5959/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurzmann, R. Gaugg,

Dr. Preisinger, H. Marolt, F. Koller und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Mißbrauch der Ausgleichszulage durch Ausländer (Nr.6350/J).

 

 

 

Zur Beantwortung der Anfrage möchte ich generell auf die Beilage verweisen.

 

Ergänzend möchte ich anmerken, daß der Anspruch auf Ausgleichszulage u.a. vom

gewöhnlichen Aufenthalt des Pensionsberechtigten im Inland abhängt. Dieser

Terminus ist im Sinne des § 66 Abs. 2 der Jurisdiktionsnorm zu verstehen.

 

Die dargelegte Rechtslage besteht seit 1.8.1996. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde le -

diglich auf den Inlandsaufenthalt des Pensionsberechtigten abgestellt. Die Änderung

der Rechtslage mit 1.8.1996 ist auch darauf zurückführen, daß es aufgrund des Ab -

stellens auf den Inlandsaufenthalt des Pensionsberechtigten insbesondere im Be -

reich der Pensionsversicherung der Arbeiter zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Der Gesetzgeber hat also bereits 1996 auf die in der Anfrage angeführten Fälle

reagiert.

Aufgrund der in der Beilage ersichtlichen Ausführungen und meiner ergänzenden

Anmerkungen sehe ich keinen Änderungsbedarf.

 

 

 

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!!