5917/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr Freundinnen und Freunde
haben am 5. Mai 1999 unter der Nr. 6185/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1. Oktober1998 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundes -
kanzleramtes 91.
Zu den Fragen 2 und 3:
Am 1. Oktober 1998 waren im Bundeskanzleramt 182 begünstigte Behinderte
beschäftigt, davon 47 doppelt anrechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um
138 überschritten).
Zu Frage 4:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für
Finanzen zu Frage 4 der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 6190/J.