5950/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 11. Mai

1999 unter der Nr. 6241/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Vergabe von Werkstipendien gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zunächst ist allgemein zu bemerken, daß das Werkstipendium unter den Litera -

turstipendien, die von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts vergeben wer -

den (Arbeitsstipendien Reisestipendien, Staatsstipendien, Dramatikerstipen -

dien, Projekistipendien, Musil - Stipendium) eine Zwischenstellung einnimmt: Es

wird an (weitgehend) arrivierte Autoren vergeben, die eine (größere) Anzahl

von Publikationen bei arrivierten/etablierten Verlagen aufzuweisen haben und

die eventuell auch in Übersetzungen erschienen sind. Das Werkstipendium

wird für jene Zeitdauer vergeben, die der Autor mit seinem Projekt nach eigener

Einschätzung beschäftigt sein wird; in der Regel handelt es sich dabei um zwei

bis drei Monate in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr.

 

Zu Frage 1:

Wie in anderen Abteilungen der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes gibt es

im Bereich Literatur eine detaillierte Übersicht über Förderungsprogramme

gemäß § 2 Kunstförderungsgesetz, die auch Angaben über die Vergabekrite -

rien von Werkstipendien enthält.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Auswahl der Stipendienempfänger richtet sich nach dem literarischen

Stellenwert des Antragstellers. Dieser ergibt sich aus der Publikationsliste,

Eintragungen in Literaturlexika, Rezensionen und kritischen Würdigungen des

Autors. Darüber hinaus kann ein Gutachten des Literaturbeirats angefordert

werden. Die Auswahl ist daher ausreichend nachvollziehbar.

 

Zu Frage 4:

Die Auswahl wird aufgrund der oben angeführten Kriterien unter Berücksich -

tigung von Expertengutachen von der zuständigen Abteilung der Kunstsektion

getroffen. Die Stipendienhöhe richtet sich nach dem Zeitraum, für den der Autor

mit einem Projekt beschäftigt ist und in dem er aller Wahrscheinlichkeit nach

keine weitere Tätigkeit ausüben kann.

 

Zu Frage 5:

Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 2 bis 4.

Zu den Autoren mit höheren Werkstipendien ist zu bemerken, daß diese mit

umfangreichen Projekten beschäftigt waren, von denen sie bis zu einem Jahr

nahezu ausschließlich in Anspruch genommen worden sind.

 

Zu Frage 6:

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland ist für die Zuerkennung

von Stipendien ohne Belang.

 

Zu Frage 7:

Die Anzahl der abgelehnten Anträge wird - wie auch in anderen Fällen - aus

Personalmangel nicht in Evidenz gehalten. Ablehnungen bei der Gewährung

von Werkstipendien erfolgen ausnahmslos aufgrund von Gutachten des

Literaturbeirats nach gründlicher Prüfung der Unterlagen. Im übrigen darf ich

auf meine Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verweisen.

 

Zu Frage 8:

Nein, eine derartige Überprüfung ist - wie bei den meisten Literaturstipendien -

nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

Werkstipendien sind ein wichtiger Bestandteil der Literaturförderung und bilden

eine unverzichtbare Zwischenstufe zwischen Arbeits - und Projektstipendien.

Sie ermöglichen es vor allem, rasch und unbürokratisch die Lebenshaltungs -

kosten eines Schriftstellers während einer gewissen Zeit wenigstens teilweise

zu bestreiten und die Fertigstellung oder Beschleunigung eines literarischen

Projektes zu gewährleisten.

 

Zu Frage 10:

Sofern sich im nächsten Budgetjahr ein Spielraum ergibt, wird eine Erhöhung

des Budgetvolumens für Werkstipendien ins Auge gefaßt; in diesem Fall könnte

auch eine entsprechende Erhöhung einzelner Stipendien ins Auge gefaßt

werden.

 

Für eine Änderung der Vergabekriterien ist keine Veranlassung gegeben.