5980/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am
19.5.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6285/J betreffend
"Abfalltransporte durch Österreich" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -
antworten:
Zu den Fragen 1 und 2 ist einleitend festzuhalten, dass die entsprechenden Daten
erst ab dem 1. Jänner 1997 verfügbar sind, da mit diesem Zeitpunkt die Verordnung
(EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle
der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft
(VerbringungsV) in Österreich in Kraft getreten ist und erst ab diesem Zeitpunkt eine
bescheidmäßig Erledigung der Durchfuhren von Abfällen erfolgte. Die Angabe des
Exportlandes sowie der berührten Bundesländer ist für den gefragten Zeitraum nicht
möglich, da diesbezüglich keine EDV - mäßige Erfassung erfolgt.
ad 1
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in den Jahren 1997,
1998 und 1999 (1.1. - 25.6.) genehmigten Durchfuhren können den Beilagen 1 bis 3
entnommen werden, wobei in der ersten Spalte
die österreichische Schlüsselnum -
mer gemäß ÖNORM S 2100 angegeben ist, in der zweiten Spalte der Einfuhrstaat,
in der dritten Spalte das Behandlungsverfahren gemäß Richtlinie 75/442/EWG des
Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle und in der vierten Spalte die bewilligte Menge
in Kilogramm.
ad 2
Die dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie als tatsächlich durch -
geführt gemeldeten Transporte können den Beilagen 4 bis 6 entnommen werden.
ad 3 und 4
Seitens der Behörden wurden, soweit die Anzeigen meinem Ressort vorliegen, ab
dem Jahr 1997 bis heute bei etwa 283 Abfalltransporten Mängel festgestellt. Am
häufigsten wurden Mängel der Begleitpapiere bei Altholz - und Altmetalltransporten
festgestellt.
ad 5
In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Abfall -
transporten; seitens mancher Frächter werden jedoch bei grenzüberschreitenden
Verbringungen von und nach Deutschland die dort obligatorischen Kennzeichnungen
(Tafel mit "A") auch in Österreich verwendet.
Abfalltransporte, die zugleich auch Gefahrenguttransporte darstellen, sind entspre -
chend den diesbezüglichen Bestimmungen zu kennzeichnen. Eine eigene Kenn -
zeichnung als Abfalltransport ist nicht vorgeschrieben.
Eine Regelung betreffend die Kennzeichnung von grenzüberschreitenden Verbrin -
gungen ist innerhalb der EU nur in Deutschland vorgeschrieben
(Abfallverbringungsgesetz).
ad 6
Eine solche Kennzeichnung wurde im Zuge der AWG - Novelle 1998 zur Diskussion
gestellt, fand aber nicht den erforderlichen Konsens, da für eine derartige Regelung
eine gemeinschaftsrechtlich einheitliche Vorgangsweise als zweckmäßiger erachtet
wurde.
ad 7
Eine Dunkelziffer kann seriöserweise nicht geschätzt werden.
ad 8
Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie werden von fünf Sachver -
ständigen, die mit Fragen der Verbringung von Abfällen und Kontrolle befasst sind,
die Abfallschwerpunktkontrollen bzw. deren Koordination durchgeführt. Darüber hin -
aus werden diesbezüglich die Zollorgane gemäß § 40a AWG sowie die Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 40 AWG tätig, mit denen gemeinsam die
Schwerpunktkontrollaktionen durchgeführt werden. Außerdem werden auch
Experten der Umweltbundesamt Ges.m.b.H. diesen Kontrollen beigezogen.
ad 9
Eine weitere Intensivierung der Kontrolltätigkeit wäre grundsätzlich wünschenswert,
ist jedoch auf Grund der Budgetvorgaben derzeit nicht zu realisieren.
ad 10
Beispielhaft kann angeführt werden, dass im Jahre 1998 an insgesamt 70 Tagen
(unter dem Einsatz von etwa 160 Personentagen) Sachverständige meines Ressorts
an Abfallkontrollen an verschiedenen Stellen - insbesondere an Grenzübergängen -
mitgewirkt haben.
Hierbei entfielen auf die einzelnen Bundesländer folgende Zahl von Einzelkontrollen
(unterschiedlicher Dauer):
Wien: 8
Tirol: 3
Burgenland: 3
Niederösterreich: 8
Steiermark: 4
Oberösterreich: 1
Anlagen konnten nicht gescannt werden.