5986/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. Mai 1999 unter der Nr 6277/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Anfragebeantwortung durch unbekannte Beamte“ gerichtet
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beantwortung der Anfrage Nr.4861/3 aus der XVIII Gesetzgebungsperiode wurde von
der Abteilung 111/16, die Beantwortung der Anfrage 1463/3 aus der XX
Gesetzgebungsperiode von der Abteilung IV/11 vorbereitet.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Abteilung 111/16 wird von MinRat Dr. Peter Widermann‚ die Abteilung IV/11 von Dr.
Albin Dearing geleitet. Die Rechtskundigkeit dieser Beamten steht ebenso außer Frage, wie
deren laufend aktualisierte Kenntnis der Judikatur der Höchstgerichte und der UVS in Fragen
der Menschenrechte und im Asylrecht. Einschlägige Erkenntnisse, die diesen Abteilungen stets
zugehen, werden ausgewertet und an die nachgeordneten Behörden weitergegeben.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Vorfall, der Gegenstand der Anfrage Nr. 4861/J war, wurde aus diesem Anlaß mit dem in
der Beantwortung dargelegten und damit wohl auch aktenkundigen Ergebnis überprüft.
Die in der Anfrage Nr. 1463/3 enthaltenen Ausführungen waren zu unkonkret um an einem
bestimmten Sachverhalt festgemacht werden zu können. Da diese Ausführungen überdies auf
das Jahr 1993 Bezug nahmen, lag allerdings die Vermutung nahe, daß es sich um jenen
Sachverhalt handle, der bereits aus Anlaß der Anfrage Nr.4861/3 geprüft worden war