5919/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

 

der Anfrage der Abgeordneten Haigermoser, Mag. Haupt und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Fragebogen der Gebietskrankenkasse (Nr. 6345/J).

 

 

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen

Fragen führe ich folgendes an:

 

 

Zur Frage 1:

 

Grundsätzlich wird in den Fällen, in denen anhand der Anmeldung Zweifel an der

Vollständigkeit oder Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten auftreten, eine ent -

sprechende Überprüfung durchgeführt. Gerade bei Erstanmeldungen von Ehegatten

des Dienstgebers ist es erforderlich, gemeinsam mit den Betroffenen die Vorausset -

zungen für die Versicherungspflicht zu erörtern, da Beteiligungen oder familienhafte

Mitarbeit oftmals keine Pflichtversicherung als Dienstnehmer begründen.

Zur Frage 2:

 

Im Falle von Erhebungen bzw. Überprüfungen erfolgt grundsätzlich ein Hinweis, daß

die Anmeldung mit Vorbehalt entgegengenommen wird. Unter anderem wird dadurch

der Meldungserstattende auf die strittige Versicherung aufmerksam gemacht.

 

Zur Frage 3:

 

Der Grund der Überprüfung liegt nicht in der Vermutung, daß die Tätigkeit nicht aus -

geübt wird, sondern ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß bei Erstanmeldungen

von Ehegatten des Dienstgebers die Unterscheidung zwischen einem Dienstverhält -

nis und familienhafter Mitarbeit oft schwierig ist.

 

Zur Frage 4:

 

Dieser Fragebogen wird seit vielen Jahren verwendet, um zur Rechtssicherheit bei -

zutragen, und steht in keinem Zusammenhang zum in der Anfrage offenbar ange -

sprochenen Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Meiner Ansicht nach ist ein derartiger Erhebungsbogen gerechtfertigt, da er - wie zur

Frage 1 bereits ausgeführt - der Klarstellung der Rechtsverhältnisse dient.

 

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