5944/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6222/J - NR/1999, betreffend „Verkehrslawine

statt Schiene“ am Beispiel der Mühlkreisbahn in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr.

Povysil und Kollegen am 10. Mai 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

 

Es ist mir bekannt, daß die ÖBB die Einstellung des Güterverkehrs auf dem Teilabschnitt

Gerling - Aigen Schlägl der Mühlkreisbahn beabsichtigt haben, es ist dazu jedoch noch nicht

gekommen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Da seitens des Landes Oberösterreich am 29.4.1999 bei den ÖBB eine Bestellung über Güter -

verkehrsleistungen auf der Strecke Linz-Urfahr - Aigen-Schlägl abgegeben und der konkrete

Bestellauftrag an die ÖBB erteilt wurde, das derzeitige Angebot an Abfertigungsstellen und

Güterzügen in unverändertem Umfang weiterhin zu gewährleisten, wird der Güterverkehr im

vereinbarten Zeitraum von (vorerst) 5 Jahren nicht eingestellt.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Abfrage der gewünschten Daten stößt auf das Problem, daß es „24 Nebenbahnen“ nicht

gibt. Die Zahl der betrieblich als Nebenbahnen eingestuften Strecken liegt weit darüber. Der

Begriff „Nebenbahn“ existiert nur für betriebliche Erfordernisse und resultiert aus unter -

schiedlichen Bau - und Betriebsvorschriften (Sicherung von Straßenkreuzungen etc.). Wichtige

Strecken wie Herzogenburg - Krems oder Schwechat - Wolfsthal sind Nebenbahnen. Für den

Güterverkehr unbedeutende Strecken wie St. Pölten - Leobersdorf, Lienz - San Candi -

do/Innichen, Klagenfurt - Rosenbach oder St. Veit - Villach sind Hauptbahnen. Einige Strecken

wechseln im Verlauf ihren Status: Krems - St. Valentin ist bis Mauthausen eine Nebenbahn und

ab dort eine Hauptbahn. Die Strecke Zeitweg - Klagenfurt ist bis St. Paul eine Nebenbahn und

dann Hauptbahn, wobei der kommerziell wichtigere Abschnitt im Nebenbahnbereich liegt. Eine

Zusammenstellung der Tonnage von Strecken, die betrieblich als Nebenbahnen eingestuft sind,

hat daher für die Fragesteller keinen vernünftigen Wert. Das Güterverkehrsvolumen der ÖBB

im Gesamtnetz ist in der Amtlichen Eisenbahnstatistik enthalten und beträgt gemäß letzt -

vorliegender Ausgabe für das Jahr 1997 74,347 Mio Tonnen. Für das Jahr 1998 wurden von den

ÖBB 76,508 Mio Tonnen gemeldet.

 

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß diese Fragen den kommerziellen Geschäftsbereich der

ÖBB betreffen und daher nicht beantwortet werden können.

 

 

Zu Frage 5:

 

Da das Land Oberösterreich mit den ÖBB einen Vertrag über die Weiterführung des Güter

verkehrs abgeschlossen haben, erübrigen sich Untersuchungen über andere Formen einer

Fortführung des Verkehrs auf dieser Strecke.

 

 

Zu Frage 6:

 

Eine Einstellung der Mühlkreisbahn war seitens der ÖBB nie beabsichtigt. Was die Führung des

Güterverkehrs auf dem Streckenabschnitt Gerling - Aigen/Schlägl betrifft, handelt es sich um

eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Managements der ÖBB, ob, in welchem

Streckenabschnitt und in welcher Form diese erfolgt. Mit dem vom Nationalrat beschlossenen

Bundesbahngestz 1992 wurde das Unternehmen ÖBB zu betriebswirtschaftlicher Führung des

Güterverkehrs und des Personenverkehrs verpflichtet. Für Personenverkehr oder Güterverkehr,

die keine betriebswirtschaftliche Rentabilität aufweisen, sind entweder geeignete Rationalisie -

rungsmaßnahmen oder Einstellungen erforderlich, es sei denn, durch die Gebietskörperschaften

werden diese Verkehre in einem Verkehrsdienstevertrag bestellt.

 

 

Zu Frage 7:

 

Eine Zustimmung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zu einer Einstellung des

Güterverkehrs ist nach dem Eisenbahngesetz nicht erforderlich. Falls eine solche Einstellung

erfolgt, steht es Dritten nach dem Eisenbahngesetz jedoch frei, eine Konzession als Eisenbahn -

verkehrsunternehmen für den Betrieb auf dieser Strecke der ÖBB zu beantragen. Es besteht

auch die Möglichkeit, den Güterverkehr auf dieser Strecke auszuschreiben, um einen Inter -

essenten dafür zu finden.

 

 

Zu den Fragen 8 bis 13:

 

Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angele -

genheiten.

 

 

Zu Frage 14:

 

Die Kampagne „Schiene statt Verkehrslawine“ wurde ausschließlich vom BMWV bestellt und

bezahlt und dient der Erhöhung der Akzeptanz der Bevölkerung für Ausbaumaßnahmen im

Schienenverkehr. Die Kosten werden ca. 100 Mio öS in zwei Jahren betragen. Die Kampagne

„Man fahrt wieder Bahn“ wurde von den ÖBB durchgeführt und fällt ausschließlich in die

Kompetenz des Managements des Unternehmens ÖBB. Nach dem Bundesbahngesetz hat der

Vorstand der ÖBB im Absatzbereich in Eigenverantwortung zu agieren. Eine Einflußnahme -

möglichkeit durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr auf Entscheidungen über

Werbemaßnahmen der ÖBB besteht nicht.

 

 

Zu Frage 15:

 

Fragen an den Aufsichtsrat der ÖBB können nur von diesem selbst beantwortet werden.

 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Das Weisungsrecht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr gem. Bundesbahngesetz

1992, § 12, bezieht sich auf die „Durchsetzung verkehrspolitischer Grundsätze“ und ist aus -

drücklich auf „allgemeine Weisungen“ sowie in Fällen höherer Gewalt auch auf Anweisungen

im Einzelfall beschränkt. Laut Bundesbahngesetz 1992, § 12 (2) sind den ÖBB die Kosten

hiefür unter Heranziehung der für gemeinwirtschaftliche Leistungen geltenden Kriterien

abzugelten. Eine Weisung zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrs auf einer bestimmten

Strecke kann nicht erteilt werden. Im übrigen verweise ich zur Vorgangsweise auf meine

Antwort zu Frage 7.

 

 

Zu Frage 18:

 

Die gesetzliche Beförderungspflicht bezieht sich nur darauf, daß für eine bestehende Ladestelle

Transportaufträge angenommen werden müssen. Wird diese Ladestelle geschlossen, ist sie auch

nicht mehr von der gesetzlichen Beförderungspflicht erfaßt.

Grundsätzlich verweise ich zur Problematik des Güterverkehrs auf Strecken, wo die ÖBB

diesen Verkehr einstellen, auf meine Antwort zu Frage 7.

 

 

Zu Frage 19:

 

Mittlerweile hat das Land Oberösterreich mit den ÖBB einen Vertrag über die Weiterführung

des Güterverkehrs auf der Mühlkreisbahn abgeschlossen, daher erübrigen sich Konsequenzen

aus dem zitierten Inititativantrag.