5903/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Haupt, Dr. Kurzmann

und Kollegen betreffend EU - Fördermittel für Behinderten - Integrationsprojekte,

(Nr. 6215/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Im Jahr 1998 wurden von den Bundessozialämtern im Ziel 1 (Burgenland) 3 Projekte

und im Ziel 3 (Österreich ohne Burgenland) 128 Projekte zur Integration von Men -

schen mit Behinderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Aus -

gleichstaxfonds, des Arbeitsmarktservice und der jeweiligen Länder gefördert. Bei

den Projekten handelt es sich um Qualifizierungs - und Beschäftigungsprojekte und

Arbeitsassistenzprojekte.

 

Gleichzeitig wurden seit 1995 28 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative

Employment/Horizon gefördert.

 

Zusätzlich hat das Arbeitsmarktservice im Rahmen des Europäischen Sozialfonds,

Ziel 3, Schwerpunkt „Integration von Behinderten“, seit Beginn der Programmpla -

nungsperiode 1995 199 Projekte gefördert.

 

 

Zu Frage 2, 3 und 4:

 

Die Bundessozialämter fördern Projekte zur Integration von Menschen mit Behinde -

rungen entsprechend den auf dem Behinderteneinstellungsgesetz basierenden

Richtlinien, die auch der Europäischen Union vorgelegt wurden, in der Regel befri -

stet auf drei Jahre. Eine Förderung über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.

 

Um die zweckmäßige und sparsame Verwendung der Mittel des Ausgleichstaxfonds

und des Europäischen Sozialfonds zu gewährleisten, werden die Erfolge und

Ergebnisse der geförderten Projekte vor einer allfälligen Verlängerung beurteilt. Bei

einer positiven Beurteilung der Projekte kann die Förderung unter Berücksichtigung

der Förderschwerpunkte der Bundessozialämter verlängert werden. Da neben den

Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds auch beträchtliche nationalstaatliche


 

Mittel (Ausgleichstaxfonds, Arbeitsmarktservice, Länder) benötigt werden, ist eine

(Weiter)förderung nur nach Maßgabe der vorhandenen nationalen Mittel möglich.

 

Das Arbeitsmarktservice schließt in der Regel mit den Projektträgern einjährige

Förderverträge ab. Sofern der arbeitsmarktpolitische Erfolg gegeben ist und die

Maßnahme der Zweckbindung des ESF - Schwerpunktes und/oder den arbeitsmarkt -

politischen Jahreszielen des Arbeitsmarktservice entsprechen, werden diese auch

in Folgejahren weitergefördert. Die Wichtigkeit der Integration von Behinderten im

Arbeitsmarktservice wird auch dadurch zum Ausdruck gebracht, daß im Jahresziel

1999 und 2000 die „Stabilisierung der beruflichen Rehabilitation arbeitslos vorge -

merkter Behinderter“ verankert wurde.