5925/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 10. Mai 1999 unter der
Nr. 6230/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „österreichisches
Kontingent in Albanien“ gerichtet. Diese beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Zur Fragestellung ist zu bemerken, daß zwischen dem Kombattantenstatus von Angehörigen
der Streitkräfte und dem Neutralitätsstatus von Völkerrechtssubjekten keine unmittelbare
Wechselbeziehung besteht. Wohl aber kennt das humanitäre Völkerrecht (Art. 3 der Haager
Landkriegsordnung) die Möglichkeit einer Differenzierung militärischer Kräfte nach dem
Ziel des Einsatzes, sodaß sich Teile der Streitkräfte im Status von Kom - battanten befinden
können, während andere keinen Kampfauftrag (Nichtkombattanten) haben.
Zu 2:
Die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres nach Albanien erfolgt im Rahmen und
zum Zweck humanitärer Hilfeleistung für Vertriebene aus dem Kosovo, eine neutralitäts -
rechtliche Relevanz dieser Hilfe für Menschen in Not besteht nicht.