5986/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

19. Mai 1999 unter der Nr 6277/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Anfragebeantwortung durch unbekannte Beamte“ gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Beantwortung der Anfrage Nr.4861/3 aus der XVIII Gesetzgebungsperiode wurde von

der Abteilung 111/16, die Beantwortung der Anfrage 1463/3 aus der XX

Gesetzgebungsperiode von der Abteilung IV/11 vorbereitet.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Abteilung 111/16 wird von MinRat Dr. Peter Widermann‚ die Abteilung IV/11 von Dr.

Albin Dearing geleitet. Die Rechtskundigkeit dieser Beamten steht ebenso außer Frage, wie

deren laufend aktualisierte Kenntnis der Judikatur der Höchstgerichte und der UVS in Fragen

der Menschenrechte und im Asylrecht. Einschlägige Erkenntnisse, die diesen Abteilungen stets

zugehen, werden ausgewertet und an die nachgeordneten Behörden weitergegeben.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Vorfall, der Gegenstand der Anfrage Nr. 4861/J war, wurde aus diesem Anlaß mit dem in

der Beantwortung dargelegten und damit wohl auch aktenkundigen Ergebnis überprüft.

Die in der Anfrage Nr. 1463/3 enthaltenen Ausführungen waren zu unkonkret um an einem

bestimmten Sachverhalt festgemacht werden zu können. Da diese Ausführungen überdies auf

das Jahr 1993 Bezug nahmen, lag allerdings die Vermutung nahe, daß es sich um jenen

Sachverhalt handle, der bereits aus Anlaß der Anfrage Nr.4861/3 geprüft worden war