5947/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6271/J betreffend
Bayerisches Autobahnprojekt und B 125, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 19. Mai 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
In den letztgültigen Ausbauplänen Deutschlands ist die A 94 bis zur Grenze bei Braunau bzw.
in weiterer Folge bis Suben als „in Planung" eingetragen. In der von mir initiierten Studie „Die
Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des
Wirtschaftsstandortes Österreich (GSD)" besitzt ein österreichischer Ausbau der Route
"Braunau - Ried (A 8)" derzeit keine Priorität (Typ I bzw II). Die GSD - Studie wurde auch
dem Verkehrsminister Deutschlands übermittelt. Inwieweit Deutschland eine autobahnmäßige
Anbindung bei Braunau vorsieht bzw. die Ergebnisse der Studie bei seinen Überlegungen
berücksichtigen, kann von österreichischer Seite nicht beurteilt werden. Da sich um ein
innerdeutsches Bauvorhaben handelt, ist auch die Meinung Österreichs, ob ein Ausbau der
deutschen B 12 verkehrspolitisch ausreichend
sein könnte, nicht relevant.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
In der erwähnten GSD - Studie ist die Verbindung Unterweitersdorf - Wullowitz (B 125) als Typ
I, das heißt ,,höchstrangig“ klassifiziert.
Vor Entscheidungen hinsichtlich Ausbauform, Dimensionierung und Gestaltung wird für die
genannte Strecke eine verkehrsträgerübergreifende Korridoruntersuchung durchgeführt, deren
Ausschreibung derzeit vorbereitet wird.
Welche Verkehrsverbindungen in das TEN - Netz unter Beachtung der Osterweiterung und der
notwendigen Intermodalität aufzunehmen sind, wird auf Grundlage der weiteren Arbeiten, die
zur Zusammenführung der Ergebnisse der GSD - Studie und des Masterplanes notwendig sind,
zu entscheiden sein.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Wie bei der Besprechung österreichischer Experten mit den tschechischen Kollegen erörtert
wurde, ist von tschechischer Seite beabsichtigt, nach den Grundsätzen eines
bedarfsorientierten selektiven Ausbaues vorzugehen und bei der diesbezüglichen Entscheidung
auch intermodale Ansätze zu berücksichtigen.