte

Mitmenschen möchte ich (unabhängig von meinem Ressort) darauf hinweisen, daß der

Bund als Dienstgeber in den letzten Jahren sein Augenmerk verstärkt auf die Beschäftigung

begünstigter Behinderter gelegt hat. Dies wird besonders dadurch deutlich, daß trotz

Erhöhung der Anzahl an beschäftigten Personen die Nichterfüllung der Einstellungsver -

pflichtung von 1997 auf 1998 von 1.229 auf 985 gesunken ist. Derzeit liegt der Bund bei

einem Erfüllungsgrad von 82,89 %, den es nach Möglichkeit selbstverständlich weiter zu ver -

bessern gilt.