5907/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend Wartezeiten zur Durchführung der Magnetresonanztomographie
(Nr.62971J).
In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage halte ich Folgen -
des fest:
Hier stellt sich primär das Problem der Etablierung von Gruppenpraxen in genereller
Hinsicht. Dazu möchte ich betonen, dass ich der Einrichtung derartiger Institutionen
durchaus positiv gegenüberstehe und selbstverständlich bestrebt bin, die dies -
bezüglich bereits in der Zeit vor meinem Amtsantritt gesetzten Bemühungen fort -
zusetzen und womöglich zu einem positiven Abschluss zu bringen. Wesentliches
Kriterium dafür - und damit möchte ich auf die in den einleitenden Ausführungen zu
dieser parlamentarischen Anfrage angesprochenen ,,kassenrechtlichen" Hindernisse
Bezug nehmen - wird aber eine Einigung der als Einrichtungen der Selbstverwaltung
konstruierten Handlungsträger in der Praxis, nämlich der Sozialversicherungsträger
und der Ärzteschaft bzw. deren Interessenvertretungen über die Grundsätze für eine
und über die Form einer mögliche(n) Zusammenarbeit sein. Dabei muss auf Seiten
der Sozialversicherung natürlich weiterhin das Gebot eines sorgsamen Umganges
mit Beitragsgeldern der Versichertengemeinschaft im Vordergrund stehen. Den
(weiteren) Standpunkt der gesetzlichen Sozialversicherung zu dieser Thematik und
die aktuelle Entwicklung aus deren Sicht dazu sind der beiliegenden Kopie der vom
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in diesem Zu -
sammenhang eingeholten Stellungnahme zu entnehmen. Dieser Standpunkt gilt, wie
ja auch der Hauptverband selbst in seinen Ausführungen festhält, selbstverständlich
auch für den in dieser parlamentarischen Anfrage angesprochenen Bereich der
Radiologie.
Betr.: Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.
Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen an die Frau Bun -
desministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend Wartezeiten zur Durchführung der Magnet -
resonanztomographie
Bezug: Ihr Schreiben vom 27. Mai 1999,
GZ: 20.001/60 - 5/99
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband nimmt Ihrem Ersuchen entsprechend zur parlamenta -
rischen Anfrage Stellung wie folgt:
Die Sozialversicherung steht Gruppenpraxen sehr positiv gegenüber. Wir
gehen davon aus, daß die Gruppenpraxis Vorteile für alle drei Beteiligte, nämlich
den Patienten, den Arzt sowie die Krankenkasse bieten muß. Im Zusammenhang
mit dem Thema der parlamentarischen Anfrage bedeutet dies unter anderem
auch, daß Rationalisierungsmöglichkeiten einer radiologischen Gruppenpraxis
teilweise über die Tarife an die Versichertengemeinschaft weitergegeben werden
müssen.
Eine generelle Regelung mit der Österreichischen Ärztekammer ist bis
jetzt vor allem daran gescheitert, daß die Ärztekammer neben der Verrechnung
von Leistungen auf Krankenschein für Gruppenpraxen auch die Möglichkeit haben
möchte, kurative Leistungen privat zu verrechnen. Dies lehnt die Sozialversiche -
rung ab, zumal sie ohnedies bereit ist, über die Honorarordnungen hinausgehend
sinnvolle zusätzliche Leistungen in den Gruppenpraxenvertrag als Sachleistung
aufzunehmen.
Wir sind aber zuversichtlich, daß demnächst eine Einigung mit der Öster -
reichischen Ärztekammer zustande kommt.
Die Krankenversicherungsträger sind jedenfalls bereit, mit Ärzten Pilot -
projekte zu initiieren. Dies wäre auch für eine radiologische Gruppenpraxis denk -
bar.
Im Zusammenhang mit radiologischen Leistungen wäre jedenfalls auch
der Großgeräteplan zu beachten.