5971/AB XX.GP
B e a n t wo r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen
betreffend österreichisches Listerienkompetenzzentrum
(Nr. 6400/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische
Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft sind
in Österreich für die epidemiologische Überwachung des humanen Bereiches
entsprechende Strukturen zu schaffen. Im Hinblick auf die Umsetzung dieser
Entscheidung wurde als Referenzzentrum für Listerien im humanen Bereich die
Bundesstaatliche bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalt Innsbruck
(Prof. Dr. Franz Allerberger) namhaft gemacht. Als Referenzzentrum für
Campylobakter wird das Hygieneinstitut der Universität Graz fungieren.
Selbstverständlich ist dabei vorgesehen, daß diese Referenzzentralen ihre Tätigkeit
in regem Kontakt und Kooperation mit dem Lebensmittel - bzw. Veterinärbereich
aufnehmen werden.
Zu Frage 3:
Maßnahmen zur Prävention von lebensmittelbedingten Erkrankungen sind im
Rahmen der Umsetzung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG durchaus vorgesehen.
Diese Maßnahmen bestehen im Wesentlichen in der Etablierung von
entsprechenden Überwachungs - und Frühwarnsystemen. Wie am Beispiel des
bereits existierenden Salmonella - Netzwerkes ersichtlich, hat in den letzten Jahren
die EU - weite Auswertung der epidemiologischen Daten zur zeitgerechten
Rückholung Salmonella - kontaminierter Lebensmittel geführt. Die Entscheidung Nr.
2119/98/EG sieht daher auch die Schaffung von
Netzen für andere
lebensmittelbedingte Infektionen, wie beispielsweise Listerien oder Campylobakter
vor.
Zu Frage 4:
Anläßlich der Festsetzung für Strukturen zur Umsetzung der Entscheidung Nr.
2119/98/EG wurde der Bereich Listerien der Bundesstaatlichen bakteriologisch -
serologischen Untersuchungsanstalt Innsbruck (mein Ressortbereich) übertragen,
der Bereich Campylobakter an das Hygieneinstitut der Universität Graz ausgelagert.
Auf EU - Ebene ist vorgesehen, die epidemiologischen Überwachungs - und
Frühwarnsysteme EU - weit im Rahmen von einzelnen Projekten zu implementieren.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das Thema Veterinärmedizin fällt in den Kompetenzbereich des
Bundeskanzleramtes.
Weiters verweise ich zu allen Fragen auf die Anfragebeantwortung des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr.