5992/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde,
betreffend wissenschaftliche Unhaltbarkeit der tierexperimentiellen
Prüfung auf anomale Toxizität für Impfstoffe, Sera und Immunglobuline
(Nr. 6389/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Studie des Paul - Ehrlich - Institutes (PEI) ist meinem Ressort bekannt. Aus dieser
Publikation (B. Krämer et al.: Ist die tierexperimentielle Prüfung auf anomale Toxizität
für Impfstoffe, Sera und Immunglobuline noch zeitgemäß?; ALTEX 13,1/96 7 - 16)
geht hervor, daß der anomale Toxizitätstest nur eine geringe Aussagekraft hinsicht -
lich der Qualität der genannten Arzneimittel hat.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der staatlichen Chargenfreigabe wurden am Bundesstaatlichen Serum -
prüfungsinstitut (jetzt Bundesinstitut für Arzneimittel) im Jahre 1989 die letzten
Prüfungen auf anomale Toxizität entsprechend den damaligen Anforderungen der
Europäischen Pharmakopoe durchgeführt. Daher wurden in den letzten 5 Jahren auf
Grund von Prüfungen auf anomale Toxizität keine Chargen beanstandet.
Zu Frage 3:
Den
Ergebnissen des Paul - Ehrlich - Institutes stimme ich zu.
Zu Frage 4:
Die gemeldeten Nebenwirkungen sind in meinem Ministerium nicht summarisch
nach den Begriffen Impfstoffe, Sera bzw. Immunglobuline erfaßt.
Zu Frage 5:
In den letzten fünf Jahren wurden 60 Erstanträge auf Gewährung von Entschädigung
nach dem Impfschadengesetz eingebracht. Davon wurden 13 Anträge positiv und 32
Anträge negativ erledigt. Wegen der schwierigen Kausalitätsbeurteilung konnten 15
Verfahren bislang noch nicht abgeschlossen werden.
Zu Frage 6:
Im Vorwort der 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (EAB) wird auf die
Bemühungen zur Vermeidung von Tierversuchen am Tier ausdrücklich Bezug
genommen.
Die entsprechenden Monographien des Europäischen Arzneibuches
- Immunsera für Menschen (Nr.84)
- Immunglobuline (Nr.338 und Nr.918)
- Albumin (Nr.255) und
- Impfstoffe für Menschen (Nr.153)
enthalten nicht mehr das Erfordernis der Prüfung auf anomale Toxizität.
Zu Frage 7:
Inwieweit und für welche Bereiche ein Verbot der Testung der anomalen Toxizität
an Tieren möglich ist, wird in den zuständigen Gremien der Europäischen Union zu
diskutieren sein.