5970/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haup, Dr. Salzl, Dr.

Kurzmann und Kollegen

betreffend Impfmaßnahmen gegen Rotaviren in industrialisierten Ländern durch

WHO gefordert

(Nr. 6305/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Rotaviren sind weltweit die häufigsten Erreger von schweren Durchfallserkrankungen

bei Säuglingen und Kleinkindern. Auch in Österreich sind Rotaviren hoch endemisch,

wobei nach Schätzungen jedes siebente Kind innerhalb der ersten beiden

Lebensjahre an einer Rotavirusinfektion erkrankt.

 

Zu Frage 2:

 

Das am 5. Februar 1999 veröffentlichte WHO - Positionspapier zu

Rotavirusimpfstoffen ist meinem Ressort bekannt. Über die Impfung gegen Rotaviren

wird im Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates seit einiger Zeit diskutiert,

bislang waren jedoch noch viele Fragen offen, wie z.B. Schutzrate, Schutzdauer,

genetische Stabilität der Impfstoffe etc., sodass beschlossen wurde, diesbezügliche

Erfahrungen noch abzuwarten und weitere Daten zu sammeln. Es steht jedoch

außer Zweifel, dass über eine allgemeine Einführung der Impfung gegen Rotaviren

zu beraten sein wird.

 

Zu Frage 3:

 

Für Rotavirenerkrankungen besteht derzeit keine gesetzliche Meldepflicht. Das

Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Universität Wien führt seit

dem Jahr 1997 Erhebungen zur Rotavirusepidemiologie durch. Anläßlich einer

Erhebung bei etwa 80 % der österreichischen Kinderabteilungen wurden für das Jahr

1997 2.792 stationäre Fälle von Rotaviruserkrankungen gemeldet. Da nicht aus allen

Bundesländern die Erkrankungsfälle lückenlos gemeldet wurden, hat die Aufteilung

der Erkrankungsfälle pro Bundesland keine epidemiologische Aussagekraft.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Der Impfstoff „ROTASHIELD - Rotavirus - Impfstoff“ des Herstellers Wyeth - Lederle

wurde nach Abschluß des zentralen Zulassungsverfahrens, gemäß der

Entscheidung der Kommission vom 7. Mai 1999, in der Europäischen Gemeinschaft

und somit auch in Österreich zugelassen (EU/1/99/105/001).

 

Zu Frage 6:

 

Spezifische Überlegungen der EU - Dienststellen zu der angesprochenen Frage sind

meinem Ressort nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die Einführung einer Routineimpfung gegen Rotaviren ist in Anbetracht der hohen

Inzidenz dieser Erkrankungen jedenfalls anzustreben.

 

Über die Modalitäten und Finanzierungsmöglichkeiten wird noch zu beraten sein.