5958/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6306/J - NR/1999 betreffend Arbeitsbedingungen und
Abgeltung von Schulaufsichtsbeamten an Europäischen Schulen, die die Abgeordneten Dr. Robert
Rada und Genossen am 20. Mai 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der entsprechende Bezirksschulinspektor wurde wiederholt informiert, dass ihm die Telefonkosten
seines ohne vorherige Genehmigung angeschafften Mobiltelefons bis zu 80% ersetzt werden und
dass er sowie die zuständige Landesschulinspektorin für die Sekundarstufe, die auf die
Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons verzichtet hat, ein Notebook aus dem Bestand der
Zentralstelle erhalten werden.
Ad 2. und 3.:
Es ist in allen Gremien der Europäischen Schulen und der nationalen Delegationen unbestritten,
dass die Inspektoren an den Europäischen Schulen den Kontakt zum nationalen Schulsystem nicht
verlieren sollen und daher in diesem integriert bleiben müssen. Deshalb wurde anlässlich der
Ausschreibung im Mai 1995 unmissverständlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Inspektoren im nationalen Schulwesen integriert bleiben und einen Anteil bis maximal zur Hälfte
ihrer Arbeitskraft für die Europäischen Schulen aufzuwenden haben. Ihre Tätigkeit als Inspektoren
an Europäischen Schulen wird von den Europäischen Schulen vergütet. Die Anerkennung einer
Nebentätigkeit ist weder rechtlich noch
sachlich gerechtfertigt.
Ad 4.
Die Wünsche des angesprochenen Bezirksschulinspektors sind so vielfältig, dass deren Prüfung und
Veranlassung, verbunden mit der Kontaktnahme vieler Abteilungen, naturgemäß eine gewisse Zeit
in Anspruch nehmen. Diese Schritte sind nunmehr abgeschlossen.
Ad 5.:
Der betreffende Schulaufsichtsbeamte hat nie einen Antrag auf ein Diensttelefon gestellt.