5910/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 10. Mai
1999 unter der Nr. 6233/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend den geplanten Abbau von öffentlichen Telefonzellen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aus Presseberichten vom August 1998 ging hervor, daß ein Mitglied des damaligen
PTA - Vorstands angekündigt hat, die Rentabilität von öffentlichen Sprechstellen prü -
fen zu wollen und all jene zu schließen, die einen Jahresumsatz von unter S 10.000,-
aufweisen. Dies seien in etwa 10.000 von insgesamt etwa 30.000 öffentlichen
Sprechstellen in Österreich.
Ich habe daraufhin umgehend den damaligen Post - Generaldirektor aufgefordert, zu
den Auswirkungen dieses geplanten Abbaus auf die Verbraucher Stellung zu bezie -
hen, wobei ich insbesondere auf die (europa - )rechtliche Verpflichtung zur Aufrechter -
haltung eines ,,Universaldienstes" - wozu auch der flächendeckende und bedarfsori -
entierte Betrieb von öffentlichen Sprechstellen gehört - hingewiesen habe.
Die PTA versicherte daraufhin, daß sie ihrem Versorgungsauftrag jedenfalls gerecht
werden wird und insbesondere den ländlichen Raum und Grenzregionen in keiner
Weise vernachlässigen will. Es werde in keiner Weise an einen rigorosen Abbau von
öffentlichen Sprechstellen gedacht.
Wörtlich heißt es: „Lediglich bei aufgrund des
Umsatzes zweifelsfrei nicht frequentierten Sprechstellen wird eine Auflassung ge -
prüft, und dabei wird ausnahmslos das Einvernehmen mit der Gemeinde gesucht.“
Es wird des weiteren betont, daß die Telekom Austria sich ihrer sozial - und struktur -
politischen Verantwortung und der sicherheitstechnischen Implikationen bewußt ist
und diese Verantwortung auch in Zukunft wahrnehmen wird.
Mit Schreiben vom Frühjahr dieses Jahres wurde mir vom Bundesminister für Wis -
senschaft und Verkehr der Entwurf einer ,,Universaldienstverordnung“ (UD - V) zur
Stellungnahme übermittelt. In diesem Entwurf findet sich in § 23 folgende Bestim -
mung: „Der Erbringer des Universaldienstes hat, bezogen auf den betreffenden
Standort und unter Berücksichtigung des dortigen Bedarfes, zumindest den Grad an
flächendeckender Versorgung durch öffentliche Sprechstellen aufrechtzuerhalten,
der zum 1. Jänner 1999 bestanden hat.“
Zu Frage 2:
Die Kriterien für die Auflassung von öffentlichen Sprechzellen lassen sich wie folgt
zusammenfassen: Es muß vom Universaldienstanbieter jedenfalls eine flächen -
deckende Versorgung unter Beachtung der Nachfrage durch die BenutzerInnen
sichergestellt sein. Von der Telekom Austria wird zusätzlich das Einvernehmen mit
der Gemeinde gesucht. Das bedeutet, daß jene Sprechzellen, die diese Kriterien
nicht erfüllen und über deren Abbau Einvernehmen mit der Gemeinde besteht,
abgebaut werden können.
Zu Frage 3:
Dies soll dadurch gewährleistet sein, daß beim Abbau eine konkrete Prüfung anhand
der oben erwähnten Kriterien zu erfolgen hat.
Zu Frage 4:
Im Zuge der Euro - Umstellung wird eine Modernisierung der Telefonzellen überlegt:
In Hinkunft könnte die Bankomatkarte mit ,,Quick“ - Funktion als Telefonwertkarte
dienen. Wertkartentelefone sind von der
Wartung her billiger, da sie weniger stö -
rungsanfällig sind, und müssen nicht mit hohem technischen Aufwand auf die neue
Währung umgerüstet werden. Die Prüfungskriterien für den Abbau sollen jedoch die
gleichen sein wie oben ausgeführt.
Zu Frage 5:
Die entsprechenden Zahlen sind mir nicht bekannt und wären allenfalls beim Bun -
desministerium für Wissenschaft und Verkehr in Erfahrung zu bringen.
Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, daß nach ETSI ETR 138, auf den sich
§ 17 des Entwurfs zu einer UD - V bezieht, der Anteil betriebsbereiter öffentlicher
Sprechstellen im Jahresdurchschnitt 98 % aller öffentlichen Sprechstellen nicht un -
terschreiten darf. Auch dies ist ein Aspekt der Qualitätssicherung, dem der Univer -
saldienstbetreiber unterworfen ist. Ich werde darauf achten, daß auch dieses Krite -
rium von der Telekom Austria strikt eingehalten wird.