590/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai 1996 unter der Nr. 571/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einsparungen bei Drogenberatungsstellen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"l. Welche Drogenberatungsstellen, die nach § 22 Suchtgiftgesetz Zuschüsse vom Bund erhalten, sind von den Budgetkürzungen betroffen und in welcher Höhe?
2. Für welche Drogenberatungsstellen ist die
Weiterfinanzierung in der gleichen Höhe wie bisher durch Länder oder Gemeinden sichergestellt?
3. Für welche Drogenberatungsstellen gibt es noch keine gesicherte Weiterfinanzierung durch andere Kostenträger?
4. Wurden Ihrerseits Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden aufgenommen? Wenn ja, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand?
Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es von Ihrer Seite die Bestrebung, für
Drogenberatungsstellen, die von der Schließung bedroht sind, die Förderung in voller Höhe aufrecht zu erhalten?. Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es ein Bundes-Konzept für Drogenprävention sowie für Beratung und Betreuung von Drogenabhängigen, welche Projekte und Programme werden durchgeführt und wie ist deren finanzielle Ausstattung?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Zuge der durch das Parlament beschlossenen Sparmaßnahmen war auch eine Kürzung der meinem Ressort --für Förderungen zur Verfügung stehenden Mittel unumgänglich.
Als diese Entwicklung absehbar und noch kein Bundesbudget vorhanden war, wurde daher den § 22-Einrichtungen vorsorglich mitgeteilt, daß sie im äußersten Fall mit einer Kürzung der Förderungen um die Hälfte rechnen müßten.
Durch interne Umschichtungen konnte jedoch sichergestellt werden, daß die möglichen Kürzungen nicht in dem erwähnten Extremmaß eintreten werden. Es werden zwar bei allen Betreuungseinrichtungen gem. § 22 SGG Kürzungen der Fördermittel durch mein Ressort vorgenommen werden, der Schwerpunkt liegt jedoch bei jenen Einrichtungen, deren Träger eine Gebietskörperschaft ist. Die privaten Vereine sind nur in dem Ausmaß von der Kürzung betroffen, wie es im Hinblick auf deren gesicherten Weiterbestand vertretbar ist.
Zu Frage 4:
Diese Woche finden in meinem Ressort Gespräche mit den Drogenkoordinatoren der Länder sowie den politisch Verantwortlichen in den Ländern statt, in deren Rahmen Gelegenheit sein wird, aktuelle Probleme (u.a. auch der Finanzierung) und Fragen zum neuen Suchtmittelgesetz zu erörtern.
Zu Frage 5:
Unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Maßnahmen ist davon auszugehen, daß keine der bislang geförderten Einrichtungen von einer Schließung bedroht ist.
Zu Frage 6:
Neben der Förderung der Betreuungseinrichtungen in dem durch das Budget vorgegebenen Rahmen halte ich die Aufklärung über Sucht und Suchtverhalten und die damit verbundenen Gefahren für die wesentliche Prävention. In diesem Sinne wurden Ende 1995 und Anfang 1996 drei Aufklärungsbroschüren "Zum Thema Sucht" (Erwachsene/Angehörige, Adressen/Infos sowie Jugendliche) veröffentlicht. Die Erwachsenen- sowie die Adressenbroschüre waren innerhalb von zwei Monaten vergriffen, woraus ein noch immer bestehender hoher Informationsbedarf abgeleitet werden muß. Der Nachdruck dieser Hefte ist bereits erfolgt. In Zusammenhang mit der Jugendlichen-Broschüre wurde ein auf die Zielgruppe der 10-14jährigen zugeschnittenes Computerspiel kreiert.
Die genannten Informationsmaterialien werden von meinem Ressort kostenlos zur Verfügung gestellt. Weiters steht der in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten entwickelte sogenannte "Drogenkoffer" seit Jahren in den Schulen mit großem Erfolg in Verwendung.
Zur Frage der finanziellen Ausstattung ist zu bemerken, daß meinem Ressort 1996 und 1997 für Studien und die Produktion von Informationsmaterialien zum Drogenbereich ca. 3,5 Mio S zur Verfügung stehen.