5946/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6281/J betreffend TEN -

Transeuropäische Netze, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am

19. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der aktuelle Stand der ,,TEN - Verbindungen/Straße" ist aus beiliegenden Plan ersichtlich.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 228, 39. Jahrgang, 9. September 1996,

Entscheidung Nr.1692/96 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996

über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes,

Abschnitt 2/Straßennetz Artikel 9 werden die TERN näher beschrieben; auszugsweise wird

zitiert:

(1) „Das transeuropäische Straßennetz setzt sich aus bereits bestehenden, neuen oder

     auszubauenden Autobahnen und hochwertigen Straßen zusammen, die

     -   wichtige Funktionen im Fernverkehr erfüllen oder

     -   auf den im Netz ausgewiesenen Strecken die Umgehung großer Ballungsräume

         ermöglichen oder

     -   Verbindungen zu anderen Verkehrsträgern gewährleisten oder

     -   die Anbindung der eingeschlossenen und am Rande gelegenen Gebiete an die zentralen

         Gebiete der Gemeinschaft ermöglichen.

 

(1) Das Netz garantiert den Benutzern einen hohen, einheitlichen und gleichbleibenden

     Dienstleistungs -, Komfort - und Sicherheitsstandard.

 

(2) Das Netz umfaßt die Infrastruktur für das Verkehrsmanagement und die Information der

     Benutzer und stützt sich auf eine aktive Zusammenarbeit der Verkehrsmanagementsysteme

     auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene."

 

Festzuhalten ist, daß eine TEN - Strecke aufgrund ihrer Funktion nicht zwangsläufig eine 4

spurige kreuzungsfreie Autobahn ist sondern durchaus auch eine 2 streifige Straße sein kann.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Österreich kommt der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Umweltschutzes gemäß Art. 8

Abs. 1 nach. Diese Verpflichtung hat keinen Einfluß auf die geplante Errichtung der Welser

Westspange, da die Trassenfestlegung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz und die Einleitung der

erforderlichen Behördenverfahren vor Inkrafttreten der einschlägigen EU - Richtlinien über die

Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgten.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der angesprochene Bereich des Verkehrsrechts fällt in die Kompetenz des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Festlegung der derzeitigen TEN - Strecken erfolgte auf nationaler Ebene in Abstimmung

mit den Nachbarländern. Seitens der EU laufen Überlegungen betreffend einer Revision der

TEN - Leitlinien in Richtung Revisionsbericht oder in Form eines Weißbuches. Die Diskussion

darüber ist innerhalb der EU noch nicht abgeschlossen.

 

Auf nationaler Ebene sollen auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 17.6.1999

der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten bei der Zusammenführung von GSD - Studie und Masterplan ".... gemeinsam

festlegen, welche Verkehrsverbindungen in das TEN - Netz unter Beachtung der

Osterweiterung und der notwendigen Intermodalität aufzunehmen sind." (Zitat aus der

Entschließung)

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die GSD - Studie schlägt vor, die Straßen vom Typ 1 (höchstrangige Straßen) als TEN Straßen

zu qualifizieren, Zusagen sind nicht erfolgt.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Vom Wirtschaftsministerium wurde keine Zusage betreffend Erklärung der Prager

Bundesstraße als TEN - Strecke abgegeben. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer

ASFINAG - Finanzierung der der Erklärung zur TEN - Strecke. Es gibt jedoch die Möglichkeit,

TEN - Strecken durch die EU mitzufinanzieren.

Alleine durch eine Netzfestlegung als TEN werden keine neuen Verkehrseffekte erwartet. Es

ist dies lediglich eine funktionale Festlegung.

 

 

 

BEILAGE KONNTE NICHT GESCANNT WERDEN!!