5979/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
haben am 20.5.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6312/J betreffend
"Neuregelung des europäischen Chemikalienrechts" gerichtet. Ich beehre mich,
diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Ich habe mich nicht erst beim letzten EU - Umweltministerrat in Weimar für eine Eva -
luierung der Effizienz der bestehenden chemikalienrechtlichen Instrumente der Ge -
meinschaft und für Maßnahmen zur Beseitigung von Schutzlücken bzw. Effizienzde -
fiziten eingesetzt, sondern diese Anliegen bereits während der britischen Präsident -
schaft (etwa beim Treffen der Umweltminister in Chester im April 1998) aktiv unter -
stützt und vor allem auch während der österreichischen Präsidentschaft thematisiert;
Ein besonderes Anliegen einiger Mitgliedstaaten und auch Österreichs ist es, eine
deutlichere, verbindliche Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Stoffpolitik der
Union zu erreichen. Ebenso als zielführend hat es sich vor dem Hintergrund gewon -
nener Erfahrung erwiesen, die Pflicht zur Dokumentation von Eigenschaften chemi -
scher Produkte und ihrer Effekte in Zukunft stärker zu dem produzierenden und ver -
arbeitenden Bereich der Industrie zu verlagern, da dort das meiste Wissen um die
eingesetzten Stoffe besteht.
Das angestrebte Resultat des eingeleiteten Prozesses soll eine neue
gemeinschaftliche Chemiepolitik sein, welche sowohl eine effiziente Vernetzung
bestehender Instrumente leisten soll, als auch eine konsistente Leitlinie auf Basis
des Vorsorgeprinzips darstellt. Dieses Konzept wurde von mir in Chester
vorgeschlagen.
ad 2 und 3
Der letzte informelle Rat der Umweltminister (7. - 9. Mai 1999, Weimar, Deutschland)
befasste sich erneut mit der Gestaltung der zukünftigen Chemiepolitik. Die
grundsätzliche Einigung der Umweltminister in Weimar berücksichtigte insbesondere
zwei wesentliche österreichische Anliegen: Zunächst die Straffung der
Risikobewertung für Chemikalien unter klaren zeitlichen Vorgaben. Konsequenz der
Nichteinhaltung dieser Vorgaben könnte, so der österreichische Vorschlag, der
Übertritt des betreffenden Stoffes von der Altstoffbewertung in das Regime der
Neustoffanmeldung sein.
Darüber hinaus setzte sich Österreich für die Schaffung der Möglichkeit ein, in
Zukunft Beschränkungen von gefährlichen Chemikalien nicht erst nach einer
umfangreichen Risikoabschätzung und Beurteilung durchführen zu können, sondern
derartige Beschränkungen in begründeten Fällen schon auf Grundlage der
stoffinhärenten Eigenschaften zu ermöglichen.
Das konkrete Ergebnis dieses informellen Ministerrates war der Vorschlag
detaillierter Schlussfolgerungen, die auch das Ersuchen an die Europäische
Kommission enthalten, das Chemikalienrecht der Gemeinschaft im Sinne der obigen
Zielsetzungen zu überarbeiten. Beim formellen Rat der Umweltminister vom 24. - 25.
Juni 1999 wurden diese Schlussfolgerungen verabschiedet.
Die bereits in Weimar formulierten Österreichischen Schwerpunkte bilden nunmehr
wesentliche Eckpfeiler dieses Textes.
ad 4 und 5
Die Beschleunigung der vollständigen Bewertung der Altstoffe und die effiziente
Durchführung von Risikominimierungsstrategien gehören zu den wichtigsten Zielen,
die mit der Restrukturierung der Chemiepolitik der Gemeinschaft verfolgt werden. Für
diese Ziele habe ich mich bereits in der Vergangenheit eingesetzt und verfolge sie
auch weiterhin. Die Durchführung einer vollständigen Gefahren - und Risikobewer -
tung aller am Markt befindlichen Altstoffe erfordert es jedoch, Prioritäten zu setzen
und Stoffbewertungen in Etappen durchzuführen.
ad 6
Auch Österreich weist - wie Dänemark und Schweden - bereits heute ein konsequent
der Chemikaliensicherheit verpflichtetes, im EU - Vergleich als streng zu be -
zeichnendes Chemikaliengesetz auf. So ist der Vorsorgegrundsatz in § 1 Abs. 1 des
Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. l Nr. 53/1997, bereits als Ziel dieses Bundesge -
setzes festgelegt und auch gemäß § 21 Abs. 3 des ChemG 1996 bei der Einstufung
von Stoffen und Zubereitungen hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften zu be -
rücksichtigen. Einige Beschränkungsmaßnahmen, die im Gemeinschaftsrecht gelten,
sind in Österreich strenger als in anderen Mitgliedstaaten. Für einige Stoffe bzw.
Stoffgruppen oder Anwendungsbereiche sind in Österreich Beschränkungen in Kraft,
die im Gemeinschaftsrecht nicht existieren.
Die Schlussfolgerungen des Rates vom 24./25. Juni 1999 nehmen ausdrücklich
bezug auf die im Rahmen der OSPAR - Konvention festgelegten Ziele hinsichtlich
der Reduzierung der Umweltbelastung durch Chemikalien.
Wenngleich Österreich nicht Partei dieser Konvention ist, die sich ja dem Schutz des
Nordostatlantiks und der baltischen See widmet, so ist ihre Grundintention doch
unterstützenswert. Die Neugestaltung der Europäischen Chemiepolitik wird daher
auch diese Zielvorgaben zu berücksichtigen haben, was wiederum in den nationalen
Umsetzungen seinen Niederschlag finden wird.
Auch der Vollzug der chemikalienrechtlichen Bestimmungen wird, so belegen meh -
rere Studien im europäischen Raum, in Österreich mit großer Konsequenz und auf
hohem Niveau durchgeführt. Dies findet auch seinen Niederschlag in der restriktiven
Haltung gegenüber Tierversuchen. Österreich nutzt hier sämtliche Möglichkeiten des
europäischen Stoffrechts aus, auf Basis der Rezepturen und auf Basis von Berech -
nungsmethoden die Gefährlichkeit von Zubereitungen zu erfassen. In keinem ande -
ren Land Europas sind beispielsweise Textilwaschmittel oder Reinigungsmittel der -
artig umfassend nach chemikalienrechtlichen Bestimmungen eingestuft und gekenn -
zeichnet wie in Österreich. Dies ist nur auf Grund der Tatsache möglich gewesen,
dass zur Einstufung dieser Produkte konsequent die Berechnungsmethode heran -
gezogen wurde.
ad 7 bis 9
Österreich bemüht sich, insbesondere auf EU - Ebene bzw. im Rahmen der OECD
Versuchsmethoden, die ohne den Einsatz von Versuchstieren das Auslangen finden,
zu forcieren. Beispielsweise wurden bezüglich der Erfassung hormoneller Effekte
von Chemikalien in Österreich eigens dafür tierversuchsfreie Untersuchungsmetho -
den (Hefe - /Plasmid - Testmethode, Klonierung des humanen Hormonrezeptors für
Östrogen) entwickelt und auf OECD - Ebene vorgestellt und eingebracht.
Dieser Weg der restriktiven Heranziehung von Resultaten aus Tierversuchen sowie
eine maximale Ausnützung des Spielraumes bei der Anwendung von alternativen
Untersuchungsmethoden und Bewertungsverfahren wird auch in Zukunft weiter be -
schritten werden.
Österreich hat sich in diesem Zusammenhang als Promotor einer tierversuchsfreien
Beurteilungsstrategie für Chemikalien erwiesen.
Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Tests, für die
Versuchstiere verwendet werden, durch Alternativtests ersetzt werden, wenn solche
wissenschaftlich anerkannt sind.