5897/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6201/J - NR/1999, betreffend Bahnhofsoffensive
der ÖBB, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 5. Mai 1999 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Rechtsgrundlage der Bahnhofsausbauten sind einerseits Beschlüsse der zuständigen Gremien
der ÖBB, andererseits diesbezügliche Verordnungen des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Verkehr auf Basis des Bundesbahngesetzes.
Im Rahmen der 3., 5. und 6. Übertragungsverordnung erhielten die ÖBB die Aufträge zur
Planung und Durchführung der Bahnhofsausbauten (beiliegend Auflistung der Vorhaben).
Zu Frage 2:
Es wurden für die Benützung der Bahnhöfe keine gesonderten Benutzungsentgelte vereinbart,
da bis zum jetzigen Zeitpunkt für die Benützung der österreichischen Schieneninfrastruktur nur
ein Benützungsentgelt verrechnet wurde, in welchem die Benützung der Bahnhöfe inkludiert
war. Solange die Infrastruktur nur von einem Streckennutzer (Österreichische Bundesbahnen)
in Anspruch genommen wird, stellt dieses Benützungsentgeltsystem kein Problem dar. Sobald
jedoch Dritte Bahnhöfe nutzen möchten, stellt sich natürlich die Frage eines differenzierten
Benützungsentgeltsystems, z.B. ähnlich jenem, das in Deutschland zur Anwendung kommt.
Dort
werden die Bahnhöfe nach Attraktivität in drei Preisklassen
eingeteilt, wobei die Be -
preisung nach Zugklassen differenziert anhand der Anzahl von Zugshalten vorgenommen wird.
Ähnliche Regelungen sind auch in Österreich in Vorbereitung.
Zu Frage 3:
Bei der Bahnhofsoffensive steht „Nachhaltigkeit“ für die Wirksamkeit und Effizienz der
Planung hinsichtlich Funktion der Bahnhöfe bezüglich Nutzung und Dauerhaftigkeit der
Materialien.
Planungsvorgaben:
- Weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der wesentlichen öffentlich zugänglichen
Bahnhofs - Bauteile
- Schaffung von Bahnsteigzugängen, ohne daß Gleise überschritten werden müssen
- Aufstiegshilfen bei größeren Bahnhöfen - jedenfalls aber an allen Bahnhöfen der Bahnhofs -
offensive behindertengerechte Aufzüge
- Standardanhebung in den Sanitärbereichen (z.B. Wickelraum, Behinderten - WC etc.)
- Geplant ist auch die Ausstattung der Bahnhöfe mit Blindenleitsystemen sowie die An -
bringung wichtiger Informationen in Blindenschrift
Darüber hinaus wurde z.B. der Hauptbahnhof Graz EMAS - zertifiziert, was auch zu beträcht -
lichen Betriebskosteneinsparungen führte. Ähnliches gilt für das 1998 abgeschlossene Abfall -
und Warenwirtschaftskonzept für den Hauptbahnhof Linz.
Zu Frage 4:
Die Planungen (speziell Linz und Wels) umfassen auch Energiebilanzen. Für jedes neue
Bauvorhaben wird eine entsprechende Energiebedarfsplanung (Planung Energiebilanz) durch -
geführt.
Zu Frage 5:
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen technischen Ausrüstungen bestehender und
geplanter Anlagen (Bahnhöfe) ergibt sich bei neuen Projekten eine Energiebedarfsreduktion
von ca 9 % gegenüber bestehenden Anlagen.
Beilage "Eisenbahninfrastrukturvorhaben" konnte nicht gescannt werden !!!