5922/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde, betreffend Überstunden,
Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung
(Nr. 6323/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Einleitend wird bemerkt, daß es im Vergleichszeitraum (März 1994 und März 1999)
aufgrund von Novellen zum Bundesministeriengesetz 1986 zu Kompetenzverschie -
bungen gekommen ist. Der Gesundheitsbereich des ehemaligen Bundesministeri -
ums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz (BMGSK) wurde mit dem ehe -
maligen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammengelegt. Eine
Vergleichbarkeit der Daten ist daher nicht gegeben.
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Zum Stichtag März 1994 können die Daten nur getrennt für das ehemalige BMGSK
(enthält also auch den Bereich des Sportes und des Konsumentenschutzes) und das
ehemalige BMAS angeführt werden:
BMGSK
|
Verw.Gr./Entl.Gr |
Frauen ÜStd. Köpfe |
Männer ÜStd. Köpfe |
Gesamt ÜStd. Köpfe |
|
A, a B,b C,c D,d sonstige |
193,75 9 139,40 13 78,25 7 67,00 4 - - |
303,60 15 163,00 16 38,75 2 - - 519,05 16 |
497,35 24 302,40 29 117,00 9 67,00 4 519,05 16 |
|
Gesamt |
478,40 33 |
1.024,40 49 |
1.502,80 82 |
|
Verw.Gr./Entl.Gr |
Frauen ÜStd. Köpfe |
Männer ÜStd. Köpfe |
Gesamt ÜStd. Köpfe |
|
A, a B, b C, c D, d sonstige |
632,75 45 313,50 28 190,00 25 117,00 12 - - |
870,08 56 927,00 75 140,00 16 22,00 5 245,25 6 |
1.502,83 101 1.240,50 103 330,00 41 139,00 17 245,25 8 |
|
Gesamt |
1.253,25 10 |
2.204,33 158 |
3.457,58 268 |
|
Verw.Gr./EntI.Gr |
Frauen ÜStd. Köpfe |
Männer ÜStd. Köpfe |
Gesamt ÜStd. Köpfe |
|
A, A1, a, v1 B, A2, b, v2 C, A3, c, v3 D, A4, A5, d, v4 sonstige |
742,75 53 579,30 54 531,00 38 46,00 6 - - |
598,20 58 468,60 53 367,50 34 9,00 2 66,30 5 |
1.340,95 111 1.047,90 107 898,50 72 55,00 8 66,30 5 |
|
Gesamt |
1.899,05 151 |
1.509,60 152 |
3.408,65 303 |
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Bemerkt wird, daß es im Bundesdienst keine Teilzeitarbeitsplätze gibt, sondern le -
diglich Bedienstete, die teilbeschäftigt sind.
Zum Stichtag März 1994 können die Daten wieder nur getrennt für das ehemalige
BMGSK (enthält also auch den Bereich des Sportes und des Konsumentenschutzes)
und das ehemalige BMAS angeführt werden:
|
Verw.Gr./Entl.Gr |
teilbeschäftigte Frauen |
teilbeschäftigte Männer |
Gesamt |
|
A, a B, b C, c D, d sonstige |
3 5 4 9 0 |
2 1 0 0 1 |
5 6 4 9 1 |
|
Gesamt |
21 |
4 |
25 |
|
Verw.Gr./Entl.Gr |
teilbeschäftigte |
teilbeschäftigte |
Gesamt |
|
A, a B, b C, c D, d sonstige |
Frauen 2 10 7 7 0 |
Männer 0 0 0 0 1 |
2 10 7 7 1 |
|
Gesamt |
26 |
1 |
27 |
|
Verw.Gr./Entl.Gr |
teilbeschäftigte |
teilbeschäftigte |
Gesamt |
|
A, A1, a, v1 B, A2, b, v2 C, A3, c, v3 D, A4, A5, d, v4 sonstige |
Frauen 22 29 19 13 0 |
Männer 7 1 0 1 0 |
29 30 19 14 0 |
|
Gesamt |
83 |
9 |
92 |
Zu Frage 5:
Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewußt und daher be -
müht, arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden,
daß trotz des Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftigten
nicht abgenommen hat. Durch die Ausweitung der Teilbeschäftigungsmöglichkeiten
wurden zum Beispiel im Jahresdurchschnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt als
1997.
Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch
entsprechende bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der
Überstunden kann allerdings generell nicht als realisierbar angesehen werden.
Überstunden werden in der Regel nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von Be -
lastungsspitzen abhängig. Würde man anstelle dieser Überstunden zusätzliches
Personal einstellen, wäre dieses folglich zeitweise unter - bzw. nicht beschäftigt.
Weiters entfallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs - und Ver -
wendungsgruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher organisa -
torischer Zuordnungen, sodaß zusätzliches Personal mit vertretbarem Beschäfti -
gungsausmaß anstelle der Überstunden praktisch nicht einsetzbar ist.
Zu Frage 6:
Zum Stichtag 20. Mai 1999 war in der Zentralleitung ein Ausschreibungsverfahren
laufend. Dabei handelte es sich um eine Funktionsausschreibung. In allen danach
erfolgten Funktionsausschreibungen wurde als Neuerung der Hinweis aufge -
nommen, daß eine eventuell vorliegende vorübergehende Teilzeitbeschäftigung kei -
nen Hinderungsgrund für die Bewerbung bzw. die Ausübung der Funktion darstellt.
Zu Fragen 7 und 8:
Bei Planstellenausschreibungen muß hinsichtlich der Möglichkeit einer allfälligen
Teilzeitbeschäftigung auf die konkreten Anforderungen des jeweils auszuschrei -
benden Arbeitsplatzes Bedacht genommen werden. Eine Förderung der Teilzeit -
beschäftigung im laufenden Dienstverhältnis liegt jedenfalls im Bestreben meines
Ressorts. Dies wird auch in einem Rundschreiben vom April dieses Jahres an alle
Bediensteten deutlich, wonach das BMAGS bemüht ist, dem Wunsch zahlreicher
Bediensteter nach flexibleren Teilzeitregelungen nachzukommen und die Teilzeitbe -
schäftigung des Ressorts nachhaltig zu fördern.
Durch vermehrte Teilzeitbeschäftigung entsteht naturgemäß ein erhöhter Organisati -
onsaufwand hinsichtlich
- Räumlichkeiten
- Ausstattung
- Koordinationsbedarf (viele Teilzeitbeschäftigte wollen nur vormittags arbeiten)
Zu Frage 9:
Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung von 12,5% können theoretisch in Be -
schäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr
als einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen
Mehrbedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von
ca. 15% der Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deutlich
geworden, daß - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben -
durch die räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche
Überstunden notwendig wären und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die
Beschäftigung erreicht werden könnten, wenn man geringfügige Beschäftigung in
großem Umfang wohl von vornherein
ausschließt.
Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen die selben prak -
tischen Hemmnisse entgegen wie der Einstellung von zusätzlichem Personal an -
stelle von Überstunden. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müßten
innerhalb einer Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben
vorhanden sein (4 x 12,5% = 50%). Die Aufgaben in den in der Anfrage ange -
sprochenen Verwaltungsbereichen (Ministerien) sind allerdings nicht derart konform,
daß diese rein theoretische Vorgehensweise eingeschlagen werden könnte.
Zu Frage 10:
Aufgrund der Komplexität möglicher Auswirkungen (vgl. Antwort zu Frage 9) ist eine
exakte Bezifferung von Kosten nicht möglich.