5966/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6344/J betreffend
Schulsachaufwand für Lehrlinge des BFI Oberwart, welche die Abgeordneten
Mag. Schweitzer und Kollegen am 20.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist, was
den Gegenstand der Anfrage betrifft, auf die Bewilligung von besonderen selbständigen
Ausbildungseinrichtungen beschränkt. Fragen betreffend die Berufsschule und im
konkreten des Schulsachaufwandes fallen in den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bzw. sind
Landessache.
Die Beantwortung dieser Anfrage liegt daher nicht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.