5908/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten DI Schöggl,

Dr. Povysil, Fischl, Dr. Pumberger und Kollegen betreffend

Standards für Betreuungs - und Pflegeheime

(Nr. 6338/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

Zur Kompetenzlage verweise ich darauf, daß der Verfassungsgerichtshof mit Er -

kenntnis vom 16. 10. 1992, K 11 - 2/91 - 53, ausgesprochen hat, daß die Regelung der

Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes von Heimen für Personen, die wohl

ständiger Pflege, aber bloß fallweiser ärztlicher Betreuung bedürfen (Pflegeheime),

gem. Art. 15 Abs. 1 B - VG in die Zuständigkeit der Länder fällt.

 

Seither haben die Länder Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark ent -

sprechende Regelungen erlassen. Vom Land Salzburg liegt ein Entwurf vor.

 

Im Rahmen der Neuordnung der Pflegevorsorge wurde davon ausgegangen, daß die

Erbringung von Geldleistungen allein die Problematik der Pflegevorsorge nicht um -

fassend lösen kann, daher wurde ein kombiniertes System aus Geld - und Dienstlei -

stungen eingeführt. Es ist demnach notwendig, die ambulanten, teilstationären und

stationären Dienste dezentral und flächendeckend auszubauen. Diese Verpflichtung

haben die Länder nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art.

15a B -VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen

(Pflegevorsorgevereinbarung) übernommen.

In dieser Vereinbarung ist ein Mindeststandard an Leistungen und Qualitätskriterien

für ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste festgelegt, der von den Ländern

beim Auf - und Ausbau der sozialen Dienste zu beachten ist. Die Länder haben auch

dafür zu sorgen, daß die sozialen Dienste in entsprechender Qualität erbracht wer -

den.

 

Die Qualitätskriterien für Heime zielen darauf ab, Heime in den Wohngemeinden

nach einem modernen Baustandard zu errichten. Es muß weiters neben Rehabilita -

tionsmöglichkeiten ein breitgefächertes Angebot an Dienstleistungen (Friseur, Fuß -

pflege etc.) bereitgestellt werden. Fachlich qualifiziertes Personal und Hilfspersonal

in ausreichender Anzahl soll überdies für die betroffenen Personen eine bedarfsent -

sprechende und menschenwürdige Form der Unterbringung garantieren.

 

Ein wesentliches Anliegen ist es auch, daß ein Mindestausmaß an Bewohnerrechten

garantiert wird. Es wird daher als notwendig angesehen, daß Verträge zwischen dem

Träger einer Einrichtung und den Bewohnern abgeschlossen und so gestaltet wer -

den, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig definiert sind.

 

Die Länder haben demnach gemäß der Pflegevorsorgevereinbarung auch die Ver -

pflichtung übernommen, Regelungen betreffend die Aufsicht über die Pflegeheime

zu erlassen.

 

Vor allem ist es wichtig, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner, insbesondere

ihre Menschenwürde, ihre Selbständigkeit und ihre Individualität zu fördern und zu

schützen.

 

Der Stand der Umsetzung der Pflegevorsorgevereinbarung und hiebei insbesondere

die Fragen der Qualitätssicherung sind regelmäßig Gegenstand von Gesprächen

zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) und

den Ländern, und zwar im Arbeitskreis für Pflegevorsorge, im Arbeitskreis für

Qualitätssicherung und im Rahmen des Bundesbehindertenbeirates.

 

Sohin wirken unter der Leitung des BMAGS die Länder, die Vertreter der Behinder -

tenorganisationen, die Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeldgesetz, die

Sozialpartner sowie die Vertreter der Parlamentsparteien zusammen, um die kon -

struktive Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems zum Wohle der betroffenen

Menschen zu gewährleisten.

 

Auch die Landessozialreferentenkonferenz beschäftigt sich unter der Mitwirkung des

BMAGS kontinuierlich mit diesem Themenbereich.

 

Der unter Federführung des BMAGS erstellte jährliche Bericht des Arbeitskreises für

Pflegevorsorge beinhaltet überdies Beiträge der Länder über Qualität und Quantität

der sozialen Dienste.

 

Darüber hinaus haben die Länder gemäß der Pflegevorsorgevereinbarung zur lang -

fristigen Sicherstellung der Mindeststandards betreffend die sozialen Dienste Be -

darfs - und Entwicklungspläne erstellt, die bis zum Jahre 2010 umzusetzen sind. Mit

diesen Plänen liegt zum ersten Mal ein gesamtösterreichisches Datenmaterial über

den Bereich der sozialen Dienste vor.

Derzeit verfaßt das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) im

Auftrag des BMAGS eine österreichweite Übersicht über diese Pläne. Das Ergebnis

wird voraussichtlich im kommenden Herbst vorliegen.

 

Im Hinblick auf eine verstärkte Unterstützung der Pflegepersonen, insbesondere der

Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen, wurde im BMAGS mit 1. Jänner 1998

eine Beratung für Pflegende eingerichtet, die von den Betroffenen sehr intensiv in

Anspruch genommen wird. Ein Ausbau auf regionaler Ebene ist geplant.

 

Als Orientierungshilfe speziell für Menschen, die für sich oder einen Angehörigen

einen Platz in einem Alten - oder Pflegeheim suchen, wurde darüber hinaus vom

BMAGS - Sozialservice eine dreibändige Broschüre über Alten - und Pflegeheime in

Österreich erstellt, in der das Angebot an öffentlichen und privaten Heimen nach

einem Qualitätsstandard aufgelistet ist (Stand: 12/97).

 

Zum Bereich der Beträge, die seitens des Bundes für die Pflege der Betroffenen in

die Heime fließen, wird darauf hingewiesen, daß gem. § 13 Bundespflegegeldgesetz

der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Höhe der Verpflegskosten, höchstens jedoch bis

zu 80 % auf den jeweiligen Kostenträger übergeht, wenn die pflegebedürftige Person

auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines

Sozialhilfeträgers in einem Heim stationär gepflegt wird. Eine entsprechende Rege -

lung besteht im ASVG betreffend die Pensionen.

 

Nach der Dokumentation des BMAGS - Sozialservice über Alten - und Pflegeheime

und den Berichten des Arbeitskreises für Pflegevorsorge ist weiters davon auszuge -

hen, daß es in Österreich derzeit etwa 43.000 Pflegeplätze in Heimen gibt, davon

etwa 30.000 in Heimen des Landes oder der Gemeinde und etwa 13.000 in privaten

Heimen. Zu bedenken ist dabei, daß in den Heimen Pflegegeldbezieher der höheren

Pflegegeldstufen wohnen und die Pflegeplätze auch von vollzahlenden Bewohnern

belegt sind.