5991/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6362/J betreffend

Wettbewerbsverzerrungen durch die Österreichische Donaubetriebs AG (ÖDOBAG),

welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Kollegen am 27.5.1999 an mich richteten,

stelle ich einleitend fest:

 

Vorrangiges Ziel der Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion gemäß

Bundesgesetz BGBl. Nr. 11/1992 war es, die operationellen Tätigkeiten der

Wasserstraßendirektion an einen privaten Rechtsträger zu verlagern und dadurch

langfristig kostengünstiger zu besorgen. Dazu wurden dem privaten Rechtsträger alle

notwendigen betrieblichen Einrichtungen, Geräte und Liegenschaften sowie der größte

Teil des Personals der damaligen Wasserstraßendirektion übertragen. Der so genannte

Leistungsvertrag sollte einerseits sicherstellen, dass die vorwiegend aufgrund

völkerrechtlicher Verpflichtungen im öffentlichen Interesse an der Instandhaltung der

Wasserstraße Donau zu leistenden Arbeiten kontinuierlich weitergeführt werden,

andererseits notwendige Transferzahlungen des Bundes für zur Leistungserbringung nicht

benötigtes Personal zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Rechtsträgers

möglichst minimieren. Mit dem schrittweisen Wegfall dieses überzähligen Personals

wurde der Leistungsvertrag entbehrlich.

 

Seit 1998 werden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben, die Beendigung des

Leistungsvertrages kann aus vertragsrechtlichen Gründen erst mit Ende 1999 erfolgen. Ich

lege Wert auf die Feststellung, dass dem Markt durch die Organisationsprivatisierung

keine Möglichkeiten entzogen wurden, weil die Österreichische Donau - Betriebs - AG

zunächst nur die Arbeiten der Wasserstraßendirektion fortgesetzt hat. Mit der endgültigen

Beseitigung des Strukturproblems werden diese zusätzlichen Marktchancen allen

Mitbewerbern zur Verfügung stehen.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Der Österreichischen Donau - Betriebs - AG wurden aus Mitteln des finanzgesetzlichen

Ansatzes 1/63016 in den Jahren 1994 - 1998 Zuschüsse in der Höhe von insgesamt

öS 108,33 Mio. gewährt, und zwar 1994 öS 30 Mio., 1995 öS 30 Mio., 1996

öS 13,65 Mio., 1997 öS 17,68 Mio. und 1998 öS 17 Mio. Diese Zuschüsse wurden

ausschließlich als Beiträge des Bundes zu den Kosten des zu einer optimierten

Leistungserstellung im Unternehmen nicht benötigten, dem Unternehmen aber gesetzlich

übertragenen Personals (Strukturproblem) geleistet. Die Aufwendungen des

Unternehmens für das Strukturproblem betrugen im gleichen Zeitraum rund öS 185 Mio..

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Unter der Annahme, dass die Kosten des Strukturproblems zwar ständig sinken, das

Strukturproblem selbst aber noch einige Jahre andauern wird, ist anzunehmen, dass - nach

Maßgabe budgetärer Mittel - noch Zuschüsse des Bundes zu diesen Kosten geleistet

werden müssen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

im Jahr 1997 bilanzierte die Österreichische Donau - Betriebs - AG unter Berücksichtigung

des zu Frage 1 erwähnten Bundeszuschusses mit einem Verlust von öS 34,1 Mio.. Ich darf

darauf hinweisen, dass die Bilanzen des Unternehmens im Firmenbuch öffentlich

einsehbar sind.

 

Antwort zu den Punkten 6, 7, 10 und 11 der Anfrage:

 

Der Österreichischen Donau - Betriebs - AG wurden gemäß § 16 des Bundesgesetzes über

die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer

„Österreichische Donau - Betriebs - Aktiengesellschaft", BGBl. Nr. 11/1992, zum

Gründungsstichtag 314 Beamte und Vertragsbedienstete der damaligen

Wasserstraßendirektion übertragen. Dadurch wurde das Unternehmen vom Start weg mit

erheblichen Mehraufwendungen belastet. Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des

Unternehmens war es daher unumgänglich, Zuschüsse des Bundes zu diesen

Aufwendungen zu leisten. Der Leistungsvertrag geht von einer kontinuierlichen

optimierten Leistungserbringung im Wege des Verhandlungsverfahrens aus und trägt

daher wesentlich dazu bei, dass diese Zuschüsse so gering wie möglich gehalten werden

konnten. Die Marktkonformität der von der Österreichischen Donau - Betriebs - AG

verrechneten Preise wurde von der Wasserstraßendirektion regelmäßig durch

Nachkalkulation und Vergleich mit marktüblichen Preisen überprüft. Ich weise daraufhin,

dass die Europäische Kommission, Generaldirektion IV, 1997 die Beauftragungssituation

überprüft und keinen Anlass zur Beanstandung gefunden hat. Mit der Reduzierung des

Personalüberhangs und dem damit verbundenen Sinken der Aufwendungen für das

Strukturproblem wurde der Leistungsvertrag entbehrlich. Bereits seit 1998 werden daher

die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben; die formale Beendigung des

Leistungsvertrages erfolgt mit Ende 1999.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Aussagen können nicht

nachvollzogen werden, insbesondere trifft es nicht zu, dass bei Aufträgen seitens des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (gemeint offensichtlich der

Wasserstraßendirektion) an die Österreichische Donau - Betriebs - AG bis zu 10 - fach

überhöhte Marktpreise akzeptiert werden. Die Auftragsvergabe erfolgt seit 1998 nach dem

in der ÖNORM A 2050 verankerten Bestbieterprinzip.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Der Anteil jener Aufträge, die die Österreichische Donau - Betriebs - AG von der

Wasserstraßendirektion in den Bereichen Wasserbau, Messwesen und Landschaftsbau

erhielt, betrug

a) im Zeitraum 1.5.1993 bis 30.5.1999 öS 864,4 Mio.

b) im Jahresdurchschnitt daher rund öS 123 Mio.

c) im laufenden Geschäftsjahr 1999 bis 30.5.1999 öS 28,1 Mio.

d) In den Geschäftsjahren 1993 bis 1997 betrug der Anteil der Aufträge an die

    Österreichische Donau - Betriebs - AG im Verhältnis zum jeweiligen

    Gesamtauftragsrahmen rund 80 %, im Jahre 1998 hat er sich auf rund 53 % verringert.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Nein. Vermessungsleistungen dieser Art werden im Bedarfsfall unter Aufsicht der

Wasserstraßendirektion durchgeführt.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Es ist richtig, dass wegen Gefahr in Verzug, z.B. zur Beseitigung von

Schifffahrtshindernissen, eine Beauftragung ohne vorhergegangene öffentliche

Ausschreibung erforderlich werden kann. Diese Vorgangsweise ist vergaberechtlich

zulässig. Die Aussage, dass andere private Unternehmer wesentlich schneller und

leistungsfähiger wären, kann nicht nachvollzogen werden.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Von der Wasserstraßendirektion werden Daten zu einem fixen Tarif jedem Interessenten

zur Verfügung gestellt. Ungleichbehandlungen bei der Abgabe von Daten finden daher

nicht statt.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Ja. Zwischen der Österreichischen Donau - Betriebs - AG und mehreren größeren

Bauunternehmungen bestehen Kooperationen. Über die Namen der Unternehmungen und

die Form der Zusammenarbeit kann zur Wahrung der berechtigten Interessen der

beteiligten Firmen keine Auskunft gegeben werden.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

215 Beamte wurden übernommen.

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Zum 1.4 1999 waren in der Österreichischen Donau - Betriebs - AG noch 45 Beamte und in

der Österreichischen Donau - Technik - GesmbH noch 70 Beamte tätig.

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Nein.