5962/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6272/J - NR/1999, betreffend Bayerisches Auto -
bahnprojekt und B125, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 19. Mai
1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Das Projekt A94 stellt eine Autobahnverbindung München - Mühldorf - Pocking dar, wo die
Einbindung in die bestehende A3 in Richtung Passau erfolgen soll. Letztere Autobahn ist die
Fortsetzung der österreichischen A8, der Innkreisautobahn, in Deutschland.
Mit der Herstellung dieser Autobahn ergibt sich eine zweite hochrangige Straßenverbindung
Wien - Linz - München, zusätzlich zur bestehenden Autobahnverbindung über Salzburg.
Da die sich daraus ergebende Verkürzung der Strecke Wien bzw. Linz - München gering ist, ist
nicht mit wesentlichen Verkehrsverlagerungen in den entsprechenden Relationen zu rechnen.
Neuverkehr ist im Innviertel nur in geringem Ausmaß zu erwarten.
Die A94 wurde in Teilabschnitten bereits gebaut, für die Fertigstellung kann seitens der deut -
schen Behörden im Hinblick auf Finanzierungsprobleme kein Termin angegeben werden.
Im Masterplan des Österreichischen Bundesverkehrswegeplans wurde der Bau dieser Verbin -
dung berücksichtigt.
Zu Frage 2:
Dem Masterplan liegen grundsätzlich die Prognosen des Österreichischen Bundesverkehrs -
wegeplans zugrunde, wobei in einem Plannullfall die Entwicklung trendhaft weitergeschrieben
wurde und verkehrspolitische Szenarien die Beeinflussungsmöglichkeiten aufgrund verkehrs -
politischer Eingriffe aufzeigen. Im Deutschen Bundesverkehrswegeplan wurde eine ähnliche
Vorgangsweise gewählt; auf der Ebene der einzelnen Projekte gibt es ferner Detailprognosen,
demnach liegen die erwarteten Verkehrszuwächse vor allem im Nahbereich von München in der
Größenordnung von 80 - 100% bis 2010.
Zu Frage 3:
Die von deutscher Seite bekanntgegebenen Verkehrserwartungen liegen zwischen 20.000 und
50.000 Fahrzeugen pro Tag. Damit ist ein vierstreifiger Querschnitt langfristig erforderlich.
Zu Frage 4:
Es besteht eine Entschließung des Nationalrats, wonach mein Ressort und das BMwA gemein -
sam festlegen sollen, in welchen Korridoren allenfalls TEN - Verbindungen festzulegen wären.
Hierfür ist die Bedeutung einer Strecke für den internationalen Verkehr nur ein Kriterium u.a.
verkehrspolitisch von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang in welchem Ausmaß - in
Konsequenz der Erklärung zur TEN - Strecke - Einschränkungen der Souveränitätsrechte in Kauf
zu nehmen wären. Es ist eine klare Strategie der EU, daß auf TEN - Strecken die zukünftigen
Verkehrsregelungen von der EU festgelegt werden sollen, wie dies das Beispiel des Entwurfes
über EU - weite Harmonisierung von Nacht -, Wochen- und Feiertagsfahrverboten bereits
beweist. Auch ist hinkünftig davon auszugehen, daß die EU für TEN - Strecken Leistungspara -
meter festsetzen wird ( wie z.B.: Dimensionierungsverpflichtung für bestimmte Ausbauge -
schwindigkeiten, Gewichtsbeschränkungen, Geschwindigkeitslimits etc.). Wir sind daher für
eine sehr behutsame Vorgangsweise, die die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Zu Frage 5:
Ein Ausbau als Autobahn (A7) über deren bestehenden Endpunkt bei Unterweitersdorf hinaus
kommt auch auf der Grundlage des neuen Bundesstraßengesetzes nicht in Frage. Wie die B125
tatsächlich auszubauen sein wird, wird
Gegenstand der gemeinsamen Korridoruntersuchungen
sein, die aufgrund der genannten parlamentarischen Entschließung in Kürze anlaufen. Mögli -
cherweise wird sich ein der tatsächlichen Verkehrsnachfrage angepaßter, abgestufter Querschnitt
ergeben.
Zu Frage 6:
Es wurde ein Kontaktkomitee zum Bundesverkehrswegeplan eingerichtet, in dem die in den
Masterplan aufzunehmenden Maßnahmen unter anderem auch mit den Bundesländern bespro -
chen werden. In diesem Rahmen hat das Land Oberösterreich erstmalig in einer Stellungnahme
der Abteilung Straßenbau vom 1997 - 08 - 25 einen Ausbau der B 125 gefordert, ohne aber kon -
krete Ausbauparameter zu nennen. Der Masterplan sieht jedoch keinen Ausbau der B125 vor. Es
wird Aufgabe der entsprechenden Korridoruntersuchung sein, diesbezügliche Festlegungen zu
treffen.
Zu Frage 7:
Die tschechische Regierung ist zweifellos an der Herstellung leistungsfähiger Verkehrsverbin -
dungen mit den Nachbarländern interessiert. Die konkrete Ausbauform, wie vor allem die
Anzahl der Fahrstreifen ist jedoch von der erwarteten Verkehrsnachfrage abhängig, die aus
heutiger Sicht außerhalb der Ballungsräume von Linz und Budweis den Bau einer Autobahn
nicht rechtfertigt. Zudem bestehen auch auf tschechischer Seite nicht unerhebliche Finanzie -
rungsprobleme.
Zu Frage 8:
Die hohe Bedeutung der Bahnlinie Prag - Budweis - Linz ergibt sich vor allem aus den Lieferun -
gen von Erz und Kohle nach Linz, die in diesem Korridor ausschließlich auf der Schiene
erfolgen. Um darüber hinaus weiteren Güterverkehr sowie Personennah - und - fernverkehr auf
dieser Strecke abwickeln zu können, sieht der Masterplan in Abstimmung mit der Tschechi -
schen Republik einen selektiv zweigleisigen Ausbau der Summerauer Bahn vor. Die ent -
sprechenden Maßnahmen werden laufend mit der tschechischen Regierung abgestimmt.