5993/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 20. Mai 1999, Nr. 6324/J, betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und

Arbeitszeitverkürzung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß den Zahlenvergleichen von 1994 zu 1999 nur

bedingte Aussagekraft zukommt, da durch die seinerzeitige Novellierung des Bundes -

ministeriengesetzes mit Wirksamkeit vom 15 Februar 1997 die ehemalige Sektion II des

Bundeskanzleramtes in das Bundesministerium für Finanzen übertragen und hier als

Sektion VII eingerichtet wurde, wobei sich der Personalstand der Zentralleitung meines

Ressorts um 83 Planstellen erhöhte.

 

Zu 1:

Die in den Monaten März 1994 und März 1999 finanziell abgegoltenen Überstunden stellen

sich wie folgt dar:

 

                März 1994 insgesamt 7.639,5 Überstunden

                März 1999 insgesamt 7.289,5 Überstunden

Zu 2.:

Vorerst ist darauf hinzuweisen, daß definitiv eingerichtete Teilzeitarbeitsplätze aufgrund der

Rechtslage nur mit Vertragsbediensteten, nicht aber mit Beamten besetzt werden können.

Unter Berücksichtigung der an das Ressort gestellten Anforderungen und aus Gründen der

Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind derzeit - und waren auch 1994 - in

der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen keine Arbeitsplätze eingerichtet, bei

denen nur eine Teilbeschäftigung vorgesehen ist.

 

Die in meinem Ressort vorgenommenen Teilzeitbeschäftigungen ergeben sich somit ledig -

lich aus der persönlichen Situation der einzelnen Bediensteten und werden in der

überwiegenden Anzahl nur für einen befristeten Zeitraum beantragt. Für Beamte ist, wie

bereits dargelegt, eine unbefristete Herabsetzung der Wochendienstzeit rechtlich ausge -

schlossen.

 

In den Monaten März 1994 und März 1999 stellt sich die Anzahl der Bediensteten, die mit

weniger als 40 Wochenstunden teilbeschäftigt waren, folgendermaßen dar:

 

                März 1994 39 Bedienstete

                März 1999 59 Bedienstete

 

Zu 3. und 4.:

Die Aufteilung der Überstunden und Teilbeschäftigungen auf Männer und Frauen und deren

Zuordnung zu Verwendungs -  bzw. Entlohnungsgruppen stellt sich in den Monaten

März 1994 und März 1999 wie folgt dar:

 

Teilbeschäftigungen:

 

 

März 1994

 

Verw. - /Entl. - Gruppen

  Männer

 Frauen

A

 0

 2

C

 0

 1

a

 0

 1

c

 0

 8

d

 0

 17

p5

 0

 10

Summe

 0

 39


 

 

März 1999

 

Verw. - /Entl. Gruppen

Männer

Frauen

A1

0

1

A2

0

1

A3

0

6

A

1

2

B

0

2

C

0

1

v3

0

3

v4

0

2

a

0

3

b

0

2

c

0

17

d

0

13

e

0

1

p5

0

4

Summe

1

58


 

Überstunden:

 

 

März 1994

 

Verw. - /Entl. - Gruppen

 Männer

 

Frauen

 

 gesamt

 

 

Überstunden

 Anzahl der

Personen

 Überstunden

 Anzahl der

Personen

 Überstunden

 Anzahl der

  Personen

A

 2.625,5

 129

 697,5

 38

 3.323,0

 167

B

 1.989,2

 114

 364,5

 21

 2.353,7

 135

C

 417,5

 23

 145,0

 11

 562,5

 34

D

 10,5

 1

 3,0

 1

 13,5

 2

P1

 64,0

 2

 

 

 64,0

 2

P2

 100,5

 4

 

 

 100,5

 4

P3

 254,5

 7

 

 

 254,5

 7

P4

 21,5

 2

 

 

 21,5

 2

P5

 13,5

 1

 

 

 13,5

 1

VB/Sondervertrag

 284,8

 20

 39,5

 3

 324,3

 23

a

 121,0

 7

 160,0

 9

 281,0

 16

b

 24,0

 2

 59,0

 2

 83,0

 4

c

 14,0

 1

 67,5

 7

 81,5

 8

d

 26,5

 2

 17,5

 3

 44,0

 5

e

 24,5

 3

 10,5

 1

 35,0

 4

p3

 64,5

 3

 

 

 64,5

 3

p4

 19,5

 2

 

 

 19,5

 2

Summe

 6.075,5

 323

 1.564,0

 96

 7639,5

 419


 

 

März 1999

 

 

Verw. -/Entl. - Gruppen

 Männer

 

 Frauen

 

 gesamt

 

Überstunden

 Anzahl der

Personen

 Überstunden

 Anzahl der

 Personen

 Überstunden

 Anzahl der

 Personen

A1

 700,50

 43

 323,0

 24

 1.023,50

 67

A2

 1.675,50

 114

 415,5

 29

 2.091,00

 143

A3

 485,30

 20

 235,5

 17

 720,80

 37

A4

 36,70

 3

 

 

 36,70

 3

A5

 169,00

 2

 

 

 169,00

 2

A6

 13,50

 1

 

 

 13,50

 1

A

 1.540,25

 92

 428,5

 28

 1.968,75

 120

B

 244,50

 17

 27,0

 2

 271,50

 19

C

 19,00

 2

 35,5

 3

 54,50

 5

P3

 20,50

 1

 

 

 20,50

 1

VB/Sondervertrag

 196,10

 16

 100,0

 5

 296,10

 21

v1

 9,50

 1

 9,5

 1

 19,00

 2

v2

 14,00

 1

 

 

 14,00

 1

v3

 25,50

 1

 64,5

 2

 90,00

 3

a

 70,00

 7

 124,0

 6

 194,00

 13

b

 10,00

 1

 23,0

 2

 33,00

 3

c

 21,40

 2

 82,5

 10

 103,90

 12

d

 50,75

 1

 39,5

 3

 90,25

 4

p3

 69,00

 2

 

 

 69,00

 2

p4

 10,50

 1

 

 

 10,50

 1

Summe

 5.381,50

 328

 1.908,0

 132

 7.289,50

 460


 

Zu 5.:

Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewußt und daher bemüht,

arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden, daß trotz des

Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftigten nicht abgenommen

hat und durch die Ausweitung der Teilbeschäftigungsmöglichkeiten z.B. im Jahresdurch -

schnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt wurden als im Jahr 1997.

 

Die Überstunden wurden bereits in den letzten Jahren durch entsprechende bundesweite

Programme gezielt und deutlich reduziert. Eine weitere generelle Reduzierung ist nach

Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen als nicht realisierbar anzusehen. In diesem

Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Überstunden in der Regel nicht regelmäßig

geleistet werden, sondern von Belastungsspitzen abhängen. Würde man anstelle dieser

Überstunden zusätzliches Personal einstellen, wäre dieses folglich zeitweise unter -  bzw.

nicht beschäftigt. Weiters entfallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs -

und Verwendungsgruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher organi -

satorischer Zuordnungen, sodaß zusätzliches Personal anstelle der Überstunden praktisch

nicht in einem vertretbarem Beschäftigungsausmaß einsetzbar ist.

 

Zu 6.:

Wie bereits ausgeführt, gibt es im Bundesministerium für Finanzen keine definitiv einge -

richteten Teilzeitarbeitsplätze, sondern nur teilbeschäftigte Bedienstete.

Derzeit (Stichtag 20. Mai 1999) sind für den Bereich der Zentralleitung des Bundes -

ministeriums für Finanzen 4 Stellen ausgeschrieben, wobei es sich um Leitungsfunktionen

handelt. Auf diesen Arbeitsplätzen ist keine Teilzeitarbeit möglich.

 

Zu 7. und 8.:

Auch in diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, daß es im Bundesministerium für

Finanzen keine definitiv eingerichteten Teilzeitarbeitsplätze sondern nur teilzeitbeschäftigte

Bedienstete gibt.

 

Ein erheblich vermehrter Einsatz von Teilzeitarbeitskräften würde einen geordneten Dienst -

betrieb gefährden und auch wesentliche zusätzliche kosten verursachen, da Teilzeit -

beschäftigungen nahezu ausschließlich für die Vormittagsstunden angestrebt werden. Es

müßten daher entsprechende Infrastrukturmaßnahmen (zusätzlicher Raumbedarf,

zusätzliche Ausstattung mit Möbeln, Personalcomputern etc.) erfolgen und die vorhandenen

Personalkapazitäten würden sich auf die Vormittagsstunden konzentrieren und bei der Auf -

rechterhaltung des Dienstbetriebes an den Nachmittagen fehlen.

In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, auf die berechtigten

Interessen der vorübergehend teilbeschäftigten Bediensteten entsprechend Rücksicht zu

nehmen, die nach Wegfall der persönlichen Umstände für die Teilbeschäftigung (im Regel -

fall die Nachmittagsbetreuung kleinerer Kinder) wieder die Vollbeschäftigung anstreben.

 

Zu 9.:

Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung von 12,5% können theoretisch in

Beschäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr als

einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen Mehr -

bedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von ca. 15% der

Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deutlich geworden, daß -

abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben - durch die räumlich und

qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche Überstunden notwendig wären

und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung erreicht werden

könnten, wenn man geringfügige Beschäftigung in großem Umfang von vornherein aus -

schließt.

 

Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen die selben praktischen

Hemmnisse entgegen wie der Einstellung von zusätzlichem Personal anstelle von Über -

stunden. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müßten innerhalb einer

Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben vorhanden sein (4 x

12,5% = 50%). Die Aufgaben in den in der Anfrage angesprochenen Verwaltungsbereichen

(Ministerien) sind allerdings nicht derart konform, um diese, rein theoretische Vorgehens -

weise einschlagen zu können.

 

Zu 10.:

Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5% würde bei vollem Lohnausgleich den Betriebsaufwand

(zusätzlicher Personal -  und Arbeitsplatzaufwand) um rund 20% anheben, den einge -

schlagenen Weg der Budgetkonsolidierung zunichte machen und die Entwicklung der

österreichischen Volkswirtschaft nachhaltig negativ beeinflussen.

 

Im Zusammenhang mit dem dabei entstehenden Budgetdruck, der auch im Lichte der

konvergenzkriterien zu sehen ist, käme es sicherlich zu vermehrten Rationalisierungs -

bestrebungen, wodurch der gewünschte Beschäftigungseffekt nicht gegeben, aber die

Gefahr des Qualitätsverlustes bei den Leistungen des Bundes groß wäre.