5917/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr Freundinnen und Freunde

haben am 5. Mai 1999 unter der Nr. 6185/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach

dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet.

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Zum Stichtag 1. Oktober1998 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundes -

kanzleramtes 91.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Am 1. Oktober 1998 waren im Bundeskanzleramt 182 begünstigte Behinderte

beschäftigt, davon 47 doppelt anrechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um

138 überschritten).

Zu Frage 4:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für

Finanzen zu Frage 4 der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 6190/J.