5976/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.6375/J - NR/1999, betreffend der Schaffung einer

Park- and Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein, die die Abgeordneten Haller und Kollegen am 2.

Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und der Stadtgemeinde Kufstein werden hin -

sichtlich der geplanten Errichtung einer Park&Ride - Anlage am Bahnhof Kufstein intensive

Verhandlungen geführt. Dabei werden insbesonders Fragen des Standortes, der Ausgestaltung

und der Schaffung zusätzlicher behindertengerechter Fahrzeugabstellplätze erörtert.

 

Für die Realisierung dieses Vorhabens ist ein Vertrag mit der Stadtgemeinde Kufstein ab -

zuschließen, in welchem vor allem die näheren Einzelheiten der Kostentragung und einer

allfälligen Bewirtschaftung festzulegen sind. Grundlage dieses Vertrages ist ein zwischen dem

Bund und dem Land Tirol abgeschlossenes Grundsatzübereinkommen über die Planung,

Durchführung, Errichtung und Finanzierung von Park&Ride - Anlagen im Bundesland Tirol,

welches derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen meinem Ressort und dem Land Tirol

ist.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Von den Österreichischen Bundesbahnen wurden bisher fünf Varianten für eine Park&Ride -

Anlage am Bahnhof Kufstein ausgearbeitet. Unter Bezugnahme auf den derzeitigen Stand der

Planungen und die Ergebnisse der Gespräche mit Vertretern der Stadtgemeinde Kufstein wird

der „Variante 5“ (Errichtung einer Park&Ride - Anlage im Bereich der Güterabfertigung des

Bahnhofes Kufstein) der Vorzug gegeben. Zusätzlich ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe des

Aufnahmegebäudes behindertengerechte Fahrzeugabstellplätze zu errichten.

 

Wie ich bereits in meiner Beantwortung zur Frage 6 der an mich gerichteten Anfrage vom 26.

Mai 1998 zum Ausdruck gebracht habe, wird jedes Bauprojekt, das den Österreichischen

Bundesbahnen zur Errichtung übertragen wird, durch Experten meines Hauses auf Sinnhaftig -

keit und Wirtschaftlichkeit geprüft, wobei gegebenenfalls Varianten in die Beurteilung ein -

bezogen werden.