5919/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Haigermoser, Mag. Haupt und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Fragebogen der Gebietskrankenkasse (Nr. 6345/J).
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen
Fragen führe ich folgendes an:
Zur Frage 1:
Grundsätzlich wird in den Fällen, in denen anhand der Anmeldung Zweifel an der
Vollständigkeit oder Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten auftreten, eine ent -
sprechende Überprüfung durchgeführt. Gerade bei Erstanmeldungen von Ehegatten
des Dienstgebers ist es erforderlich, gemeinsam mit den Betroffenen die Vorausset -
zungen für die Versicherungspflicht zu erörtern, da Beteiligungen oder familienhafte
Mitarbeit oftmals keine Pflichtversicherung
als Dienstnehmer begründen.
Zur Frage 2:
Im Falle von Erhebungen bzw. Überprüfungen erfolgt grundsätzlich ein Hinweis, daß
die Anmeldung mit Vorbehalt entgegengenommen wird. Unter anderem wird dadurch
der Meldungserstattende auf die strittige Versicherung aufmerksam gemacht.
Zur Frage 3:
Der Grund der Überprüfung liegt nicht in der Vermutung, daß die Tätigkeit nicht aus -
geübt wird, sondern ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß bei Erstanmeldungen
von Ehegatten des Dienstgebers die Unterscheidung zwischen einem Dienstverhält -
nis und familienhafter Mitarbeit oft schwierig ist.
Zur Frage 4:
Dieser Fragebogen wird seit vielen Jahren verwendet, um zur Rechtssicherheit bei -
zutragen, und steht in keinem Zusammenhang zum in der Anfrage offenbar ange -
sprochenen Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung.
Zu den Fragen 5 und 6:
Meiner Ansicht nach ist ein derartiger Erhebungsbogen gerechtfertigt, da er - wie zur
Frage 1 bereits ausgeführt - der Klarstellung der Rechtsverhältnisse dient.
Beilage konnte nicht gescannt werden!!