5967/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6386/J - NR/1999, betreffend Frequenznutzungs -
plan, die die Abgeordneten Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde am 2. Juni 1999 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Dem Regionalradiogesetz entsprechend hat die Privatrundfunkbehörde vor Erlassung des
Frequenznutzungsplanes ein Verfahren zur Feststellung des Bedarfes durchzuführen und einen
Vorschlag für die Planung von Verbreitungsgebieten zu erstellen. Erst wenn dieser Vorschlag
vorliegt, kann mit den entsprechenden Frequenzplanungen begonnen werden.
Der Vorschlag der Privatrundfunkbehörde wurde mir Anfang April 1999 übermittelt. Nach
Durchführung der notwendigen technischen Planungsarbeiten konnte die Verordnung betreffend
die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk (Frequenznutzungsplan) von
mir bereits Mitte Mai 1999 erlassen werden.
Zu Frage 2:
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Zuordnung
von Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk ist am 30. Juni 1999 im BGBI. II/211/99
kundgemacht worden.