5979/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

haben am 20.5.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6312/J betreffend

"Neuregelung des europäischen Chemikalienrechts" gerichtet. Ich beehre mich,

diese wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1

 

 

Ich habe mich nicht erst beim letzten EU - Umweltministerrat in Weimar für eine Eva -

luierung der Effizienz der bestehenden chemikalienrechtlichen Instrumente der Ge -

meinschaft und für Maßnahmen zur Beseitigung von Schutzlücken bzw. Effizienzde -

fiziten eingesetzt, sondern diese Anliegen bereits während der britischen Präsident -

schaft (etwa beim Treffen der Umweltminister in Chester im April 1998) aktiv unter -

stützt und vor allem auch während der österreichischen Präsidentschaft thematisiert;

Ein besonderes Anliegen einiger Mitgliedstaaten und auch Österreichs ist es, eine

deutlichere, verbindliche Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Stoffpolitik der

Union zu erreichen. Ebenso als zielführend hat es sich vor dem Hintergrund gewon -

nener Erfahrung erwiesen, die Pflicht zur Dokumentation von Eigenschaften chemi -

scher Produkte und ihrer Effekte in Zukunft stärker zu dem produzierenden und ver -

arbeitenden Bereich der Industrie zu verlagern, da dort das meiste Wissen um die

eingesetzten Stoffe besteht.

Das angestrebte Resultat des eingeleiteten Prozesses soll eine neue

gemeinschaftliche Chemiepolitik sein, welche sowohl eine effiziente Vernetzung

bestehender Instrumente leisten soll, als auch eine konsistente Leitlinie auf Basis

des Vorsorgeprinzips darstellt. Dieses Konzept wurde von mir in Chester

vorgeschlagen.

 

ad 2 und 3

 

Der letzte informelle Rat der Umweltminister (7. - 9. Mai 1999, Weimar, Deutschland)

befasste sich erneut mit der Gestaltung der zukünftigen Chemiepolitik. Die

grundsätzliche Einigung der Umweltminister in Weimar berücksichtigte insbesondere

zwei wesentliche österreichische Anliegen: Zunächst die Straffung der

Risikobewertung für Chemikalien unter klaren zeitlichen Vorgaben. Konsequenz der

Nichteinhaltung dieser Vorgaben könnte, so der österreichische Vorschlag, der

Übertritt des betreffenden Stoffes von der Altstoffbewertung in das Regime der

Neustoffanmeldung sein.

 

Darüber hinaus setzte sich Österreich für die Schaffung der Möglichkeit ein, in

Zukunft Beschränkungen von gefährlichen Chemikalien nicht erst nach einer

umfangreichen Risikoabschätzung und Beurteilung durchführen zu können, sondern

derartige Beschränkungen in begründeten Fällen schon auf Grundlage der

stoffinhärenten Eigenschaften zu ermöglichen.

 

Das konkrete Ergebnis dieses informellen Ministerrates war der Vorschlag

detaillierter Schlussfolgerungen, die auch das Ersuchen an die Europäische

Kommission enthalten, das Chemikalienrecht der Gemeinschaft im Sinne der obigen

Zielsetzungen zu überarbeiten. Beim formellen Rat der Umweltminister vom 24. - 25.

Juni 1999 wurden diese Schlussfolgerungen verabschiedet.

 

Die bereits in Weimar formulierten Österreichischen Schwerpunkte bilden nunmehr

wesentliche Eckpfeiler dieses Textes.

ad 4 und 5

 

Die Beschleunigung der vollständigen Bewertung der Altstoffe und die effiziente

Durchführung von Risikominimierungsstrategien gehören zu den wichtigsten Zielen,

die mit der Restrukturierung der Chemiepolitik der Gemeinschaft verfolgt werden. Für

diese Ziele habe ich mich bereits in der Vergangenheit eingesetzt und verfolge sie

auch weiterhin. Die Durchführung einer vollständigen Gefahren - und Risikobewer -

tung aller am Markt befindlichen Altstoffe erfordert es jedoch, Prioritäten zu setzen

und Stoffbewertungen in Etappen durchzuführen.

 

ad 6

 

Auch Österreich weist - wie Dänemark und Schweden - bereits heute ein konsequent

der Chemikaliensicherheit verpflichtetes, im EU - Vergleich als streng zu be -

zeichnendes Chemikaliengesetz auf. So ist der Vorsorgegrundsatz in § 1 Abs. 1 des

Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. l Nr. 53/1997, bereits als Ziel dieses Bundesge -

setzes festgelegt und auch gemäß § 21 Abs. 3 des ChemG 1996 bei der Einstufung

von Stoffen und Zubereitungen hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften zu be -

rücksichtigen. Einige Beschränkungsmaßnahmen, die im Gemeinschaftsrecht gelten,

sind in Österreich strenger als in anderen Mitgliedstaaten. Für einige Stoffe bzw.

Stoffgruppen oder Anwendungsbereiche sind in Österreich Beschränkungen in Kraft,

die im Gemeinschaftsrecht nicht existieren.

 

Die Schlussfolgerungen des Rates vom 24./25. Juni 1999 nehmen ausdrücklich

bezug auf die im Rahmen der OSPAR - Konvention festgelegten Ziele hinsichtlich

der Reduzierung der Umweltbelastung durch Chemikalien.

Wenngleich Österreich nicht Partei dieser Konvention ist, die sich ja dem Schutz des

Nordostatlantiks und der baltischen See widmet, so ist ihre Grundintention doch

unterstützenswert. Die Neugestaltung der Europäischen Chemiepolitik wird daher

auch diese Zielvorgaben zu berücksichtigen haben, was wiederum in den nationalen

Umsetzungen seinen Niederschlag finden wird.

Auch der Vollzug der chemikalienrechtlichen Bestimmungen wird, so belegen meh -

rere Studien im europäischen Raum, in Österreich mit großer Konsequenz und auf

hohem Niveau durchgeführt. Dies findet auch seinen Niederschlag in der restriktiven

Haltung gegenüber Tierversuchen. Österreich nutzt hier sämtliche Möglichkeiten des

europäischen Stoffrechts aus, auf Basis der Rezepturen und auf Basis von Berech -

nungsmethoden die Gefährlichkeit von Zubereitungen zu erfassen. In keinem ande -

ren Land Europas sind beispielsweise Textilwaschmittel oder Reinigungsmittel der -

artig umfassend nach chemikalienrechtlichen Bestimmungen eingestuft und gekenn -

zeichnet wie in Österreich. Dies ist nur auf Grund der Tatsache möglich gewesen,

dass zur Einstufung dieser Produkte konsequent die Berechnungsmethode heran -

gezogen wurde.

 

ad 7 bis 9

 

Österreich bemüht sich, insbesondere auf EU - Ebene bzw. im Rahmen der OECD

Versuchsmethoden, die ohne den Einsatz von Versuchstieren das Auslangen finden,

zu forcieren. Beispielsweise wurden bezüglich der Erfassung hormoneller Effekte

von Chemikalien in Österreich eigens dafür tierversuchsfreie Untersuchungsmetho -

den (Hefe - /Plasmid - Testmethode, Klonierung des humanen Hormonrezeptors für

Östrogen) entwickelt und auf OECD - Ebene vorgestellt und eingebracht.

Dieser Weg der restriktiven Heranziehung von Resultaten aus Tierversuchen sowie

eine maximale Ausnützung des Spielraumes bei der Anwendung von alternativen

Untersuchungsmethoden und Bewertungsverfahren wird auch in Zukunft weiter be -

schritten werden.

 

Österreich hat sich in diesem Zusammenhang als Promotor einer tierversuchsfreien

Beurteilungsstrategie für Chemikalien erwiesen.

 

Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Tests, für die

Versuchstiere verwendet werden, durch Alternativtests ersetzt werden, wenn solche

wissenschaftlich anerkannt sind.