5975/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6332/J - NR/1999, betreffend die Unfallhäufigkeit

auf dem Wechselabschnitt der Südautobahn II, die die Abgeordneten Kampichler und Kollegen

am 20. Mai 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:

 

Meinem Ressort ist bekannt, dass der niederösterreichische Abschnitt der Südautobahn A 2 über

den Wechsel eine Unfallhäufungsstrecke ist. Dies liegt daran, dass einerseits die Strecke für

Autobahnverhältnisse, ähnlich einer Gebirgsautobahn trassiert ist, und die meisten Kraftfahrer

andererseits mit für die gegebenen Verhältnisse (vor allem für die gegebenen Kurvenradien) zu

hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, vor allem bei Regen und winterlichen Fahrbahnverhält -

nissen.

 

Im letzten Herbst hat auf dieser Strecke eine Begutachtung mit einer Runde von Experten

stattgefunden, bei der als wichtigste Maßnahme die Verordnung einer Geschwindigkeits -

beschränkung auf 80 km/h für den Fall von Regen, Schneelage oder Eisglätte von km 68,800 bis

km 81,000 der Richtungsfahrbahn Graz (vorgelagert: 100 km/h von km 67,000 bis km 68,800)

beschlossen worden war.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung war deshalb für den Fall von Nässe, Schneefall oder

Eisglätte, und nicht auch bei trockener Fahrbahn verordnet worden, da sich der Großteil der

Unfälle bei Nässe ereignet, eine Beschränkung auch für den Fall trockener Fahrbahn den damals

anwesenden Verkehrsexperten daher nicht notwendig erschien.

Auf der Richtungsfahrbahn Wien existiert bereits seit einigen Jahren eine (Geschwindigkeits -

beschränkung auf 80 km/h für den Fall von Regen, Schneelage oder Eisglätte, die sich bestens

bewährt hat: Hier sind die Unfallzahlen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.

 

Neben der Verordnung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden in den letzten Jahren

weitere Maßnahmen gesetzt, wie etwa Aufstellen mehrerer großformatiger Verkehrszeichen, die

auf die in diesem Abschnitt gegebene Schleudergefahr hinweisen, Kennlichmachung der ersten,

lange Zeit besonders unfallträchtigen Kurve auf der Richtungsfahrbahn Wien durch Baken,

Verordnung von LKW - Überholverboten.

 

Bei der Besprechung vergangenen Herbst war auch festgestellt worden, dass auf diesem Ab -

schnitt (speziell auf der Richtungsfahrbahn Graz) die Fahrbahn dringend saniert werden müßte.

Zur Frage der dafür notwendigen Geldmittel darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers

für wirtschaftliche Angelegenheiten verweisen.

 

Von Seiten des Verkehrsressorts wurden alle denkbaren Maßnahmen realisiert, die sinnvoll

sind, um die Unfallsituation zu verbessern. Nun wäre es von größter Wichtigkeit, die notwendi -

ge Belagssanierung vorzunehmen.