5925/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 10. Mai 1999 unter der

Nr. 6230/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „österreichisches

Kontingent in Albanien“ gerichtet. Diese beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Zur Fragestellung ist zu bemerken, daß zwischen dem Kombattantenstatus von Angehörigen

der Streitkräfte und dem Neutralitätsstatus von Völkerrechtssubjekten keine unmittelbare

Wechselbeziehung besteht. Wohl aber kennt das humanitäre Völkerrecht (Art. 3 der Haager

Landkriegsordnung) die Möglichkeit einer Differenzierung militärischer Kräfte nach dem

Ziel des Einsatzes, sodaß sich Teile der Streitkräfte im Status von Kom - battanten befinden

können, während andere keinen Kampfauftrag (Nichtkombattanten) haben.

 

Zu 2:

 

Die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres nach Albanien erfolgt im Rahmen und

zum Zweck humanitärer Hilfeleistung für Vertriebene aus dem Kosovo, eine neutralitäts -

rechtliche Relevanz dieser Hilfe für Menschen in Not besteht nicht.