5989/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6270/J betreffend

Gasleitung Bad Leonfelden, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

am 19.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zur Präambel und zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist kein Verfahren anhängig,

welches eine Erdgashochdruckleitung mit der Bezeichnung "Nordlicht" zum Gegenstand

hat. Bei einer Erdgashochdruckleitung dieser Art würde es sich um eine Gasfernleitung

nach dem Rohrleitungsgesetz, welches vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

zu vollziehen ist und nicht um eine Gasversorgungsleitung nach dem

Energiewirtschaftsgesetz.

 

In einem Verfahren nach dem Rohrleitungsgesetz müßte mit dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten hinsichtlich der Fragen eines gegenwärtigen oder

künftigen volkswirtschaftlichen Bedarfes oder eines volkswirtschaftlichen Interesses an

der Rohrleitung das Einvernehmen hergestellt werden.