5989/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6270/J betreffend
Gasleitung Bad Leonfelden, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
am 19.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zur Präambel und zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist kein Verfahren anhängig,
welches eine Erdgashochdruckleitung mit der Bezeichnung "Nordlicht" zum Gegenstand
hat. Bei einer Erdgashochdruckleitung dieser Art würde es sich um eine Gasfernleitung
nach dem Rohrleitungsgesetz, welches vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
zu vollziehen ist und nicht um eine Gasversorgungsleitung nach dem
Energiewirtschaftsgesetz.
In einem Verfahren nach dem Rohrleitungsgesetz müßte mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten hinsichtlich der Fragen eines gegenwärtigen oder
künftigen volkswirtschaftlichen Bedarfes oder eines volkswirtschaftlichen Interesses an
der Rohrleitung das Einvernehmen hergestellt werden.