5903/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Haupt, Dr. Kurzmann
und Kollegen betreffend EU - Fördermittel für Behinderten - Integrationsprojekte,
(Nr. 6215/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Im Jahr 1998 wurden von den Bundessozialämtern im Ziel 1 (Burgenland) 3 Projekte
und im Ziel 3 (Österreich ohne Burgenland) 128 Projekte zur Integration von Men -
schen mit Behinderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Aus -
gleichstaxfonds, des Arbeitsmarktservice und der jeweiligen Länder gefördert. Bei
den Projekten handelt es sich um Qualifizierungs - und Beschäftigungsprojekte und
Arbeitsassistenzprojekte.
Gleichzeitig wurden seit 1995 28 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
Employment/Horizon gefördert.
Zusätzlich hat das Arbeitsmarktservice im Rahmen des Europäischen Sozialfonds,
Ziel 3, Schwerpunkt „Integration von Behinderten“, seit Beginn der Programmpla -
nungsperiode 1995 199 Projekte gefördert.
Zu Frage 2, 3 und 4:
Die Bundessozialämter fördern Projekte zur Integration von Menschen mit Behinde -
rungen entsprechend den auf dem Behinderteneinstellungsgesetz basierenden
Richtlinien, die auch der Europäischen Union vorgelegt wurden, in der Regel befri -
stet auf drei Jahre. Eine Förderung über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.
Um die zweckmäßige und sparsame Verwendung der Mittel des Ausgleichstaxfonds
und des Europäischen Sozialfonds zu gewährleisten, werden die Erfolge und
Ergebnisse der geförderten Projekte vor einer allfälligen Verlängerung beurteilt. Bei
einer positiven Beurteilung der Projekte kann die Förderung unter Berücksichtigung
der Förderschwerpunkte der Bundessozialämter verlängert werden. Da neben den
Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds auch beträchtliche nationalstaatliche
Mittel (Ausgleichstaxfonds, Arbeitsmarktservice, Länder) benötigt werden, ist eine
(Weiter)förderung nur nach Maßgabe der vorhandenen nationalen Mittel möglich.
Das Arbeitsmarktservice schließt in der Regel mit den Projektträgern einjährige
Förderverträge ab. Sofern der arbeitsmarktpolitische Erfolg gegeben ist und die
Maßnahme der Zweckbindung des ESF - Schwerpunktes und/oder den arbeitsmarkt -
politischen Jahreszielen des Arbeitsmarktservice entsprechen, werden diese auch
in Folgejahren weitergefördert. Die Wichtigkeit der Integration von Behinderten im
Arbeitsmarktservice wird auch dadurch zum Ausdruck gebracht, daß im Jahresziel
1999 und 2000 die „Stabilisierung der beruflichen Rehabilitation arbeitslos vorge -
merkter Behinderter“ verankert wurde.