5967/AB XX.GP

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6386/J - NR/1999, betreffend Frequenznutzungs -

 

plan, die die Abgeordneten Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde am 2. Juni 1999 an mich

 

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

 

Dem Regionalradiogesetz entsprechend hat die Privatrundfunkbehörde vor Erlassung des

 

Frequenznutzungsplanes ein Verfahren zur Feststellung des Bedarfes durchzuführen und einen

 

Vorschlag für die Planung von Verbreitungsgebieten zu erstellen. Erst wenn dieser Vorschlag

 

vorliegt, kann mit den entsprechenden Frequenzplanungen begonnen werden.

 

 

Der Vorschlag der Privatrundfunkbehörde wurde mir Anfang April 1999 übermittelt. Nach

 

Durchführung der notwendigen technischen Planungsarbeiten konnte die Verordnung betreffend

 

die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk (Frequenznutzungsplan) von

 

mir bereits Mitte Mai 1999 erlassen werden.

Zu Frage 2:

 

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung

 

von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk ist am 30. Juni 1999 im BGBI. II/211/99

 

kundgemacht worden.