5966/AB XX.GP

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6344/J betreffend

 

Schulsachaufwand für Lehrlinge des BFI Oberwart, welche die Abgeordneten

 

Mag. Schweitzer und Kollegen am 20.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

 

Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist, was

 

den Gegenstand der Anfrage betrifft, auf die Bewilligung von besonderen selbständigen

 

Ausbildungseinrichtungen beschränkt. Fragen betreffend die Berufsschule und im

 

konkreten des Schulsachaufwandes fallen in den Kompetenzbereich des

 

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bzw. sind

 

Landessache.

 

 

Die Beantwortung dieser Anfrage liegt daher nicht im Zuständigkeitsbereich des

 

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.