5991/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6362/J betreffend
Wettbewerbsverzerrungen durch die Österreichische Donaubetriebs AG (ÖDOBAG),
welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen am 27.5.1999 an mich richteten,
stelle ich einleitend fest:
Vorrangiges Ziel der Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion gemäß
Bundesgesetz BGBl. Nr. 11/1992 war es, die operationellen Tätigkeiten der
Wasserstraßendirektion an einen privaten Rechtsträger zu verlagern und dadurch
langfristig kostengünstiger zu besorgen. Dazu wurden dem privaten Rechtsträger alle
notwendigen betrieblichen Einrichtungen, Geräte und Liegenschaften sowie der größte
Teil des Personals der damaligen Wasserstraßendirektion übertragen. Der so genannte
Leistungsvertrag sollte einerseits sicherstellen, dass die vorwiegend aufgrund
völkerrechtlicher Verpflichtungen im öffentlichen Interesse an der Instandhaltung der
Wasserstraße Donau zu leistenden Arbeiten kontinuierlich weitergeführt werden,
andererseits
notwendige Transferzahlungen des Bundes für zur Leistungserbringung nicht
benötigtes Personal zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Rechtsträgers
möglichst minimieren. Mit dem schrittweisen Wegfall dieses überzähligen Personals
wurde der Leistungsvertrag entbehrlich.
Seit 1998 werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben, die Beendigung des
Leistungsvertrages kann aus vertragsrechtlichen Gründen erst mit Ende 1999 erfolgen. Ich
lege Wert auf die Feststellung, dass dem Markt durch die Organisationsprivatisierung
keine Möglichkeiten entzogen wurden, weil die Österreichische Donau - Betriebs - AG
zunächst nur die Arbeiten der Wasserstraßendirektion fortgesetzt hat. Mit der endgültigen
Beseitigung des Strukturproblems werden diese zusätzlichen Marktchancen allen
Mitbewerbern zur Verfügung stehen.
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Der Österreichischen Donau - Betriebs - AG wurden aus Mitteln des finanzgesetzlichen
Ansatzes 1/63016 in den Jahren 1994 - 1998 Zuschüsse in der Höhe von insgesamt
öS 108,33 Mio. gewährt, und zwar 1994 öS 30 Mio., 1995 öS 30 Mio., 1996
öS 13,65 Mio., 1997 öS 17,68 Mio. und 1998 öS 17 Mio. Diese Zuschüsse wurden
ausschließlich als Beiträge des Bundes zu den Kosten des zu einer optimierten
Leistungserstellung im Unternehmen nicht benötigten, dem Unternehmen aber gesetzlich
übertragenen Personals (Strukturproblem) geleistet. Die Aufwendungen des
Unternehmens für das Strukturproblem betrugen im gleichen Zeitraum rund öS 185 Mio..
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Unter der Annahme, dass die Kosten des Strukturproblems zwar ständig sinken, das
Strukturproblem
selbst aber noch einige Jahre andauern wird, ist anzunehmen, dass - nach
Maßgabe budgetärer Mittel - noch Zuschüsse des Bundes zu diesen Kosten geleistet
werden müssen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
im Jahr 1997 bilanzierte die Österreichische Donau - Betriebs - AG unter Berücksichtigung
des zu Frage 1 erwähnten Bundeszuschusses mit einem Verlust von öS 34,1 Mio.. Ich darf
darauf hinweisen, dass die Bilanzen des Unternehmens im Firmenbuch öffentlich
einsehbar sind.
Antwort zu den Punkten 6, 7, 10 und 11 der Anfrage:
Der Österreichischen Donau - Betriebs - AG wurden gemäß § 16 des Bundesgesetzes über
die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer
„Österreichische Donau - Betriebs - Aktiengesellschaft", BGBl. Nr. 11/1992, zum
Gründungsstichtag 314 Beamte und Vertragsbedienstete der damaligen
Wasserstraßendirektion übertragen. Dadurch wurde das Unternehmen vom Start weg mit
erheblichen Mehraufwendungen belastet. Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des
Unternehmens war es daher unumgänglich, Zuschüsse des Bundes zu diesen
Aufwendungen zu leisten. Der Leistungsvertrag geht von einer kontinuierlichen
optimierten Leistungserbringung im Wege des Verhandlungsverfahrens aus und trägt
daher wesentlich dazu bei, dass diese Zuschüsse so gering wie möglich gehalten werden
konnten. Die Marktkonformität der von der Österreichischen Donau - Betriebs - AG
verrechneten Preise wurde von der Wasserstraßendirektion regelmäßig durch
Nachkalkulation und Vergleich mit marktüblichen Preisen überprüft. Ich weise daraufhin,
dass die Europäische Kommission, Generaldirektion IV, 1997 die Beauftragungssituation
überprüft und keinen Anlass zur Beanstandung gefunden hat. Mit der Reduzierung des
Personalüberhangs
und dem damit verbundenen Sinken der Aufwendungen für das
Strukturproblem wurde der Leistungsvertrag entbehrlich. Bereits seit 1998 werden daher
die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben; die formale Beendigung des
Leistungsvertrages erfolgt mit Ende 1999.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Aussagen können nicht
nachvollzogen werden, insbesondere trifft es nicht zu, dass bei Aufträgen seitens des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (gemeint offensichtlich der
Wasserstraßendirektion) an die Österreichische Donau - Betriebs - AG bis zu 10 - fach
überhöhte Marktpreise akzeptiert werden. Die Auftragsvergabe erfolgt seit 1998 nach dem
in der ÖNORM A 2050 verankerten Bestbieterprinzip.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Der Anteil jener Aufträge, die die Österreichische Donau - Betriebs - AG von der
Wasserstraßendirektion in den Bereichen Wasserbau, Messwesen und Landschaftsbau
erhielt, betrug
a) im Zeitraum 1.5.1993 bis 30.5.1999 öS 864,4 Mio.
b) im Jahresdurchschnitt daher rund öS 123 Mio.
c) im laufenden Geschäftsjahr 1999 bis 30.5.1999 öS 28,1 Mio.
d) In den Geschäftsjahren 1993 bis 1997 betrug der Anteil der Aufträge an die
Österreichische Donau - Betriebs - AG im Verhältnis zum jeweiligen
Gesamtauftragsrahmen rund 80 %, im Jahre 1998 hat er sich auf rund 53 %
verringert.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Nein. Vermessungsleistungen dieser Art werden im Bedarfsfall unter Aufsicht der
Wasserstraßendirektion durchgeführt.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Es ist richtig, dass wegen Gefahr in Verzug, z.B. zur Beseitigung von
Schifffahrtshindernissen, eine Beauftragung ohne vorhergegangene öffentliche
Ausschreibung erforderlich werden kann. Diese Vorgangsweise ist vergaberechtlich
zulässig. Die Aussage, dass andere private Unternehmer wesentlich schneller und
leistungsfähiger wären, kann nicht nachvollzogen werden.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Von der Wasserstraßendirektion werden Daten zu einem fixen Tarif jedem Interessenten
zur Verfügung gestellt. Ungleichbehandlungen bei der Abgabe von Daten finden daher
nicht statt.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Ja. Zwischen der Österreichischen Donau - Betriebs - AG und mehreren größeren
Bauunternehmungen bestehen Kooperationen. Über die Namen der Unternehmungen und
die Form der Zusammenarbeit kann zur Wahrung der berechtigten Interessen der
beteiligten
Firmen keine Auskunft gegeben werden.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
215 Beamte wurden übernommen.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Zum 1.4 1999 waren in der Österreichischen Donau - Betriebs - AG noch 45 Beamte und in
der Österreichischen Donau - Technik - GesmbH noch 70 Beamte tätig.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Nein.