5958/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6306/J - NR/1999 betreffend Arbeitsbedingungen und

Abgeltung von Schulaufsichtsbeamten an Europäischen Schulen, die die Abgeordneten Dr. Robert

Rada und Genossen am 20. Mai 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Der entsprechende Bezirksschulinspektor wurde wiederholt informiert, dass ihm die Telefonkosten

seines ohne vorherige Genehmigung angeschafften Mobiltelefons bis zu 80% ersetzt werden und

dass er sowie die zuständige Landesschulinspektorin für die Sekundarstufe, die auf die

Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons verzichtet hat, ein Notebook aus dem Bestand der

Zentralstelle erhalten werden.

 

Ad 2. und 3.:

Es ist in allen Gremien der Europäischen Schulen und der nationalen Delegationen unbestritten,

dass die Inspektoren an den Europäischen Schulen den Kontakt zum nationalen Schulsystem nicht

verlieren sollen und daher in diesem integriert bleiben müssen. Deshalb wurde anlässlich der

Ausschreibung im Mai 1995 unmissverständlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die

Inspektoren im nationalen Schulwesen integriert bleiben und einen Anteil bis maximal zur Hälfte

ihrer Arbeitskraft für die Europäischen Schulen aufzuwenden haben. Ihre Tätigkeit als Inspektoren

an Europäischen Schulen wird von den Europäischen Schulen vergütet. Die Anerkennung einer

Nebentätigkeit ist weder rechtlich noch sachlich gerechtfertigt.

Ad 4.

Die Wünsche des angesprochenen Bezirksschulinspektors sind so vielfältig, dass deren Prüfung und

Veranlassung, verbunden mit der Kontaktnahme vieler Abteilungen, naturgemäß eine gewisse Zeit

in Anspruch nehmen. Diese Schritte sind nunmehr abgeschlossen.

 

Ad 5.:

Der betreffende Schulaufsichtsbeamte hat nie einen Antrag auf ein Diensttelefon gestellt.