5901/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

5. Mai 1999 unter der Nr. 6193/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungs -

gesetz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

Zum Stichtag 1. Dezember 1998 betrug die Pflichtzahl für den Bereich des Bundes -

ministeriums für Landesverteidigung 812.

 

Zu 2 und 3:

Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen betrug 719 (93 offene Pflichtstellen). Dies

bedeutet, daß in einem Zeitraum von zwei Jahren die Zahl der begünstigten Behinderten in

meinem Ressort um 184 angehoben werden konnte.

 

Zu 4:

Da die Vertretung des Bundes gegenüber dem Ausgleichstaxfond in den

Vollziehungsbereich des Herrn Bundesministers für Finanzen fällt, verweise ich auf dessen

Beantwortung der Anfrage Nr. 6190/J.

Zu 5 bis 8:

Mein Ressort ist selbstverständlich immer bemüht, eine möglichst hohe Zahl begünstigter

Behinderter zu beschäftigen. So konnten bis zum Inkrafttreten der Behinderten -

einstellungsgesetznovelle, die mit 1. Juli 1992 eine Änderung des Berechnungsmodus der

Pflichtstellen bewirkt hat, stets mehr Behinderte beschäftigt werden, als der Pflichtzahl

entsprach. Beim Bundesministerium für Landesverteidigung ist aber speziell zu

berücksichtigen, daß Behinderte praktisch nur auf zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden

können, da Eigenart bzw. Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle

Leistungsfähigkeit voraussetzen. Demzufolge erscheint die Aufnahme von 184 behinderten

Menschen bemerkenswert und als Beweis des ernsten Willens meines Ressorts, trotz

restriktiver Budgetentwicklung den gesetzlichen Verpflichtungen maximal zu entsprechen.