5950/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 11. Mai
1999 unter der Nr. 6241/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Vergabe von Werkstipendien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist allgemein zu bemerken, daß das Werkstipendium unter den Litera -
turstipendien, die von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts vergeben wer -
den (Arbeitsstipendien Reisestipendien, Staatsstipendien, Dramatikerstipen -
dien, Projekistipendien, Musil - Stipendium) eine Zwischenstellung einnimmt: Es
wird an (weitgehend) arrivierte Autoren vergeben, die eine (größere) Anzahl
von Publikationen bei arrivierten/etablierten Verlagen aufzuweisen haben und
die eventuell auch in Übersetzungen erschienen sind. Das Werkstipendium
wird für jene Zeitdauer vergeben, die der
Autor mit seinem Projekt nach eigener
Einschätzung beschäftigt sein wird; in der Regel handelt es sich dabei um zwei
bis drei Monate in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr.
Zu Frage 1:
Wie in anderen Abteilungen der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes gibt es
im Bereich Literatur eine detaillierte Übersicht über Förderungsprogramme
gemäß § 2 Kunstförderungsgesetz, die auch Angaben über die Vergabekrite -
rien von Werkstipendien enthält.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Auswahl der Stipendienempfänger richtet sich nach dem literarischen
Stellenwert des Antragstellers. Dieser ergibt sich aus der Publikationsliste,
Eintragungen in Literaturlexika, Rezensionen und kritischen Würdigungen des
Autors. Darüber hinaus kann ein Gutachten des Literaturbeirats angefordert
werden. Die Auswahl ist daher ausreichend nachvollziehbar.
Zu Frage 4:
Die Auswahl wird aufgrund der oben angeführten Kriterien unter Berücksich -
tigung von Expertengutachen von der zuständigen Abteilung der Kunstsektion
getroffen. Die Stipendienhöhe richtet sich nach dem Zeitraum, für den der Autor
mit einem Projekt beschäftigt ist und in dem er aller Wahrscheinlichkeit nach
keine weitere Tätigkeit ausüben kann.
Zu Frage 5:
Dazu verweise ich auf meine Ausführungen
zu den Fragen 2 bis 4.
Zu den Autoren mit höheren Werkstipendien ist zu bemerken, daß diese mit
umfangreichen Projekten beschäftigt waren, von denen sie bis zu einem Jahr
nahezu ausschließlich in Anspruch genommen worden sind.
Zu Frage 6:
Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland ist für die Zuerkennung
von Stipendien ohne Belang.
Zu Frage 7:
Die Anzahl der abgelehnten Anträge wird - wie auch in anderen Fällen - aus
Personalmangel nicht in Evidenz gehalten. Ablehnungen bei der Gewährung
von Werkstipendien erfolgen ausnahmslos aufgrund von Gutachten des
Literaturbeirats nach gründlicher Prüfung der Unterlagen. Im übrigen darf ich
auf meine Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verweisen.
Zu Frage 8:
Nein, eine derartige Überprüfung ist - wie bei den meisten Literaturstipendien -
nicht vorgesehen.
Zu Frage 9:
Werkstipendien sind ein wichtiger Bestandteil der Literaturförderung und bilden
eine unverzichtbare Zwischenstufe zwischen Arbeits - und Projektstipendien.
Sie ermöglichen es vor allem, rasch und unbürokratisch die Lebenshaltungs -
kosten eines Schriftstellers während
einer gewissen Zeit wenigstens teilweise
zu bestreiten und die Fertigstellung oder Beschleunigung eines literarischen
Projektes zu gewährleisten.
Zu Frage 10:
Sofern sich im nächsten Budgetjahr ein Spielraum ergibt, wird eine Erhöhung
des Budgetvolumens für Werkstipendien ins Auge gefaßt; in diesem Fall könnte
auch eine entsprechende Erhöhung einzelner Stipendien ins Auge gefaßt
werden.
Für eine Änderung der Vergabekriterien ist keine Veranlassung gegeben.